"Sparpreis BahnCard50" ohne BahnCard50 am Automaten angeboten: Wie komme ich mit BahnBonusCard zu der Ehre?

Ein Hallo an alle Bahn-Experten hier,

mir ist es in den vergangenen Jahren zuweilen passiert, dass mir, wenn ich meine "bahn.bonus Card" (also nicht BC 25 oder 50, sondern die rote Karte, die fünf Jahre gilt und mit der man nur Punkte sammelt) in den Automaten geschoben habe, nachfolgend Sparpreise angeboten wurden, die zum Teil mit "Sparpreis BahnCard50" ausgewiesen worden sind.

Auf wiederholte Nachfrage hin wurde mir von DB-Mitarbeitern versichert, dass ich diesen Sparpreis trotzdem lösen kann, da ich ja nicht "BahnCard 50", sondern halt wirklich nur BahnBonusCard eingegeben habe - und da das nicht zuletzt auch am Ende vor dem Bezahlvorgang in der Übersicht so dasteht. (Von der Bahncard 50 ist außer im Namen des Sparpreises während des Kaufvorgangs nirgends die Rede.) Ich habe einmal dann genau DIESEN Tarif alternativ am Schalter gelöst - dort war der Preis derselbe, allerdings war das Ticket witzigerweise DORT NICHT mit "Sparpreis BahnCard50" betitelt und die Verkäuferinnen hatten auch keine Erklärung dafür.

Das Problem was ich habe, ist nun, dass mir nie ein Bahn-Mitarbeiter je so recht erklären konnte, was genau es nun damit auf sich hat, dass ich als BonusCard-Inhaber "Sparpreis BahnCard50"-Sparpreise lösen kann.

Ich hab jetzt heute - weil es in dem Fall wirklich die günstigste Alternative war - mal so ein Ticket gelöst, nachdem ich unmittelbar davor nochmal eine Bahn-Mitarbeiterin gefragt habe und auf der Karte steht an der Stelle, wo meine Karte, die ich besitze, ausgewiesen ist, tatsächlich auch nur "BBC" für BahnBonusCard und NICHT "BC50", allerdings steht daneben halt trotzdem wirklich "Sparpreis BahnCard50" als Name des Sparpreises (dort wo sonst bspw. "Sparpreis Aktion" oder nur "Sparpreis" steht).

Hm - so ein leicht mulmiges hat man halt doch, dass der Schaffner am Ende trotz allem die BahnCard50 verlangt und es dann Diskussionen gibt, obwohl letztlich eindeutig auf dem Ticket steht, dass es mit BahnBonusCard gelöst wurde und die Punkte auch auf DIESE Karte gutgeschrieben worden sind ...

Erklärungssache der Bahn-Mitarbeiter waren u. a., dass ich schon so viele Punkte gesammelt habe, allerdings werden einem diese Sparpreise m. E. auch angeboten, wenn man erstmal nur "BBC" eingibt - noch bevor man seine eigene Karte gescannt hat und dann erst klar ist, wie viele Punkte bereits drauf sind.

Daher meine Frage: Hat irgendjemand eine wirkliche Ahnung, warum ich diese Sparpreise kaufen kann, obwohl ich keine BahnCard50 habe und auf dem Ticket dann (folgerichtig) steht, dass es zwar ein 50er-Sparpreis ist, der aber nur mit ner BonusCard gelöst wurde?

Besten Dank,

Joe

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Das sind eher Lockangebote, dass du den Sparpreis BahnCard 50 angeboten bekommst. Es ist nur um die zu zeigen das es günstiger ist :)

Was mich eher stört ist die Aussage der Mitarbeiter, dass du diesen lösen kannst nur weil er dir angeboten wird!  Bitte tue das nicht, denn du musst weiterhin eine gültige BahnCard 50 vorlegen wenn du ein Ticket mit BahnCard 25 oder 50 Rabatt erwirbst. Dabei ist es auch unnerheblich das du deine Bahnbonus-Card angegeben hast.

