Obwohl jeder Kibbuz im Westjordan die genossenschaftliche Idee heute besser umsetzt, als die meisten unter dem Mantel des DRGV und BVR versammelten Genossenschaften,   lassen sich ein Kibbuz ( Prinzip Gemeineigentum) und Genossenschaft (Förderung der Mitglieder ) nicht unter einen Hut bringen.

Eine Genossenschaft dient ausschließlich der Förderung ihrer Mitglieder, das ist gesetzlich so vorgeben und ist in Deutschland z.B. von den genossenschaftlichen Prüfungsverbänden zu überwachen. 

Mit der Förderung ist meistens eine wirtschaftliche Förderung gemeint. Es geht um Vorteile (gegenüber Nichtmitgliedern) bei der Durchführung deiner Geschäften mit deiner Genossenschaft. Das kannst du am besten mit einem Naturalrabat vergleichen.
Also ganz einfach, es geht bei der Genossenschaft immer um die Vorteile für den Einzelnen.

Im Kibbuz werden auch genossenschaftliche Werte gelebt, hier geht der Kibbuz aber von einem Kollektiveigentum aus. Das heißt dem Einzelnen gehört nichts.

...zur Antwort

Nun,  das ist immer von den aktuellen Ziel Vorgaben abhängig. Momentan ist Geldanlagen gleichbedeutend mit "Geldentsorgung" und die kostet Geld.

Du kannst der "Oma" ja auch kein Aktien von der Deutschen Bank verkaufen, oder DZ Derivate. Du musst jag immer damit rechnen, das plötzlich ein Enkel auftaucht, der aus Angst um sein Erbe, die Verbraucherzentrale aktiviert.    

Wir hatten gestern übrigens einen Kunden, der hat sein Haus verkauft und wollte sein Geld bei uns parken und gleichzeitig  bei uns Mitglied werden. Den haben wir auch nach Hause geschickt - mit seinem Geld... ja so ändern sich die Zeiten.

...zur Antwort

Die Identitätskrise des genossenschaftlichen Identitätsprinzip lässt sich doch wie folgt ganz einfach erklären: Das Mitglied ist Kunde seiner Genossenschaft und soll von den
Geschäften mit seiner Genossenschaft profitieren. Das findet in der Regel nicht mehr statt.
siehe hierzu auch        www.genotalk.de      Dieses Forum befasst sich mit Genossenschaftsbanken und Genossenschaften.

Der Genosse zahlt eine Einlage, haftet persönlich mit einer Nachschusspflicht,  trägt mit seiner Geschäftstätigkeit persönlich zum Geschäftserfolg seiner Genossenschaft bei, ist gemäß Gesetz und Satzung persönlich vom Geschäftserfolg seiner Genossenschaft ( Rücklagen Unternehmenswerte) ausgeschlossen. Hat nach der Einführung der Vertreterversammlung auch nicht mehr viel mitzureden.
Wenn du allerdings einen größeren Kreditbedarf hast, wird dir neben der obligatorischen „Versicherung“ auch noch eine Mitgliedschaft „untergejubelt“ - Mitgliederwerbung wird ab und zu
als Vorgabe gemacht. Betrachte Deine Einlage dann wie eine Bürgschaft oder einfach als „Nebenkosten des Geldverkehrs“

Die aus dem gesetzlichen Förderauftrag abzuleitende Gegenleistung der Genossenschaft, die persönliche Förderung des Mitglieds fällt heute weitgehend aus und wird laut Vorgaben von oben heute in der Genossenschaftsbank als Sozialromantik abgetan. Dafür fördert die Bank - häufig mit den Überschüssen aus dem Gewinnsparen - die Region, also den Kindergarten, Spielplatz oder Seniorenaktivitäten, bietet (krisensichere?) Arbeitsplätze, beauftragt lokale Handwerker und zahlt Steuern in der Region! Das steht wirklich so in unseren Broschüren!
Da Mitglieder und Nichtmitglieder weitgehend gleich behandelt werden kannst Du die Mitgliedschaft - zumindest in ländlichen Regionen - ehr als Folklore bezeichnen. Da gibt es einmal im Jahr einen geselligen Abend mit Vorstand, Freibier und einer warmen Mahlzeit und ein kostenfrei Belustigung. In der Regel wird auf die EZB geschimpft und auf die südeuropäischen Staaten, die das Zinsniveau drücken.
Aber das Ergebnis ist ja bekannt - die Mitglieder sind zufrieden, die Banken haben ein gutes Image und ein Großteil aller Mitglieder hat nicht die geringste Idee wie eine Genossenschaft funktioniert.

