Dazu fällt mir das sächsische Lied ein..."Hör uff de Muddi!" ☝️😜

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ALG2 Hausdurchsuchungen. Was nun?

Hallo,

ich beziehe leider aus gesundheitlichen Gründen schon seit einigen Jahren ALG2.

Die Familie meines Partners wohnt in einem Einfamilienhaus und beziehen das komplette Haus, bis auf den unteren Bereich. Diesen haben sie für mich freigeräumt, sodass ich hierhinziehen konnte, da es absolut keine freie Wohnung in der Umgebung gab, welche vom Amt als angemessen betrachtet werden konnte. Ich habe also mit meinem Kind zusammen eine 2-Zimmer-Wohnung mit Küche und Bad – lediglich die Waschküche teile ich mir mit den "Vermietern". Die Wohnung ist abgeschlossen und hat auch einen separaten Eingang mit Briefkasten und Klingel.

Diese Wohnungskosten werden auch vom Amt übernommen

Nun hat mir meine Sachbearbeiterin letztes Jahr den Außendienst vorbeigeschickt, der prüfen sollte, ob ich nicht heimlich doch mit meinem Partner zusammenwohne. Sie haben sich umgeschaut und auch nichts gefunden, da mein Partner wirklich oben wohnt.

Nun hat sie den Außendienst schon wieder vorbeigeschickt, konnte aber nicht rein, weil ich nicht Zuhause war. Sie ist wieder der Meinung, dass ich was zu verstecken habe und er jetzt doch hier unten wohnt. Natürlich ist er auch ab und zu mal unten aber da mein Kind eine diagnostizierte Sozialstörung hat, kann mein Partner nicht gut damit umgehen und möchte keine gemeinsame Wohnung. Für mich ist es in Ordnung, weil ich ebenfalls festgestellt habe, dass die Beziehung deutlich besser funktioniert, wenn wir etwas Abstand haben. Meine Sachbearbeiterin kann das nicht nachvollziehen und meint jetzt, dass sie jetzt schauen wird, dass sie die Leistungen für die letzten Jahre zurückfordern möchte.

Sie sagt, sie würde dann gern auch die Räumlichkeiten meines Partners einsehen wollen, allerdings liegt der im Bereich des Vermieters und die Leute müssten dann auch durch die Räume des Vermieters laufen und diese sind deswegen nun stinksauer, weil sie keine fremden Leute in ihrem Heim haben möchten. Kann sie vom Vermieter verlangen, dass die Räumlichkeiten ihres Sohnes einsehbar sein müssen ? Weil so gesehen, sind es ja direkt 2 private Räumlichkeiten – einmal die meines Partners und dann noch die des Vermieters. Und kann wegen so eines Verdachts auch eine richtige Hausdurchsuchung durch die Polizei angeordnet werden?

Zu allem Überfluss haben sich die Vermieter nun auch noch dazu entschieden, dass das Haus verkauft werden soll, also werden wir auch jetzt wieder getrennt voneinander leben. Auch das wollte die Sachbearbeiterin so wieder nicht akzeptieren, sodass ich in einer Kurzschlussreaktion zu ihr sagte, dass wir uns getrennt haben. Ich bin es Leid, dass ich mich dafür zu rechtfertigen, dass wir nicht zusammen wohnen wollen, es geht sie doch auch eigentlich nichts an, ob ich in einer Partnerschaft lebe oder nicht?. Sie wollte nun die neue Anschrift meines Partners haben und dieser ist mittlerweile auch schon so genervt und will seine Adresse nicht rausgeben, weil er mit diesem Theater nichts zu tun haben will. Muss er seine Adresse rausgeben?

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Wenn sie die Zahlungen der letzten Jahre wieder von dir haben will, kannst du dir ja ausrechnen, wieviel tausende an Euros das dann für dich bedeutet. Und wenn du diese Summe nicht zahlen kannst , wirst du sehen, wie schnell das Amt eine Strafsanzeige wegen Betrug und erschleichen sozialer Leistungen gegen dich stellt. Du wirst daraufhin mit hoher Wahrscheinlichkeit verurteilt und wanderst directly in die JVA ein , wenn auch "nur" für ca. 6 Monate. Mein Rat, beauftrage in dieser Sache einen Fachanwalt und zwar schleunigst ☝️

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Reisen bildet und vor allem erweitert es den eigenen Horizont. Ich selbst war schon auf quasie allen Kontinenten dieser Erde im Urlaub. Wegen "Umwelt", würde ich derart nicht missen wollen. Ich fahre auch einen Diesel und benutze Ohrenstäbchen und zwar die aus Plastik ☝️😜

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Ein Vermieter kann seine Wohnungen zu dem Preis anbieten, wie er möchte.

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Derart Hitze ist normal und kann sich bis in den September hinziehen, daß nennt man allgemein "Sommer". 👍

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