P.S. Du kannst jederzeit ein Ticket mit BahnCard-Rabatt erwerben auch ohne gültige BahnCard (egal ob am Automaten, im Reisezentrum oder unter bahn.de). Aber du benötigt spätestens zum Fahrtantritt eine gültige BahnCard.

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Wenn du die BahnCard unter bahn.de bestellst dann nur OHNE Login bestellen oder unter dem Login deiner Mutter.

Wenn du die BahnCard unter deinem Login bestellst dann überschreibst du alle deine eigenen Daten.

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Die BahnCard Business gehört quasi deinem Arbeitsgeber und dieser kann dieses an den BahnCard-Service zurückgeben (am besten vorher mal Anrufen) und erstattet bekommen.

Weiter nutzen ist doof... da muss erstmal dein neuer Arbeitgeber auch Corporate Kunde sein und dort Tickets buchen.

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Frankreich hat auch so etwas wie die BahnCard als Rabattkarte die auch vom SNCF annerkannt wird.

Wenn du jedoch nur Grenzüberschreitene fahrten machst (z.B. von Deutschland->Frankreich und zurück) könntest du auch eine BahnCard 25 nehmen, diese wird bei Grenzüberschreitene fahrten anerkannt.

Für die Preise bei Grenzüberschreitene fahrten kannst du einfach auf www.bahn.de nachschauen, ansontsen direkt auch der SNCF Webseite.

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Ruf beim BahnCard-Service an. Die sind in der Woche von 7-21 erreichbar.

Dort kannst du telefonisch direkte eine Ersatzkarte für 15€ beantragen und bekommst auch eine vorläufige BahnCard die am Automaten ausgedruckt werden kann.

Alternativ kannst du die BahnCard auch auf dein Smartphone laden.

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Anrufen beim BahnCard-Service (kostet nur 20Ct vom Festnetz) 0180 6 34 00 35

Dann bekommst du gleich eine Auftragsnummer für eine vorläufige BahnCard die du am Automaten audrucken kannst, somit sparst du dir die zusätzlichen 7€ Bearbeitungsgebühren.

In ein Reisezentrum zu gehen ist auch eine Möglichkeit aber bedenke bitte, dass nicht jedes Reisezentrum für dich beim BahnCard-Service anruft bzw. der BahnCard-Service auch erreichbar sein muss (also z.B. Samstags nur von 9-18 und Sonntags gar nicht)

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Blöde Frage aber du hast nicht zufällig eine BahnCard mit Kreditkarten Funktion?

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Also aus sicht der Bahn muss ER eindeutig Zahlen.

Es wurden seine Daten angegeben (wenn auch nicht die Zahldaten aber das ist irrelevant) und hätte wenn schon bei Zusendung der BahnCard widersprechen müssen bzw. angeben müssen das seine Daten missbraucht wurden. Also im Endeffekt landet er im Inkasso.

Auf der zivilrechtlichen Seite könnte er dich aber dennoch verklagen. Dann muss er aber erst mal Nachweisen, dass er den Vertrag nicht abgeschlossen hat und du seine Daten OHNE seine Zustimmung genutzt hast. Da ihr zu diesem Zeitpunkt in einer Beziehung wart, dürfte es für ihn relativ schwer werden das zu beweisen (schließlich hat er die Karte auch akzeptiert und genutzt).

Genauso gut könntest du jetzt auch sagen er hätte damals deine Kontodaten missbraucht um die Karte zu zahlen... wäre auch Aussage gegen Aussage.


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Die BahnCard muss erst zum Zeitpunkt der Fahrt gültig sein, also können Sie ruhig das Ticket bestellen und die BahnCard mit Gültigkeitsbeginn der angestrebten Fahrt.


Wichtig ist bei der Buchung des Tickets unter "Reisenden" die BahnCard als Ermäßigung mit anzugeben.


P.S. Die BahnCard kann man bereits 3 Monate im vorraus bestellen, also am besten gleich alles zusammen erledigen.

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Ich möchte meine BahnCard Kündigen, da ich unbewusst anscheinend ein Abonnement abgeschlossen habe <.<?

