Ist das rechtlich erlaubt die Wertsachen zu entwenden nachdem man das Erbe abgeschlagen hat?
Hallo, Meine Eltern haben vor 12 Jahren ein Haus gekauft in dem Zwei ältere Herrschaften lebenslanges Wohnrecht hatten, sprich nur Nebenkosten müssen gezahlt werden, die wir aber nicht voll erhalten haben. Nun sind die beiden gestorben und das Kind hat die Konten geplündert und die ganzen Wertsachen aus der Wohnung, bevor es das Erbe abgeschlagen hat, entwendet. Ist das rechtlich erlaubt? Und können wir das Geld von ihnen einfordern ?