Setzt du ihn mit etwas unter Druck? Da suchen Männer gerne das Weite. Vielleicht war es auch nur eine Notlüge, um mal allein zur Disko zu gehen.

Sollte es nochmal vorkommen, stelle ihn zur Rede. Weicht er aus, würde ich mir für so einen Kerl zu schade sein.

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Viele möchten gerne ihren Traumberuf verwirklichen. Ich kann aber nur anraten, Köpfchen einzuschalten. Eine Bekannt von mir ist beim Theater und ist nur am jammern. Es macht ihr zwar Spaß, aber sie kommt nicht über die Runden. Das Geld fehlt hinten und vorne.

Ich würde dir empflehlen, wenn du die schulischen Leitungen für einen guten Beruf hast, nutze deine Chance. Später kannst du immer noch die Branche wechseln.

In zehn Jahren denkst du an meine Worte ;-)

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Den Eltern die Wahrheit beichten wäre da angebrachter, zumal derzeit auch viele Betrügerbanden sich als Inkassodienste ausgeben.

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Was tun bei kleinen Schnittwunden?

Denke mal die Frage wurde schon öfter gestellt. Mal sehen, ob es zu meinen Fall auch eine Lösung gibt. Ich habe gestern mir direkt mit dem Schälmesser (wollte Kohlrabi schälen) mit voller Wucht in die linke Handinnenfläche geschnitten (4cm lange Schnittwunde). Habe sofort meine Arbeit unterbrochen, bin erst mal ins Bad und habe alles sauber gemacht (Messer ist ja benutzt gewesen) und gesäubert und Pflaster drauf gemacht. Hatte jetzt auf den Schrecken hin keine Salbe gefunden.

Nun habe ich heute mal das Pflaster abgemacht, da es zum Glück nicht doll geblutet hat, jetzt ist sie nur leicht rot und mein Finger (der Daumen hat auch was abbekommen) tut etwas weh. Ich habe jetzt noch eine neue Salbe gefunden und wollte mal fragen ob ich die für die schnelle Hilfe (ist ja Feiertag wo alles zu hat) drauf tun kann - hierbei handelt es sich um die Antiseptische Wundcreme von Bephanthen. Wo ich die mir gekauft hatte, sagte man mir in der Apotheke, die ist besser als Heilsalbe (weil man die nicht für offene Wunden nehmen sollte), sondern für solche Sachen ist. Kann ich die auch für Schnittwunden verwenden? Wenn es nicht besser wird, gehe ich am Montag sofort zu meinen Hausarzt, auch wenn es nur ein kleines Mißgeschick ist, will ich ja kein Risiko eingehen, das es noch schlimmer wird. Denn die letzte Nacht konnte ich kaum schlafen, weil die Hand weh tat (mit Pflaster drauf). Soltle ich jetzt noch ein Pflaster drauf machen oder doch besser so heilen lassen? Bluten tut es nicht mehr, ist nur halt rötlich. Kann mich halt nur drüber ärgern, ausgerechnet an Weihnachten.

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Diese Salbe nimmst du bitte nicht. Empfehlenswert ist da Betaisodona. Nach ca. drei Tagen sollte eine Besserung zu verspüren sein. Schnittwunden ansonsten nur mit Mull oder Pflaster verbinden, wenn kein anderes Mittel vorhanden ist.

Ist die Wunde sehr tief, dann lieber zum Arzt gehen und kontrollieren lassen.

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Der Brief ist ungültig!

Begründung: "Maschinell erstellte Schreiben" sind nichtig. Zitat: "Fehlt auf Schriftstücken die erforderliche Unterschrift oder ist sie aus bestimmten Gründen ungültig, so entfalten diese Schriftstücke keinerlei Rechtswirkungen, Verträge sind entsprechend nichtig."

Zahlreiche Rechtssprechungen findet man auch im Internet.

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GEZ Gebühren / Abzocke

Hallo liebe User,

ich habe da eine Frage an euch vielleicht haben ja einige von auch das Problem und suchen ebenso nach einer Lösung.

Und zwar bin ich im Juli aus meinem Elternhaus ausgezogen und wohne seit dem alleine.

Im Oktober hat sich dann die GEZ gemeldet und möchte nun gerne Geld von mir haben. Nun zu meiner Frage ich habe einen netten Brief an diesen schei** Verein gesendet (Wiederspruch) mit einer 7 tägigen Frist, indem ich meine Anmeldung bei der GEZ wiederrufe und dem folgenden Text.