Hallo, ich war letztes Jahr als Student in Weiden, jedoch habe ich den Studiengang abgebrochen, da es nicht meiner Vorstellung entsprach, was jedoch zur eigentlichen Frage kaum eine Relevanz hat.

Aufgrund der großen Entfernung und da ich öfters nach hause fuhr, kaufte ich mir eine BahnCard 50, war ganz nett und die Dame am Schalter hat mir auch gesagt, diese würde bis zum Jahresende halten und danach müssten nochmal meine Angaben überprüft werden ob ich noch weiterhin Student bin etc. damit war für mich klar, okay, da sie meine Angaben überprüfen und sich etwas geändert hat bzw. ich keine neue Bahn Card beantrage, ich nicht automatisch eine weitere Kaufe.

Sodele, da ich zwischenzeitlich auch umgezogen bin und die Bahn mir eigentlich nur Werbung zugeschickt hat, mit irgendwelchen besonderen Angebote und mein Dad die Post so lange auf meinen Schreibtisch lag bis ich sie mal abholte, so lange sie nicht wichtig war, hab ich auch ziemlich spät erfahren das ich die BahnCard weiter bezahlen soll. Habe dann mich sofort an den Kundenservice via E-Mail gewandt, die meinten, eine Kündigung müsse 6 Wochen früher stattfinden und das sie meine Kündigung fürs Jahresende 2016 eingetragen hätten. Mittlerweile haben sie mir schon die Bahn Card zugeschickt, mit ner Rechnung von 127€ für die ermäßigte BahnCard, welche ich rechtlich ja nicht mal benutzen dürfte!

Da ich nun nach 2 Wochen auf keinen Grünen Zweig gekommen bin und ich da nicht unbedingt anrufen möchte da es ja einiges kostet, wollte ich mal hier Fragen ob es nicht eine Möglichkeit gibt für mich das sofort zu Beenden ohne 127€ für nichts zu bezahlen.

Ich meine ich hab ja keine Leistung bekommen, außer einer BahnCard welche ich nicht benutzen kann. Eine Meldung in der es eine Nachfrage gab ob ich die BahnCard verlängern möchte oder einen Anruf gab es ja auch nicht, das erinnert mich alles an die Merkwürdigen Abonnement Fallen im Internet, Registriere dich bla blubb und wubb bekommt man eine Rechnung von 80€, dann wird einem noch mit dem Anwalt gedroht und irgendwann geben sie es ja auch auf, aber bezweifle mal das es bei der Bahn so ist.

Am schlimmsten sind auch die E-Mail antworten, ich schreib etwas zu meiner Kündigung, ob es da eine Möglichkeit gibt und die Antwort ist "Vielen dank das Sie sich für die BahnCard entschieden haben!" srsly?!

Irgendwas das mir helfen könnte wäre toll :D

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Leider wirst du wohl pech haben damit und die BahnCard bezahlen müssen. Lass dir am besten mal einen Antrag für die BahnCard zeigen, dort steht ganz oben dick und fett "Ihr BahnCard 50 Abo" das wäre der erste Hinweis für dich.

Zudem wäre laut deiner Aussage der Hinweis auf die Verlängerung oder eine Anforderung deines Nachweises auch Untergangen bei deinen Eltern und du hättest nicht rechtzeitig drauf reagieren können, also Pustekuchen :)


Aber die gute Nachricht ist, dass du die BahnCard trotzdem benutzen darfst auch wenn du nicht mehr in den Rahmen des ermäßigten Preises fällst. Das wird man dir sicherlich auch gerne bestätigen wenn du dort Anrufst (der Anruf kostet nur 20Cent (nicht pro minute!). Zumal ich dir einen Anruf empfehlen würde wenn du kein Geld hast, dann frag dort gleich nach, ob du den Betrag in Raten zahlen kannst oder einen Aufschub bekommst.


P.S. Ein Anruf mit dem Hinweis auf die Verlängerung wäre lustig - zumal die BahnCard irgendwie 6 Millionen Kunde hat und dann müssten die ja ~18.000 Kunden täglich anrufen! :-)


Sieh es Positiv, jetzt kannst du ein Jahr lang mit 50% Ermäßigung fahren, manchmal muss man ja doch noch Reisen


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Es kostet in jedem Fall min. 7 Euro Bearbeitungsgebühr.

