Es ist nicht so,dass sie wirklich meckert. Da auf keinen Fall. Ich hab nur das Gefühl, dass sie dad nervt, weil immer mal kleine Spitzen kommen. Auch in Bezug auf den bevorstehenden Jahresurlaub.
Heut checken gelassen. Blutdruck optimal, EKG ebenso völlig normal. Puls beim EKG um die 73. Jetzt noch grosses Blutbild zur Sicherheit.
Also die Frage ist in wie weit ich für sie aufkommen muss. Ich verdine recht gut (ca. 2500€ netto) Sie hat grad ihr Studium beendet und ist zu mir gezogen. Zur Zeit zahle ich Miete und Nebenkosten und was noch alles so anfällt alleine. Da sie sich jetzt arbeitslos melden musste, bzw. Arbeitssuchend wurde gemeint, dass ich nun auch ihre Krankenversicherung übernehmen muss.
Gem. § 7SGB sind wir aber noch keine Bedarfsgemeinschaft, da wir erst 2 Woche. zusammen in meiner Wohnung wohnen. Oder sehe ich das falsch?
Darüber hinaus will ich wissen ob ich beim Arbeitsamt alles von mir Preis geben muss und ob es Sinn macht mit meiner Freundin ein Vertrag zu schliessen, der beinhaltet, dass wir ausgemacht haben, dass sie 1/3 der Miete und nebenkosten ab Einzug übernimmt. Oder ist ein solcher Vertrag gegenstandslos?Also gegenstandslos auf das AA bezogen und nicht aufs BGB?
Kann ich, der ja evl zu Zahlungen aufgeforder wird als Widerspruchsführer klagen? Oder hat so eine Klage keine Aussicht auf Erfolg? Greift hier dann evtl eine private Rechtschutzverscherung?
Wenn alle stricke reissen....kann den finanziellen Mehraufwand wenigstens bei der Lohnsteuer geltnd machen?
ÜberAntworten würde ich mich freuen.