Hallo,
ich hatte mich hier schon etwas unter den anderen Fragen schlau gemacht und von den Texten übernommen. Komme aber nicht wirklich mit der Bahn und dem Inkasso Unternehmen weiter. Mein Schwiegervater ist Kanadier und und hatte eine Probebahncard während seines Urlaubs in Deutschland beantragt. Ich habe leider nicht darauf geachtet, dass er damit ein Abo abschließt und er wusste es auch nicht, da er kein Deutsch spricht.
Nachdem ich aus dem Sommerurlaub zurückkam hatte ich zwei Mahnungen in seinem Namen in meinem Briefkasten. Ich selber habe leider zu spät reagiert und dann kam das Schreiben vom Inkassobüro Universal.
Die richtige Bahncard habe ich bis heute nicht in seinem Namen bekommen.
Meine Briefe an die DB sind wie folgt:
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich hatte Ihnen dieses Schreiben schon mal am xx.xx.15 zukommen lassen und bis heute keine Antwort erhalten:
Ich hatte im Briefkasten von Ihnen eine Zahlungserinnerung und eine Mahnung erhalten für die Bahncard von:
Name Meine Adresse
Entschuldigen Sie bitte die späte Antwort, da ich im Urlaub war. Die Herr selber ist mein Schwiegervater und nicht in Deutschland wohnsässig. Er ist Kanadier und war sich nicht bewusst, dass Sie bei der Buchung dieser Probebahncard 25 eine normale Bahncard bucht, da er nicht einmal deutsch spricht. Er ist auch wieder zurück in Kanada, weil er in Deutschland nur zum Urlaub war. Im Anhang finden Sie sein Rückflugticket vom xx-xx-2015.
Desweiteren hat Herr XXX keine Bahncard, die in Rechnung gestellt wurde, erhalten oder genutzt (Wie gesagt, Herr XXX ist seit XX wieder in Kanada). Er hat nur die Probe-Bahncard 25 bekommen und diese 1-2 Mal genutzt.
Bitte kündigen Sie diese Bahncard / das Bahncard-Abonnement und löschen Sie die Rechnung, da Herr XXX sich seit mehreren Monaten nicht mehr in Deutschland befindet und auch keinen Wohnsitz hier hat.
Vielen Dank für Ihr Verständnis und Hilfe. Es wäre schön, wenn Sie dieses Problem schnellstmöglich lösen könnten.
Mfg
....
Antwort: Sehr geehrter Herr XXX,
vielen Dank für Ihre E-Mail vom xx. xx 2015.
Sie bitten uns, die BahnCard von Herrn XXX vorzeitig zu kündigen.
Wir können Ihr Anliegen aufgrund Ihrer persönlichen Situation nachvollziehen. Leider ist eine außerordentliche Kündigung Ihrer BahnCard 0000 nicht möglich. Nach unseren Nutzungs- und Allgemeinen Beförderungsbedingungen ist die Erstattung einer BahnCard nicht vorgesehen. Dies gilt auch, wenn diese nicht in vollem Umfang genutzt werden konnte.
Wir haben die Kündigung Ihres Abonnements daher zum xx. xx 2016 vermerkt. Bitte beachten Sie, dass Sie eine separate Kündigungsbestätigung erhalten.
DB Bahn-Team
Meine Antwort im nächsten Post: