Solche Umbauten musst du dir vom Vermieter genehmigen lassen, da sie einen erheblichen Eingriff in die Bausubstanz der Wohnung darstellen.

Hier solltest du ein paar Antworten finden: https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/bauliche-veraenderungen-durch-den-mieter_idesk_PI17574_HI625576.html

Bitte kläre alle Umbauten mit deinem Vermieter ab. Besonders der Badumbau bedarf der Zustimmung.

Liebe Grüße

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Das ist fraglich. Soweit ich weiß, solltest du schauen, wie alt der Kamin tatsächlich ist und ob er die Anforderungen der aktuellen Bundes-Immossionsschutz-Verordnung erfüllt. Wenn der Kamin die Normen der Verordnung nicht erfüllt, nimmt der Schornsteinfeger diesen nicht mehr ab. Hierbei geht es hauptsächlich um den CO2 Ausstoß des Kamins.

Wenn die Anforderungen der Verordnung gegeben sind, überprüfe die Brennkammer auf Risse und Einschläge. Wenn hier keine vorhanden sind und alle Schieberegler funktionieren, dann ab auf Kleinanzeigen damit.

Liebe Grüße

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Küche in Mietwohnung übernommen, vom Vormieter aber nicht bezahlt, Pfändung möglich?

Hallo,

eine gute Freundin von mir wohnt seit kurzem in einer neuen Wohnung zur Miete. Diese hat sie direkt vom Vormieter übernommen. In dieser Wohnung ist auch eine 2 Jahre alte Küche verbaut, welche der Vormieter gekauft hatte. Laut vorliegenden Rechnungen hatte die Küche damals einen Wert von 9.500€, Induktion, Spülmaschine, Keramikspüle, Marmorarbeitsplatte und so weiter.

Meine Bekannte übernahm daher die Küche, für 4.500€!

Das ganze wurde vertraglich in einem Übernahmevertrag festgehalten.

Gestern kam dann der Schock!

Monteure der Firma welche die Küche eingebaut hatte, sowie der Chef des Küchenstudios standen vor der Tür meiner Bekannten. Sie staunten erst mal nicht schlecht, als eine ihnen unbekannte Person die Tür öffnete. Der Chef erkundigte sich nach dem Vormieter und erklärte, dass sie gekommen seien, um die Küche abzubauen, da diese noch immer nicht komplett bezahlt wäre. Außer einer Anzahlung von 2.000€, hätte man kein weiteres Geld erhalten. Zu dem hätte der Vermieter in einer Zahlungsvereinbarung unterschrieben, dass im Falle der Nichtzahlung, die Küche abgebaut werden darf.

Man stellte meiner Bekannten nun 2 Möglichkeiten zu Auswahl, entweder sie zahle einen Abschlag in Höhe von 6.000€ und die Küche gehöre ihr oder sie stimme dem Abbau zu!

Sie bekam 14 Tage Bedenkzeit!

Darf man noch mals Geld von ihr verlangen? Dürfen die die Küche abbauen? Hat sie die Schulden des Vormieters übernommen?

Danke und Gruß

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Sie hat die küche gutgläubig gekauft, daher ist Sie Eigentümerin der Küche.
Es besteht zwischen dem Hersteller und deiner Freundin kein Vertrag, sodass sie weder Rechte, noch Pflichten zu erfüllen hat.

Verzugsanschrift des Vormieters mitteilen, und der Firma kein Geld auszahlen.

Was steht genaues auf der Rechnung ? Wie ist der Eigentumsvorbehalt gestaltet ?

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Lass dir vom Absender die Sendungsverfolgungsnummer geben und geh mit dieser Nummer zum Zusteller und lass dir belegen, dass die das Paket tatsächlich ausgeliefert haben. Du musst bei der Annahme unterschreiben, dass du das Paket erhalten hast. Das ist im Nachgang der Beleg des Zustellers, dass dieser das Paket ordnungsgemäß transportiert bzw. ausgeliefert hat.

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Hallo,

es gibt natürlich im Netz diverse Kamindichtmassen zu kaufen, jedoch empfehle ich dir, den Schornsteinfeger deines Vertrauens anzurufen, weil es durch das Loch auch zu Gasaustritten kommt. Der Kamin muss eh durch die Feuerstättenschau und spätestens da fällt dem Schornsteinfeger das "Rohrproblem" auf.

Liebe Grüße :)

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