Naja, was soll es da wirklich geben?

Im Normalfall hast du von jedem Arbeitgeber mit der letzten Lohnabrechnung eine dementsprechende Lohnsteuerbescheinigung erhalten. Diese 3-4 trägst du dann einfach zusammen in der Anlage N ein. Wenn du ein Programm nutzt, ist das kein Problem mehrere anzulegen, das rechnet dir ja alles zusammen.

Dementsprechend aber auch bei den Fahrtkosten aufpassen und die Zeiträume/Tage entsprechend angeben.

Solltest du mal keine LSt-Bescheinigung erhalten haben, fragst du einfach bei deinem Ex-Arbeitgeber nochmal nach ob dieser dir eine zukommen lassen kann. Das Finanzamt bekommt diese ja generell von Arbeitgeber auch elektronisch übermittelt.

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Also wenn ich eine Steuererklärung erstelle, gibt es eine separate Anlage in der die Dinge aufgelistet werden:

  • 12 x Wohngeld-VZ
  • abzgl./zzgl. Erstattung/Nachzahlung Vorjahr (Guthaben 2016 ist erst in der EStE 2017 anzugeben)
  • zzgl. Zuführung in die Instandhaltungsrücklage
  • abzgl. Entnahme aus der Instandhaltungsrücklage

So sieht dann meistens die Anlage für die "sonstigen Kosten" aus.

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