...zur Antwort

Kaufe bei DEGUSSA kleine Goldbaren - lagere diese aber nicht bei der Bank - vergesse die Dollars und kaufe bitte auch kein Papiergold, das ist hoffungslos überzeichnet und dient nur dazu den Goldkurs zu drücken.

Die Finanzkrise kommt an irgendeinem Freitag, denn sie wird in D-land starten.

Habe immer genug Bargeld  im Haus und den Keller voll Vorräte. 

...zur Antwort

Eine Genossenschaftsbank ist eine Bank in der Rechtsform einer Genossenschaft.

Eine Genossenschaft gehört ihren Mitgliedern - jedes Mitglied hat eine Stimme -  die Genossenschaft hat den Auftrag ( Genossenschaftsgesetz) ihre Mitglieder, bei ihren Geschäften mit ihrer Bank,  zu fördern. Z.B. durch kostenfreie Girokonten für Mitglieder, oder durch qualifizierte genossen-schaftliche Beratung - also eine Beratungsleistung mit Mehrwert für den Kunden.

Die wesentlichen Unterschied zur AG sind:  Die Kurse der Aktien können schwanken - das heißt der Vermögenswert einer AG wird vom Markt bestimmt. Ein gutes Beispiel dafür sind die Aktien der Deutschen Bank

Der Wert eines Genossenschaftsanteil bleibt konstant - egal ob du den Anteil 5 Jahre oder 50 Jahre behältst. Du bekommst das wieder was du eingezahlt hast - nicht mehr und nicht weniger.  Du erhältst auch keinen Inflationsausgleich - das ist genossenschaftliche Solidarität, denn nach 50 Jahren hat Deine Einlage mindestens  75% der ursprüngliche Kaufkraft verloren. 

Aktien kannst du sehr schnell zu Geld machen oder verkaufen, wenn es dir oder  der AG mal schlecht geht - mit dem Ergebnis der AG geht es dann noch schlechter, weil ja die Aktionäre weglaufen und das Kapital abfließt. Hat die AG einen guten Namen, kommen andere Investoren und kaufen die billigen Aktien, die Kurse steigen dann wieder..

Der Verkauf eines Genossenschaftsanteils dauert zwischen 18 - 24 Monaten und danach haftest Du immer noch mit einer Nachschusspflicht. Auch diese Bestimmung dient nur dazu  die Genossenschaft zu schützen und ihren Erhalt zu sichern. Aus dem gleichen Grund bist Du auch nicht an den Werten (Imobilien) und Rücklagen Deiner Genossenschaft beteiligt Siehe hierzu: www.foerderauftrag.de 

Grundsätzlich kann jede Genossenschaft als genossenschaftliche AG geführt werden.  Das heißt die Geschäftsanteile werden dann in Aktien umgetauscht. So kann das gesamte Vermögen der Genossenschft direkt in die Hände der Aktionäre gelangen. Für einen 100€ Anteil würdest du dann je nach Vermögenswert der eG, Aktien im Wert von  600 - bis 3.000€ bekommen.

Das kann mehr oder weniger sein und hängt davon ab, wieviele Rücklagen und Werte Deine  Genossenschaft seit ihrer Gründung gebildet hat.

Die genossenschaftliche AG ist somit kein Widerspruch zur eG.

Gut das du diese Frage mal gestellt  hast...   

 

...zur Antwort