Es ist übrigens auch nicht schlimm mal die Bahncard zu vergessen, sogar in den AGBs ist es vorgesehen das man bei vergessener BC auch nachträglich, innerhalb von 14 Tagen, den Rabatt bekommt solange man ein Ticket mit BC-Rabatt gekauft hat.  

Im Zug kann man dann entweder eine Fahrpreisnacherhebung erhalten (also erstmal nichts bezahlen) oder eine Nachzahlung direkt beim Zugbegleiter kaufen und diese später erstattet bekommen. In beiden Fällen bleibt die Bearbeitungsgebühr bei 7 Euro wobei ich eher zur Nachzahlung empfehle, da die Fahrpreisnacherhebung doppelt so teuer ist und wenn man dann doch keine BC hat oder diese sogar abgelaufen ist dann wird es teuer.

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Auch wenn es etwas spät ist, vieleicht hilft es dir dennoch.

Wenn du eine Rechnung erhalten hast, ist eine Bezahlung am Schalter nicht möglich und du musst diese überweisen. 

Sofern du aber absolut nicht überweisen möchtest oder kannst dann gibt es nur noch die Möglichkeit einer Barüberweisung, das ist z.B. bei der Postbank möglich.
Da gibt du einfach alle nötigen Daten an (Kontonummer/Verwendungszweck wo das Geld hin soll) und zahlst es direkt Bar ein, dann nur noch die Quittung aufbewahren und schon ist alles in Ordnung.

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Kündigung der BahnCard 25 und Inkassobüro Problem - was kann ich tun?

Hallo,

ich hatte mich hier schon etwas unter den anderen Fragen schlau gemacht und von den Texten übernommen. Komme aber nicht wirklich mit der Bahn und dem Inkasso Unternehmen weiter. Mein Schwiegervater ist Kanadier und und hatte eine Probebahncard während seines Urlaubs in Deutschland beantragt. Ich habe leider nicht darauf geachtet, dass er damit ein Abo abschließt und er wusste es auch nicht, da er kein Deutsch spricht.

Nachdem ich aus dem Sommerurlaub zurückkam hatte ich zwei Mahnungen in seinem Namen in meinem Briefkasten. Ich selber habe leider zu spät reagiert und dann kam das Schreiben vom Inkassobüro Universal.

Die richtige Bahncard habe ich bis heute nicht in seinem Namen bekommen.

Meine Briefe an die DB sind wie folgt:

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich hatte Ihnen dieses Schreiben schon mal am xx.xx.15 zukommen lassen und bis heute keine Antwort erhalten:

Ich hatte im Briefkasten von Ihnen eine Zahlungserinnerung und eine Mahnung erhalten für die Bahncard von:

Name Meine Adresse

Entschuldigen Sie bitte die späte Antwort, da ich im Urlaub war. Die Herr selber ist mein Schwiegervater und nicht in Deutschland wohnsässig. Er ist Kanadier und war sich nicht bewusst, dass Sie bei der Buchung dieser Probebahncard 25 eine normale Bahncard bucht, da er nicht einmal deutsch spricht. Er ist auch wieder zurück in Kanada, weil er in Deutschland nur zum Urlaub war. Im Anhang finden Sie sein Rückflugticket vom xx-xx-2015.

Desweiteren hat Herr XXX keine Bahncard, die in Rechnung gestellt wurde, erhalten oder genutzt (Wie gesagt, Herr XXX ist seit XX wieder in Kanada). Er hat nur die Probe-Bahncard 25 bekommen und diese 1-2 Mal genutzt.

Bitte kündigen Sie diese Bahncard / das Bahncard-Abonnement und löschen Sie die Rechnung, da Herr XXX sich seit mehreren Monaten nicht mehr in Deutschland befindet und auch keinen Wohnsitz hier hat.

Vielen Dank für Ihr Verständnis und Hilfe. Es wäre schön, wenn Sie dieses Problem schnellstmöglich lösen könnten.

Mfg

....

