Sicher kann man für 2 Aktionen auch 2. Persönliche Strafen geben. Denn anders als bei der Spielstrafe muss bei jeder Aktion, die eine Karte fordert, diese auch gegeben werden. Regel 12 DFB-Anweisung Nr. 7 sagt da ganz klar:

,,Wenn ein Schiedsrichter im Begriff ist, einen Spieler zu verwarnen, und dieser Spieler, ehe die Verwarnung ausgesprochen ist, einen weiteren Verstoß begeht, der eine Verwarnung nach sich zieht, so muss der Spieler mit „Gelb- Rot“ des Feldes verwiesen werden zunächst „Gelb“, dann „Gelb-Rot)."

Und der letzte Satz ist entscheidend, hat der SR zuerst "Gelb" gezeigt oder gleich "Gelb/Rot"? Wenn er zuerst die Gelbe Karte zeigte und dann nochmal die Gelbe Karte und dann die Rote Karte zeigte, hat er es richtig gemacht. Wenn er nur 1x "Gelb" zeigte und dann "Rot" ist es ein Regelverstoß.

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Hier würde ich die Jugendordnung zur Rate ziehen. Denn jeder Landesverband hat unterschiedliche Regelungen, wie die Disziplinarstrafen (also Karten) bei der Jugend sind. Fakt ist, dass zum Beispiel in Brandenburg die Gelb/Rote Karte auch in der Jugend erlaubt ist. In Berlin wiederum, darf es keine Gelb/Rote, sondern eine Zeitstrafe geben. Also, schaue doch mal in deine Jugendspielordnung, die dein Verband auf der Homepage haben müsste, nach. Ansonsten frage doch mal, bei deinem Fußballkreis oder -verband nach.

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