Hallo!

Ja! Bei einer fehlerhaften Lohnabrechnung kannst du widersprechen!

Der Arbeitnehmer, also du solltest den Widerspruch aber schriftlich verfassen und darlegen, welche Lohnabrechnung fehlerhaft ist und worin der konkrete Fehler bzw. die konkreten Fehler bestehen. Empfehlenswert ist, dass du den Widerspruch zeitnah einlegst und nicht erst viel Zeit verstreichen lässt. OK.!

Ja! Du kannst Einspruch gegen die Gehaltsabrechnung geltend machen!

Der Einspruch gegen die Lohnabrechnung unterliegt der regelmäßigen Verjährungsfrist von drei Jahren. Das ergibt sich aus § 195 des Bürgerlichen Gesetzbuches (kurz: BGB). Damit hat der Arbeitnehmer, also du grundsätzlich drei Jahre lang Zeit, gegen eine fehlerhafte Lohnabrechnung Einspruch einzulegen. Dies gilt allerdings nur dann, wenn sich keine anderweitigen Ausschlussfristen ergeben.

Folgendes würde ich die empfehlen:

Schreibe einen Schreiben an den Arbeitgeber, füge jeweils eine Kopie von deiner Überweisung bei (Das was du bekommen hast) und noch jeweils eine Kopie von der Lohnabrechnung bei und ganz wichtig trage immer den Tag wann du es geschrieben hast und setze eine Frist von 2 Wochen fest, so muss er dir bis 2 Wochen eine Antwort geben.

Mache dir noch von dem Schreiben an den Arbeitgeber auch eine Kopie OK.

Viel Erfolg!

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