Naja, was soll es da wirklich geben?
Im Normalfall hast du von jedem Arbeitgeber mit der letzten Lohnabrechnung eine dementsprechende Lohnsteuerbescheinigung erhalten. Diese 3-4 trägst du dann einfach zusammen in der Anlage N ein. Wenn du ein Programm nutzt, ist das kein Problem mehrere anzulegen, das rechnet dir ja alles zusammen.
Dementsprechend aber auch bei den Fahrtkosten aufpassen und die Zeiträume/Tage entsprechend angeben.
Solltest du mal keine LSt-Bescheinigung erhalten haben, fragst du einfach bei deinem Ex-Arbeitgeber nochmal nach ob dieser dir eine zukommen lassen kann. Das Finanzamt bekommt diese ja generell von Arbeitgeber auch elektronisch übermittelt.