Dann würde ich eher zum IK tendieren, da du hier Praxiserfahrung hast, die von Unternehmen hoch angesehen wird. Auch mit 2,6 findest du duale Studiengänge in BWL, hier kannst du dann die Vertiefung in der Industrie durch ein geeignetes Unternehmen lernen. Zudem hast du danach gute Übernahmechancen.
Die Lösung: Duales Studium.
Die Kosten der Wartung werden eigentlich über die Betriebskostenabrechnung umgelegt. Diese bezieht sich immer auf das vergangene Kalenderjahr. Hast du keine erhalten bisher?
Du versteuerst die Einnahmen (aus selbstständiger Arbeit) im Rahmen der Steuererklärung, die du bei Selbstständigkeit abgeben musst. (Einkommenssteuer) Natürlich nur, wenn du über deinen Jahresfreibetrag kommst.
Im Steuerbescheid siehst du dann, wie deine Steuerbelastung ausfällt.
An sich berechtigt dich der Schimmel zur außerordentlichen Kündigung.
An deiner Stelle würde ich deinem Vermieter letztmalig eine Frist zur Beseitigung des Schimmels setzen. Voraussetzung ist natürlich, dass sich der Schimmel nicht aufgrund von falschem Lüften und Heizen bildet! Dann wärst nämlich du daran Schuld.
Ich würde auf keinen Fall zur Bank gehen, da die 1.) dich so beraten, damit die Bank auch einen Profit davon zieht (warum sollten sie es sonst auch anbieten) und
2.) hohe Gebühren verlangen.
Ich würde an deiner Stelle zu einem Broker zurückgreifen (Scalable, TradeRepublic, …) Dort zahlst du lediglich 1,00€ pro Trade und die TER (Verwaltungskosten). Dort hast du zahlreiche Möglichkeiten dein Geld in ETF und Aktien anzulegen. Vergesse nicht, deinen Freistellungsantrag zu beantragen und deine Steuernummer zu hinterlegen. (Grundfreibetrag von 801€ pro Jahr)
Du kannst dein Depot bei einem Broker innerhalb von 10 Minuten eröffnen.
Wieso sollte man mehr begleichen als die Restschuld zzgl. Zinsen?
30 % Konsum
30 % Miete
10 % Absicherung (Versicherungen)
30 % sparen (davon 25 % kurzfristige Reserve, 25 % mittelfristige Reserve und 50 % für langfristige Zwecke)
Die umlagefähigen Betriebskosten sollten im Mietvertrag geregelt sein. Ich schätze mal du redest von der Hausgeldabrechnung.
Wenn im Mietvertrag die Betriebskostenverordnung vereinbart ist, können die Kosten des Hausmeisters und die Gartenpflege umgelegt werden, die Verwaltungskosten allerdings nicht.
VG
Du machst erst guten Gewinn mit der Immobilie, wenn du sie abbezahlt hast. Wenn du richtig planst und kalkulierst, kannst du auch einen positiven Cashflow während der Mietzeit haben, indem die Mieteinnahmen die Steuern, Tilgung und Hausgeld decken. Aber die Abbezahlung dauert oft mehrere Jahre.
Für mich ist man schon im Wohlstand, wenn man das kaufen kann, was man zum überleben braucht. Für mich braucht es nicht unbedingt einen Luxuswagen.
Hast du das in einer Abbildung dargestellt? Dann kannst du schreiben „Eigene Darstellung in Anlehnung an ...“.
Du musst in diesem Fall mit dem Abschnittswechsel arbeiten, den du bei Seite 2 einfügst. Dann kann die Nummerierung bei Seite 3 starten.
(134,16 / 119) * 19
Ich kann da leider überhaupt nichts lesen
In BWR konzentriert man sich auf das Rechnungswesen eines Unternehmens (Buchführung, Jahresabschluss, Marketing, Materialwirtschaft, ...)
In Wirtschaft und Recht sind eher die rechtlichen Themen relevant. Also z.B. BGB, Arbeitsrecht, Gesellschaftsrecht, Handelsrecht, ...
Rüge bedeutet Mängelobliegenheit. Wenn du beispielsweise Waren zugesendet bekommst und diese Mängel aufweisen, solltest du du diese unverzüglich rügen, da du sonst Gewährleistungsrechte verlierst.
Naja, bei der GbR fällt Einkommens-, Gewerbe- und Umsatzsteuer an. Bei deinem Kleingewerbe Einkommens- und Gewerbesteuer.
Der Freibetrag der Gewerbesteuer beträgt 24.500 EUR. Anhand der EÜR und Gewinnverteilung müsst ihr eine Erklärung an das Finanzamt abgeben.
Warum möchtest du die Grundschuld löschen lassen? Wenn du sie im Grundbuch stehen lässt, kannst du beispielsweise bei Aufnahme eines weiteren Kredits bei der Bank die eingetragene Grundschuld erneut nutzen und sparst dir Gebühren.
Wenn du die Immobilie weiterverkaufen willst, solltest du die Grundschuld natürlich löschen. Die Löschung ist erst am Kreditende (vollständige Tilgung) möglich.
Natürlich kannst du warten, bis die Aktie wieder steigt. In der Regel schwanken die Kurswerte sehr stark. Es kommt natürlich auf die Branche drauf an, aber oft steigt der Wert der Aktie langfristig. In deinem Fall ist der Kurswert aber schon extrem gesunken - da würde ich nicht unbedingt erwarten, dass sich die Aktie wieder „erholt“.