Die X hat nur 4k Unterstützung. In der Regel laufe alle Spiele auch auf der S.

Ausnahme sind eigentlich nur die 360 Spiele, da kommen nach und nach welche, die die 'neueren' Konsolen unterstützen.

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Nein, aber es gibt Adapter für die Controller.

Ansonsten brauchst du einen Klinkenstecker mit 4 Polen. Aber schau vorher den Controller an, es gibt auch welche ohne Klinkeneingang

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Teilweise

Nein

Ja

Kommt darauf an wie deine finanziellen Verhältnisse sind

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Für 5€ Google ich für dich

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Par.6 BDSG... Ahja....

§ 6
Stellung

(1) Die öffentliche Stelle stellt sicher, dass die oder der Datenschutzbeauftragte ordnungsgemäß und frühzeitig in alle mit dem Schutz personenbezogener Daten zusammenhängenden Fragen eingebunden wird.

Merkst du selbst, oder?

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Ich hab mir mal die Kommentare und deine Antworten dazu durchgelesen.

  1. Wenn Du Dich nicht überzeugen lassen willst und Deine eigene Meinung vehement vertrittst, wieso fragst du hier dann?
  2. Vielleicht solltest Du dir mal vor Augen halten, ob Du es wollen würdest, wenn jemand Deine Arbeit ungefragt veröffentlicht und damit Geld verdienen willst.
  3. Damit Du auch mal Gesetze liest....
§ 77 Aufnahme, Vervielfältigung und Verbreitung

(1) Der ausübende Künstler hat das ausschließliche Recht, seine Darbietung auf Bild- oder Tonträger aufzunehmen.

(2) Der ausübende Künstler hat das ausschließliche Recht, den Bild- oder Tonträger, auf den seine Darbietung aufgenommen worden ist, zu vervielfältigen und zu verbreiten. § 27 ist entsprechend anzuwenden.

§ 106 Unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke

(1) Wer in anderen als den gesetzlich zugelassenen Fällen ohne Einwilligung des Berechtigten ein Werk oder eine Bearbeitung oder Umgestaltung eines Werkes vervielfältigt, verbreitet oder öffentlich wiedergibt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.

§ 108a Gewerbsmäßige unerlaubte Verwertung

(1) Handelt der Täter in den Fällen der §§ 106 bis 108 gewerbsmäßig, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe.

(2) Der Versuch ist strafbar.

§ 111a Bußgeldvorschriften

(1) Ordnungswidrig handelt, wer

1.entgegen § 95a Abs. 3

a)eine Vorrichtung, ein Erzeugnis oder einen Bestandteil verkauft, vermietet oder über den Kreis der mit dem Täter persönlich verbundenen Personen hinaus verbreitet oder

b)zu gewerblichen Zwecken eine Vorrichtung, ein Erzeugnis oder einen Bestandteil besitzt, für deren Verkauf oder Vermietung wirbt oder eine Dienstleistung erbringt,

2.entgegen § 95b Abs. 1 Satz 1 ein notwendiges Mittel nicht zur Verfügung stellt oder

3.entgegen § 95d Abs. 2 Satz 1 Werke oder andere Schutzgegenstände nicht oder nicht vollständig kennzeichnet.

(2) Die Ordnungswidrigkeit kann in den Fällen des Absatzes 1 Nr. 1 und 2 mit einer Geldbuße bis zu fünfzigtausend Euro und in den übrigen Fällen mit einer Geldbuße bis zu zehntausend Euro geahndet werden.

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Man kann auch einfach in die Fehlerbeschreibung aufnehmen das man kaum Handy Empfang hat und per Email kontaktiert werden möchte....

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Ein Blick in die Anleitung (Ist online) hätte dir die Frage beantwortet.

Ja ist es, vorausgesetzt du bekommst es mit EU Stecker oder hast einen Adapter

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Ich würde einen NodeMCU nehmen, der hat WLAN an Bord und kann mit der Arduino Software programmiert werden.

Kostet ca. 5 €

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Eigenen Code per Arduino Software aufspielen. Da kannst du wenigstens alles einstellen.

Ansonsten die Standardpasswörter probieren

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Es können auch sogenannte Liebesbisse sein. Ein Liebesbeweis, der dir aber keine Schmerzen zufügen soll.

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