Eine Genossenschaftsbank ist eine Bank in der Rechtsform einer Genossenschaft.
Eine Genossenschaft gehört ihren Mitgliedern - jedes Mitglied hat eine Stimme - die Genossenschaft hat den Auftrag ( Genossenschaftsgesetz) ihre Mitglieder, bei ihren Geschäften mit ihrer Bank, zu fördern. Z.B. durch kostenfreie Girokonten für Mitglieder, oder durch qualifizierte genossen-schaftliche Beratung - also eine Beratungsleistung mit Mehrwert für den Kunden.
Die wesentlichen Unterschied zur AG sind: Die Kurse der Aktien können schwanken - das heißt der Vermögenswert einer AG wird vom Markt bestimmt. Ein gutes Beispiel dafür sind die Aktien der Deutschen Bank
Der Wert eines Genossenschaftsanteil bleibt konstant - egal ob du den Anteil 5 Jahre oder 50 Jahre behältst. Du bekommst das wieder was du eingezahlt hast - nicht mehr und nicht weniger. Du erhältst auch keinen Inflationsausgleich - das ist genossenschaftliche Solidarität, denn nach 50 Jahren hat Deine Einlage mindestens 75% der ursprüngliche Kaufkraft verloren.
Aktien kannst du sehr schnell zu Geld machen oder verkaufen, wenn es dir oder der AG mal schlecht geht - mit dem Ergebnis der AG geht es dann noch schlechter, weil ja die Aktionäre weglaufen und das Kapital abfließt. Hat die AG einen guten Namen, kommen andere Investoren und kaufen die billigen Aktien, die Kurse steigen dann wieder..
Der Verkauf eines Genossenschaftsanteils dauert zwischen 18 - 24 Monaten und danach haftest Du immer noch mit einer Nachschusspflicht. Auch diese Bestimmung dient nur dazu die Genossenschaft zu schützen und ihren Erhalt zu sichern. Aus dem gleichen Grund bist Du auch nicht an den Werten (Imobilien) und Rücklagen Deiner Genossenschaft beteiligt Siehe hierzu: www.foerderauftrag.de
Grundsätzlich kann jede Genossenschaft als genossenschaftliche AG geführt werden. Das heißt die Geschäftsanteile werden dann in Aktien umgetauscht. So kann das gesamte Vermögen der Genossenschft direkt in die Hände der Aktionäre gelangen. Für einen 100€ Anteil würdest du dann je nach Vermögenswert der eG, Aktien im Wert von 600 - bis 3.000€ bekommen.
Das kann mehr oder weniger sein und hängt davon ab, wieviele Rücklagen und Werte Deine Genossenschaft seit ihrer Gründung gebildet hat.
Die genossenschaftliche AG ist somit kein Widerspruch zur eG.
Gut das du diese Frage mal gestellt hast...