Hallo Burak92,
deine Versicherung nimmt dich in "Regress". Das darf sie, wenn du am Tag des Unfalls wegen offenen Rechnungen keinen Versicherungsschutz hattest.
Regress ist außerdem möglich, wenn du gegen vertragliche Obliegenheiten verstößt. Obliegenheiten sind vertragliche Verpflichtungen gegenüber deinem Versicherer, die du mit deinem Vertragsabschluss eingehst. Die Obliegenheiten findest du in den Versicherungsbedingungen.
Je nachdem, welche der o.a. Ursachen zutrifft, ist die Höhe des Regress auf bestimmte Summen beschränkt:
1) Wenn du am Tag des Unfalls wegen offener Rechnungen keinen Versicherungsschutz hast, kann dein Anbieter dich in unbegrenzter Höhe in Regress nehmen. Hat deine Versicherung an den Unfallgegner 10.000 Euro ausgezahlt, wird sie 10.000 Euro von dir zurückfordern. Es gibt kein Limit. Es hilft dich nicht, wenn du die offene Rechnung später komplett bezahlst. Es zählt nur der Stand der Dinge am Tag des Unfalls. Das Auto muss auch noch nicht zwangsabgemeldet sein und kann trotzdem bereits keinen Versicherungsschutz haben.
2) Missachtest du eine der folgenden Obliegenheiten, ist der Regress auf 5.000 Euro beschränkt:
- Fahren ohne Führerschein
- Fahren unter Alkoholeinfluss (und andere berauschende Mittel)
- Teilnahme an einem nicht genehmigten Rennen
3) Bei dem Verstoß gegen folgende Obliegenheiten, ist der Regress auf 2.500 Euro beschränkt:
- Du musst den Schadenfall deiner Versicherung innerhalb von einer Woche melden (Anzeigepflicht). Die meisten Anbieter sind durchaus großzügiger in der Anwendung dieser Wochen-Frist. Verlassen würde ich mich darauf aber nicht
- Du muss alles tun, was zur Aufklärung des Falls erforderlich ist (Aufklärungspflicht). So musst du z.B. alle Fragen deines Versicherers zum Unfall wahrheitsgemäß beantworten und du darfst dich nicht vom Unfallort entfernen (Unfallflucht)
Bei der Unfallflucht kann der Regress auf 5.000 Euro angehoben werden, wenn bei dem Unfall Personen geschädigt wurden oder der Sachschaden beim Geschädigten erheblich war.
Die o.a. Auflistungen sind nicht vollständig. Ich habe nur die gängigen Verstöße aufgelistet.
Zu deinem Fall:
Es kann natürlich alles oben genannte zutreffen. Da du aber ganz genau 2.500 Euro zurückzahlen sollst, vermute ich die Ursache irgendwo in Punkt 3).
Wurdest du vllt. in der Vergangenheit von deiner Versicherung gebeten, dich zu einem Unfall zu äußern, in den du angeblich verwickelt warst? Es gibt dann Kunden, die sich denken: "Ich weiß nix von nem Schaden, darauf antworte ich gar nicht". Die Kunden ignorieren die Bitte der Versicherung und meist ignorieren sie auch die Erinnerung. Das ist für die Versicherung ungünstig, denn auch die Info "Es gab aus meiner Sicht keinen Schaden", ist eine sehr wichtige Info. Die Versicherung wird irgendwann ohne die Schadenmeldung ihres Kunden den Schaden regulieren. Dazu ist sie laut Gesetz verpflichtet. Und der Kunde wird dann mit max. 2.500 Euro in Regress genommen.
Das ist nur eine der denkbaren Ursachen. Vielleicht hast du ja aufgrund meiner o.a. Auflistung schon selbst eine Idee. Ansonsten wird dir dein Anbieter die Frage gerne konkret beantworten. Ruf einfach dort an.
Herzliche Grüße aus Köln
Lydia vom DEVK Social Media-Team