Hallo zusammen,
vor kurzem wurde ich von der Grundschule meines Sohnes angerufen und Sie baten um einen Gesprächstermin mit meinem Mann. Ich bin geschieden und lebe mit meinem Sohn und einem neuen Mann (nicht verheiratet) zusammen. Wir beide nahmen den Termin in der Grundschule war. Die Direktorin meinte dann, das sie meinem neuen Mann keine Auskunft geben darf (laut SchG-NRW, allerdings habe ich nichts gefunden nur im NSchG aber da weiß ich nicht ob das bei uns greift), da er nicht Erziehungsberechtigt wäre! Sie meinte den Vater von meinem Sohn, denn er wäre der Erziehungsberechtigte. Wir haben beide das Sorgerecht für ihn.
Nun meine Fragen:
1) Darf die Direktorin das tatsächlich?
2) Was kann ich unternehmen, das mein neuer Mann auch eine Auskunft erhält ?(Vollmacht über meine Erziehungsberechtigung, Einverständniserklärung von meinem Ex- Mann und mir?) oder....??? wie formuliert man so etwas bzw. auf was (SchG) kann ich mich beziehen?
Wäre schon toll, wenn einer einen Tipp hätte, dann habe ich mir den Rechtsanwalt und die dazugehörigen "Horror" kosten gespart :-)
Vielen Dank schon mal
Claudia