Also grundsätzlich kann man sagen, dass es gerechtfertigt wäre, wenn der Beamte seine Waffe zieht und auch schießt.

Aber trotzdem kommt es bei der Anwendung noch auf weitere Umstände an:

So ist z.B. eine Androhung gefordert (falls dies möglich ist). Ist der Angreifer also z.B. 30m entfernt wird i.d.R. noch genug Zeit da sein um den Schusswaffengebrauch anzudrohen. Bei 10m wäre das schon ganz anders.

Und zum finalen Rettungsschuss:

Den gibt es tatsächlich in manchen Bundesländer nicht gesetzlich fixiert. Allerdings regeln auch diese Länder den polizeilichen Schusswaffengebrauch in ihrem jeweiligen Polizeigesetz. Wenn eine gegenwärtige Gefahr für Leib und Leben ausschließlich durch einen mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit tödlich wirkenden Schuss abzuwenden ist, dann wird auch in einem Bundesland, in dem es den "Finalen Rettungsschuss" nicht gibt, eine Gebrauch der Schusswaffe gerechtfertigt sein.

Und ein Todesermittlungsverfahren wird in JEDEM Fall eingeleitet, unabhängig, ob es den finalen Rettungsschuss gibt oder nicht.

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Also wenn das der Behörde bekannt wird, denke ich, dass eher jemand ohne Jugendsünden genommen wird, was mE auch richtig ist.

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Also um das mal zum Abschluss zu bringen.

Es handelt sich dabei um eine Ordnungswidrigkeit und die Beamten sind, bevor sie dich zur Sache vernehmen belehren. Hier konkret: "Es steht Ihnen frei sich zu der Sache zu äußern, oder nichts zu sagen".

Da es sich um einen Bußgeldtatbestand (>35€) handelt wird eine OWi-Anzeige gefertigt, in der die Beobachtungen der Beamten und deine Aussagen aufgeführt werden.

Wirst du ohne Belehrung zur Sache vernommen, so können diese Aussagen vor Gericht (wenn du dich weigerst zu zahlen) nicht unbedingt verwertet werden.

Ob der Richter die Aussagen als Spontanäußerung trotzdem gelten lässt oder nicht steht auf einem anderen Blatt. Und selbst, wenn deine Aussagen nicht verwertet werden gibt es noch zwei Zeugenaussagen der Beamten.

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Geh mal auf sek-team.de , dann auf videos, dann mediathek und da "polizei-dokus"...eine von denen ist auf jeden Fall die, von der dein Ausschnitt ist. Musst dir allerdings den Veoh-Player runterladen.

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Also mal ganz ehrlich...

ICH würde mich in erster Linie für das entscheiden, wo ich meine Zukunft sehe und was mir persönlich Spaß macht. Das Gehalt ist eine andere Frage. 

Und bei der Polizei wird man zwar nicht reich, aber es reicht allemal um ein schönes Leben mit einer Familie führen zu können. Ich brauche ja nicht 3 nagelneue 7er BMW in der Garage...da reicht auch ein schöner Wagen;-) 

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Das steht nirgendwo, denn grundsätzlich darf das NIEMAND außer dir selbst.

In den Gesetzen steht nur drin unter welchen rechtlichen Voraussetzungen das ein Anderer dann doch darf. Grundsätzlich nur die Polizei.

Auch das Kino-Personal darf es grundsätzlich nicht! Allerdings willst du ja quasi etwas von denen und da die Hausrecht haben, können die sagen, dass man nur reinkommt, wenn man einen Blick zulässt. Aber dürfen tun die das grundsätzlich nicht, sondern brauchen deine Einwilligung

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naja, also gut ist schonmal, dass du die IMEI-Nummer angegeben hast und, dass evtl. Bildaufnahmen existieren. Inwiefern das zur Aufklärung dient ist fraglich. Auch wenn es wirklich ne doofe Sache ist, aber genau sowas passiert sehr oft und ich im Vergleich zu anderen Delikten "geringfügig". Es ist ja auch bekannt, dass überall Personalmangel herrscht, so auch bei der Polizei. Es wird also nicht so intensiv ermittelt, wie bei nem Raub o.ä., aber das kannst du dir bestimmt vorstellen.

Aber vielleicht tut sich gerade wegen der Aufnahmen noch etwas, also warte mal ab. Die Kollegen aus dem Wach und Wechseldienst nehmen das ja nur auf und deshalb sind die auch so schnell wieder weg, weil es eben "wichtigeres" zu tun gibt..

Schau die Tage mal bei Ebay rein.

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Wenn sie in dem Moment eine hoheitliche Aufgabe hatten und es zudem dringend geboten war das Rotlicht der Ampel zu missachten, dann JA! Und es ist wirklich egal, ob dabei das Blaulicht bzw. das Einsatzhorn aktiv war, denn es gibt auch schonmal Einsätze, bei denen es taktisch sinnvoll ist Sonderrechte in Anspruch zu nehmen, ohne den ganzen Christbaum anzuschalten..

 

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