Danke für alle eure lieben Antworten. Ich weiß es sehr zu schätzen, dass ihr mir helfen wollt.
Meine Frage ist aber : PASST DER SCHADEN ZUM UNFALLHERGANG?
Danke für alle eure lieben Antworten. Ich weiß es sehr zu schätzen, dass ihr mir helfen wollt.
Meine Frage ist aber : PASST DER SCHADEN ZUM UNFALLHERGANG?
Ich nehme an, Du hast die Sache zurückgegeben?
60€ ist nicht mehr geringwertig im Sinne des Gesetzes, aber da es das erste Mal war, Du Dich direkt einsichtig gezeigt und kein Schaden entstanden ist, ist davon auszugehen, dass der Staatsanwalt die Sache nach § 153 StPO wegen Geringfügigkeit einstellen wird.
Das bedeutet: keine Konsequenzen für Dich; insbesondere keinen Eintrag ins Führungszeugnis. Die Sorge musst Du ohnehin nicht haben, denn das bei einem Ladendiebstahl, Ersttäter über 90 Tagessätze herauskommt, ist massiv unwahrscheinlich.
Es bleibt natürlich in dem internen System der StA. Wenn Du wieder etwas stiehlst, kannst Du Dir sicher sein, dass der nächste Dezernent das sieht und dann einen Strafbefehl erlässt oder anklagt. Also halte Dich ab jetzt straffrei!
Genau das ist doch Teil unserer Toleranz und Ausfluss der Grundrechte wie Meinungs- und Religionsfreiheit.
Ich verstehe Deine Überlegung, nur ist es unmöglich und auch nicht Aufgabe des Staates die Ansichten & Meinungen eines jeden miteinander in Einklang zu bringen.
Natürlich haben auch die Freiheitsrechte Grenzen, s. die allgemeinen Gesetze. Das reguliert ja auch.
Ruf an, schreib hin, dass Du auf rechtliches Gehör verzichtest oder geh einfach nicht hin.
Bitte mach keine Angaben... wenn ich mir das so ansehe.
welche?
Guck Dir mal die von Douglas an- die finde ich super. Ich hab allerdings gar nicht verstanden, was Du mit dem Schlitz meinst.
Wäre es denn grundsätzlich möglich den Vermieter die Kosten des Hotels zahlen zu lassen und die Beeinträchtigung der Nutzbarkeit der Wohnung in den Wochen danach geltend zu machen?
Bis wieder alles im Ursprungszustand ist, dauert es noch ewig.
Oops. Vergessen Frage zu posten... :)
Also folgendes. Ich studiere zur Zeit Jura in Baden- Württemberg und werde im September das erste Staatsexamen ablegen, bevor ich noch nicht weiß ob ich das bestehe oder nicht.
Ich bin aber nicht glücklich mit der Berufswahl und möchte auf jeden Fall noch etwas anderes machen. Momentan bin ich auf dem Trichter Lehramt. Für Deutsch, Englisch und Geschichte konnte ich mich schon immer begeistern und würde das auch gerne als Fächer nehmen.
Nun aber folgende Fragen:
1. werden Lehrer mit dieser Kombination überhaupt gesucht?
2. Sollte ich eher Grundschul- oder Gymnasiallehramt studieren?
3. In welchem Bundesland? Wo ist da genau der Unterschied zwischen Hamburg und Baden- Württemberg?
Vielen, vielen Dank im Voraus! :)
Klar! Man kann sich auch ne Frikadelle vors Knie nageln.
Nee, mal im Ernst... kommt auf Deine Frau an. Wenn sie locker ist, was so etwas angeht, freut sie sich bestimmt. Ich persönlich fände es wohl eher seltsam.
Nein.
Die Brüste werden größer, wenn sie Milch enthalten. Muttermilch. Fürs Baby. Wenn die Frau schwanger ist.
Du bist ja süß. Die weibliche Gebärmutter... ja ja.
Also... der Tampon sitzt nicht richtig, würde ich mal vermuten. Kann mir kaum vorstellen, dass Deine Gebärmutter im Alter von 13 Jahren bereits so abgesunken ist. Das kommt eher bei Frauen über 60 vor.
Es tut weh, wenn der Tampon an den Muttermund stößt, aber wie gesagt... das kann ich mir eigentlich nicht vorstellen.