...Ich fordere Sie hiermit auf, Ihre Belästigungen zu unterlassen und meine Daten aus Ihren Datenbanken zu löschen. Ich erwarte von Ihnen dazu die schriftliche Bestätigung innerhalb einer Frist von 7 (sieben) Tagen ab Eingang dieses Schreibens. Sollten Sie die Frist verstreichen lassen gehe ich davon aus, dass Ihre Forderung hinfällig ist. Sollten Sie wider erwartend auf Ihre Forderung beharren, ergeht Strafantrag gegen Sie.......

Natürlich hat sich innerhalb der Frist niemand gemeldet und nun erhalte ich aufeinmal Gebührenbescheide über XX,XX €.

Welche Möglichkeit habe ich noch um aus diesem schei.. rauszukommen??

Heute habe ich einen weiteren Brief verfasst welcher nochmal den Text vom ersten Brief wiedergibt und zusätzlich noch einmal der ganzen Anmeldung wiederspricht.

Sind die durch die GEZ beschaffte Kontaktdaten der Bewohner über das Einwohnermeldeamt rechtens ( in Bezug auf Datenschutz)??? Ich habe nämlich nie eine Erlaubnis dort erteilt, dass an Dritte meine Adresse rausgegeben darf.

Über eure Rückmeldungen würde ich mich SEHR freuen.

Vielen Dank

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Wenn du diesem "Verein" Geld zahlst, bist du selbst schuld.

Schau her: Beschluss vom 19. Mai 2014, AG Tübingen, Az. 5 T 81/14

Frag die lieber, woher sie deine personenbezogenen Daten her haben und wann du einer Speicherung zugestimmt haben sollst. Das nennt man nämlich "unerlaubte Vorratsdatenspeicherung" und ist strafbar. Das ist nämlich der neueste Trend der Behörden.

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zu 1: Lass dich hier von niemanden in die Irre leiten. Wichtig ist immer, dass der originale Durchsuchungsbeschluss vom Richter mit Vor- und Nachname in der Akte unterzeichnet sein muss. Sind dort nur "Paraphen" zu sehen, gilt dies als formeller Fehler und ist nicht gültig. Findet man auch im Signaturgesetz.

Viel wichtiger ist jedoch, zu prüfen, ob das Grundstück im Beschluss mit aufgeführt ist ;-)

Ich habe bisher keinen Beschluss gesehen, wo es aufgeführt war. Denn: Wer in dein Haus möchte, muss auch auf dein Grundstück! Ist das nicht angegeben, ist das Hausfriedensbruch. Du kannst sofort ein Hausverbot erteilen. (Wissen nur die wenigsten).

zu 2: Meist nehmen sie alles mit, was sie finden können. Doch dies sind Zufallsfunde und dürfen für eine Beweisführung nicht genutzt werden!

zu 3: Von den Bereinigungsgesetzen wollen Behörden nichts wissen, obwohl sie sehr wohl Kenntnise darüber haben. Beziehe dich einfach auf Artikel 13 Grundgesetz. Ihr Verfassungsrecht steht über allem und sie leisten ihren Eid darauf. Besser noch, man sucht sich den passenden Artikel aus der Landesverfassung des jeweiligen Bundesland raus. Denn der Bund hat ja die Rechte auf die Länder übertragen.

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Lass doch deine Staatsangehörigkeit vorerst überprüfen. Da wirst du dein Wunder erleben ;-)

Im Übrigen kannst du immer eine davon ablehnen. Die Frage die hier aufkommt, was davon ist überhaupt eine Staatsangehörigkeit? "Deutsch" auf alle Fälle ist keine. Wer kommt schon aus "Deutsch".

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Vorsicht! Rechtsanwälte sind auch nicht mehr das, was sie einst waren. Heute zu Tage verlangen sie viel Geld und am Ende kommt nichts dabei raus. Such dir einen Anwalt, welcher dir schriftlich versichert, dass er dich gemäß § 43a BRAO verteidigt.

Wenn du so einen gefunden hast, dann bist du auf der sicheren Seite.

Ich rate stets zur Akteneinsicht, um dort zu prüfen, ob der Strafbefehl / Beschluss ordentlich unterschrieben ist. Meist ist da nicht Mal ein Buchstabe zu erkennen, geschweige eine Unterschrift. Wenn der Anwalt die formellen Fehler angeht, dann ist es der richtige Anwalt für dich.

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