Antwort: Sehr geehrter Herr XXX,

vielen Dank für Ihre E-Mail vom xx. xx 2015.

Sie bitten uns, die BahnCard von Herrn XXX vorzeitig zu kündigen.

Wir können Ihr Anliegen aufgrund Ihrer persönlichen Situation nachvollziehen. Leider ist eine außerordentliche Kündigung Ihrer BahnCard 0000 nicht möglich. Nach unseren Nutzungs- und Allgemeinen Beförderungsbedingungen ist die Erstattung einer BahnCard nicht vorgesehen. Dies gilt auch, wenn diese nicht in vollem Umfang genutzt werden konnte.

Wir haben die Kündigung Ihres Abonnements daher zum xx. xx 2016 vermerkt. Bitte beachten Sie, dass Sie eine separate Kündigungsbestätigung erhalten.

DB Bahn-Team

Meine Antwort im nächsten Post:

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Dann besorge dir eine Vollmacht damit du im Namen deines Schwiegervater handeln darfst.

Anschließend schreibst du einen Brief zusammen mit einem Nachweis (z.B. Ausweis oder ähnliches) das dein Schwiegervater seinen Wohnsitz im Ausland hat und du mit einer Kündigung zum Laufzeitende nicht einverstanden bist. Zudem schreibst du noch rein das die Bahncard bisher nicht angekommen ist.


Diesen schickst du dann einmal zum Inkasso und zur Bahn.


Sollte helfen :)

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Theoretisch kann das keine Forderung aus 2007 sein, da damals noch ein anderes Inkasso zuständig war.

Das hat sicherlich mit der BahnCard über die Firma zu tun. War es denn eine sogenannte BahnCard-Business? Weil wenn nicht, dann hat sich diese auch verlängert und wurde der Firma zugestellt und lief ins Inkasso und diese haben dann die Adresse recherchiert (in diesem Fall die Adresse deiner Eltern).


Wie hoch ist denn die Forderung seitens der Bahn (ohne Inkassogebühren)?

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Du kannst den Nutella Gutschein jederzeit in einem DB-Reisezentrum einlösen (und NUR dort) - eine Zusatzgebühr zahlst du nicht und du musst nicht gleichzeitig ein Ticket buchen.

Hier ein Link zum Verkaufsstellenfinder auf der bahn.de Seite: http://reiseauskunft.bahn.de/bin/ff/query.exe/dn?filialfinder=1

Zusätzlich kannst du den ersten Geltungstag frei wählen (letztmöglicher erster Geltungstag: 30.11.2015 mit 3 Monate Vorverkaufsfrist)

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Preislich gibt es keinen Unterschied bei der Probe-BahnCard.

Allerdings ist die Angabe ob mit oder ohne Ermäßigung wichtig für die Folgekarte. Wenn du direkt die ermäßigte Probe-BahnCard bestellst dann wird die Folgekarte auch gleich ermäßigt.

Bestellst du allerdings nur die reguläre BahnCard, bist aber Ermäßigung berechtigt, dann musst du den Nachweis spätestens 6 Wochen vor Ablauf der Probe-BahnCard beim BahnCard-Service angeben ansonsten erhälst du eine Folgekarte ohne Ermäßigung

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Ja wird sie. Die Comfort Karte ersetzt deine alte BahnCard vollständig.

Also am besten die alte Karte wegwerfen und nur noch die Comfort Karte nutzen (sieht ja eh schicker aus und bringt mehr Vorteile)

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Im gegensatz zu Ticketbuchungen kannst du bei der BahnCard-Bestellung keine Lieferadresse angeben, also genau aufpassen welche Adresse du angibst bei der Bestellung.

Wenn du ermäßigungsberechtig bist dann musst du neben der Studienbescheinigung auch deinen Perso mit einsenden, da du auch dein Alter nachweisen musst. Alternativ kannst du das auch im Reisezentrum vorzeigen wenn du dort direkt bestellst.

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Stornierung einer Ersatzkarte ist leider nicht möglich.

Zudem solltest du nach erhalt der Ersatzkarte nur noch diese nutzen, da die alte ungültig wird

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