Geh doch einfach mal zum Frauenarzt Deines Vertrauens und lass den nachschauen, ob Du den o.b. korrekt einführst und ob da ggf. etwas ist, was Deine Beschwerden auslösen könnte.
Schucken = Schubsen, nehme ich an?
Also folgender Sachverhalt: Jemand hat Dich tätlich angegriffen, Dich geschubst und an Deiner Kleidung gezogen. Du hattest aber keine Hand frei und hast, um Dich zu wehren, der besagten Person eine Kopfnuss verpasst.
Trifft das zu? Dein Handeln könnte gemäß § 32 StGB gerechtfertigt sein, wenn Du aus Notwehr gehandelt hättest, also um Dich zu wehren.
Hierzu müsste zunächst eine Notwehrlage vorliegen, also ein gegenwärtiger und rechtswidriger Angriff auf ein geschütztes Rechtsgut. Das ist jetzt schon problematisch, aber mit viel wohlwollen könnte man eventuell sagen, dass eine Gefahr für Deine körperliche Unversehrtheit bestand.
Jetzt müsste aber auch Deine Notwehrhandlung erforderlich (das mildeste Mittel), geeignet (zur Verteidigung geeignet) und geboten (kein Missverhältnis) sein. Und da sehe ich jetzt, ehrlich gesagt, auch das Problem. Hast Du vorher mal versucht, denjenigen verbal, also mit Worten, dazu aufzufordern, die Tätlichkeit zu unterlassen? Hättest Du eventuell einfach weggehen können?
Sieht nicht gut aus, ehrlich gesagt...
AUF GAR KEINEN FALL!
Meistens scheint es gut gehen, aber ich habe jetzt einen Problemfall mit Billpay und die sind dermaßen unflexibel. Die behaupten einfach, ich hätte das Geld nicht überwiesen, was vollkommener Schwachsinn ist. Habe den Artikel zweimal bestellt (einmal war der Pullover zu klein) und musste den neuen bezahlen, bevor ich das Geld für den davor zurück überwiesen bekommen habe. Jetzt haben sie den Betrag also doppelt- wissen davon aber angeblich nichts.
SAFTLADEN!
Habe die Rechnung jetzt doch gefunden.
Kann natürlich aber die Reparaturen nicht nachweisen...
Klingt doch fair. Dir gönnst Du ne neue Nase und ihnen spendierst Du einen Urlaub...
Nee, mal im Ernst. Du bist doch nicht der Sozialstaat und selbst der sponsort (wenn sonst auch alles) keine Urlaube. Da würde ich aber mal ablehnen.
Hahahaha, okay! Ich hab's verstanden! :D Danke!
Da hat Deine Mutter leider Recht...
Die Zunge kann taub werden, aber Du kannst auch eine Gehirnhautentzündung bekommen und verblöden. Außerdem ist es schlecht für die Zähne.
Ganz ehrlich: warte bis Du 18 bist und überlege es Dir dann nochmal...
Ach ja: http://www.aerzteblatt.de/archiv/60825/Piercing-Unter-die-Haut-Koerperschmuck-mit-Risiken
Mach langsam, mein Freund. Sonst bist Du beim Einjährigen pleite :D
Schenk ihr doch einfach wieder eine rote Rose? Mir wird das nie langweilig!
Ja, davon kannst Du ausgehen.
Minderjährige brauchen grundsätzlich das Einverständis eines Erziehungsberechtigten um Verfügungen, welche nicht ausschließlich ihrem Vorteil dienen (und das ist fast nichts), zu tätigen.
Ausnahme sind hierbei Geschäfte des täglichen Lebens, also kleinere Geschäfte. Es gibt im BGB auch den sogenannten Taschengeldparagraphen (§ 110 BGB). Es wird davon ausgegangen, dass Minderjährige über Geld verfügen dürfen, welches ihnen als Taschengeld überlassen wurde. Bei dem Wert von 50€ kann man wohl davon ausgehen, dass es sich um solches handelt.
Was ist das denn für ein Sparbuch? Hast Du das selbst gespart oder ist da eine größere gesparte Summe von Omi für den Führerschein oder so drauf? Letzteres könnte Probleme geben.
Du kannst den Tampon nicht alleine wechseln? Du hast ja bis morgen früh Zeit- übe einfach ein bisschen. So schwierig ist es nicht.