Deine Frage-Antwort-Community
Frage stellen
    • Meinung des Tages: Ukraine-Verhandlungen in Istanbul ohne Putin & Trump - welche Erwartungen habt Ihr an den Gipfel?
    • Bald sollen Beamte und Selbständige in die Rentenkasse einzahlen. Wie findet ihr das?
    • Was ist die unschönste Eigenschaft die man haben kann?
    • Wie sehr begleitet dich KI im Alltag?
    • Macht ihr Euch Gedanken über eure Altersversorgung oder habt sogar Angst vor Altersarmut?
    • Welchen Job würdest du wollen, wenn du im Mittelalter leben würdest?
    • Alle Beiträge
    • Radiokooperation mit Absolut HOT 🔥
    • Meinung des Tages
    • Themenspecial: Wechseljahre (mit der Influencerin blondbynana)
    • Blickwechsel: Deine Fragen an einen unheilbar kranken Lungenkrebspatienten
    • Ask Me Anything:
      Alle Blickwechsel
    • Ask Me Anything:
      Alle Themenspecials
    • gutefrage Tipps
    • gutefrage Highlights
    • Computer
    • Internet & Social Media
    • Kreativität, Freizeit & Hobby
    • Lokales, Reiseziele & Urlaub
    • Medien, Unterhaltung & Musik
    • Mode & Beauty
    • Software & Apps
    • Spiele & Gaming
    • Sport & Fitness
    • Alle Themenwelten
In wenigen Minuten
Antworten auf Deine Fragen.
Frage stellen
Du hast noch kein gutefrage Profil? Jetzt kostenlos erstellen
Profil Beiträge Antworten Antworten

Claudia307

30.04.2010
Übersicht
0
Hilf. Antw.
1
Antwort
2
Beiträge
0
Danke
0
Komplim.
0
Freunde
Erfolge

FraGenius

Erste Frage gestellt.

Geistesblitzer

Erste Antwort gegeben.
Claudia307
27.01.2016, 07:42

Löschgruppe und Löscheinheit?

Hallo, manche Feuerwehren haben Löschgruppen und manche haben Löscheinheiten, wo oder was ist der Unterschied? Die Anzahl der Leute? Berufs- oder Freiwillige Feuerwehr? Wäre toll, wenn mir das jemand beantworten könnte. Im Voraus besten Dank

Beruf, Feuerwehr, Unterschied
2 Antworten
Claudia307
30.04.2010, 08:30

Darf die Schuldirektorin meinem neuen Lebenspartner die Auskunft über meinen Sohn verweigern?

Hallo zusammen,

vor kurzem wurde ich von der Grundschule meines Sohnes angerufen und Sie baten um einen Gesprächstermin mit meinem Mann. Ich bin geschieden und lebe mit meinem Sohn und einem neuen Mann (nicht verheiratet) zusammen. Wir beide nahmen den Termin in der Grundschule war. Die Direktorin meinte dann, das sie meinem neuen Mann keine Auskunft geben darf (laut SchG-NRW, allerdings habe ich nichts gefunden nur im NSchG aber da weiß ich nicht ob das bei uns greift), da er nicht Erziehungsberechtigt wäre! Sie meinte den Vater von meinem Sohn, denn er wäre der Erziehungsberechtigte. Wir haben beide das Sorgerecht für ihn. Nun meine Fragen: 1) Darf die Direktorin das tatsächlich? 2) Was kann ich unternehmen, das mein neuer Mann auch eine Auskunft erhält ?(Vollmacht über meine Erziehungsberechtigung, Einverständniserklärung von meinem Ex- Mann und mir?) oder....??? wie formuliert man so etwas bzw. auf was (SchG) kann ich mich beziehen? Wäre schon toll, wenn einer einen Tipp hätte, dann habe ich mir den Rechtsanwalt und die dazugehörigen "Horror" kosten gespart :-) Vielen Dank schon mal Claudia

geschieden, Grundschule
8 Antworten
gutefrage
  • Beitrag erstellen
  • Stöbern
  • Alle Themen
  • Hilfe / FAQ
  • Richtlinien
  • gutefrage Highlights
Partner
  • Businesspartner
  • Partner werden
Unternehmen
  • Über uns
  • Jobs
  • Kontakt
  • Presse
Rechtliches
  • Impressum
  • Datenschutz
  • AGB
  • Utiq verwalten
Weil es immer jemand weiß.
gutefrage ist so vielseitig wie keine andere Frage-Antwort-Plattform. Bei uns findest Du schnell neue Perspektiven - egal zu welchem Thema.
Gmacht in Minga. Mit
❤
Facebook Pixel