Gaaaaanz einfach:
Jeder Befehl muss ausgeführt werden, solang er dienstlichen Hintergrund und Zweck hat.
Ein Befehl ist erst dann ein Befehl, wenn ein befehlsbefugter Soldat einem unterstellten Soldaten dies unmissverständlich klar macht und dem Prüfschema entspricht.
Wer aber letztendlich befehlsbefugter Soldat ist, das klärt die Vorgesetztenverordnung (VVO).
http://www.soldatentreff.de/pdf/VVO_taschenkarte.pdf
Ein Feldjäger ist JEDEM Soldaten (auch einem General) nach § 3 der VVO Vorgesetzter.
Aber nur dann, wenn es in den besagten besonderen Aufgabenbereich und in die Erfüllung dieser Aufgaben fällt UND der Feldjäger im Dienst ist und eine vollständige Feldjägerstreife (Streifenführer und -begleiter) bildet.
Also kann ich als FJg ausser Dienst bspw. am Wochenende kein Befehl geben, dass er mir mein Becks Lemon an der Bar zu holen hat.
Weil ? Kein Vorgesetztenverhältnis, kein dienstlicher Zweck, Prüfschema trifft nicht zu und keine vollständige Feldjägerstreife.