Kann ein verschärfter Verweis (in Bayern) rückgängig gemacht werden?
In meiner Klasse hat gestern jemand einen verschärften Verweis vom Direktor bekommen, Grund: Cybermobbing(hat er aufgrund des Direktors bekommen, das Opfer und dessen Eltern selbst wollten gar keinen Verweis erteilen lassen). Jedoch sind wir alle, sogar das "Opfer", welches eigentlich kein richtiges ist, der Meinung, dass dieser Verweis absolut unnötig und übertrieben ist. Ich glaube auch, dass unser Direktor keinen verschärften Verweis ausgestellt hätte, wenn besagter Schüler nicht schon drei Verweise gehabt hätte. Deswegen gehe ich und die andere Klassensprecherin am Montag zum Direktor, falls das nichts bringt zu den Vertrauenslehrern und zu den Schülersprechern, denn wir wollen die Sichtweise der Klasse schildern, das finde ich sehr wichtig. Aber ich weiß nicht, ob man einen verschärften Verweis überhaupt rückgängig machen kann, also was wisst ihr da?