In Deutschland ist es nicht verboten, sich in einen verheirateten Mann (oder Frau) zu verlieben und mit diesem zusammen zu sein, sich zusammen in der der Öffentlichkeit zu zeigen oder zusammen zu leben....

Ob der Verheiratete sich scheiden lässt oder nicht, ist allein sein eigene Sache - und wenn gewollt, so auf jeden Fall möglich.

Deine Freundin sollte sich einfach nur darüber im Klaren sein, 

  • dass sie mit dem Mann zwar zusammen sein kann und darf, eine Heirat aber ausgeschlossen ist, solange er noch verheiratet ist.
  • Auch ist er nach deutschem Recht für seine Familie (Kinder und Ehefrau) unterhaltspflichtig und nach einer möglichen Scheidung auf jeden Fall weiterhin für seine Kinder...
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Die Eltern haben beide nicht nur das Sorgerecht, sondern auch die Sorgepflicht für ihre Kinder.

Kommen sie dieser nicht nach oder verweigern diese..., so könnte ihnen die Sorgeberechtigung entzogen werden und die Kinder anderweitig versorgt und untergebracht werden (Pflegefamile, Einrichtung des Jugendamtes o.ä....).

Für diese Unterbringung müssten die Eltern dann zahlen.

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