Hallo,

es ist normal, dass Deine Rippen sichtbar sind, weil Du laut BMI untergewichtig bist.

Wichtig ist allerdings, dass Du Dich selbst damit wohlfühlst. Jedoch solltest Du Dir auch darüber im Klaren sein, dass ein weiterer Gewichtsverlust gesundheitliche Folgen hätte.

Meine persönliche Meinung: (auch auf die Gefahr hin, mich jetzt unbeliebt zu machen) Dein Körper sieht sehr ansprechend aus.

beste Grüße von einer Gleichgesinnten

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Die abgebildete Kragenvariante gefällt mir persönlich besser, wenn man sie hochgeschlossen trägt. Bei einer Person mit schlankem Hals sieht das auch sehr gut aus. Eine Person mit massiverem Hals könnte allerdings bei der Variante Atemprobleme bekommen.

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Es gäbe die Möglichkeit, sich an eine Ärztekammer zu wenden oder aber an einen einschlägigen Verband (z.B. Bundesverband Psychiatrie-Erfahrener), worüber man sicherlich auch rechtliche Beratung in Anspruch nehmen kann.

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Kurze Verständnisfrage: Geht es um das Instanzenmodell der Persönlichkeit nach Freud?

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Zur Ergänzung: Wenn es an Eurer Schule keine gezielten Maßnahmen zur Mobbingprävention oder Ähnliches gibt, wäre es gut, sich einem Vertrauenslehrer oder einem Schulsozialarbeiter anzuvertrauen.

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Sämtliche Obst - und Gemüsesorten - wobei bei Avocados zu sagen ist, dass sie einen hohen Fettgehalt haben und Du sie lieber in Maßen verzehren solltest. Gleiches gilt auch für Trockenobst und Oliven.

Als besonders kalorienarm gelten Beerenfrüchte, Äpfel und Aprikosen.

Viel Erfolg beim Abnehmen.

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Hallo,

als ebenfalls hochintelligente Person verstehe ich die von Dir beschriebene Problematik sehr gut.  Aus eigener Erfahrung kann ich Dir sagen, dass dieser "Druck" vermutlich mit zunehmendem Alter weniger wird und man sich mehr zurück nimmt. Falls nicht, wäre es vielleicht empfehlenswert, professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen, damit Du lernst, Dich selbst auszubremsen im Umgang mit anderen Menschen, weil sonst die Gefahr besteht, dass man Dich als "Besserwisserin" ( was ja womöglich auch stimmt ;)) abstempelt und Dich ausgrenzt.

Gruß

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Wie wäre es mit dem Thema "Digitalisierung im Bereich der Bildung?" Das hat einen gesellschaftlichen, aktuellen Bezug und Du könntest bspw.  konkret auf Vor - und Nachteile eingehen.

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Das Kontinum bezeichnet eine Wechselwirkung zwischen den beiden Polen "Gesundheit " u. "Krankheit " - man kann die eine Seite nicht unabhängig von der anderen betrachten, da der Mensch sich immer in diesem Zwischenbereich bewegt. Er ist z.B. ständig mit Risikoeinflüssen (Schadstoffbelatung, Stress etc.) konfrontiert und diese Belastungen gilt es mittels protektiver Faktoren (z.B. Sport treiben, gesunde Ernährung, ausreichend Schlaf) auszugleichen , um wieder eine adäquate Balance zu erreichen.

So habe ich damals das Modell begriffen.

Ich hoffe, die Erklärung war hilfreich.

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Gewichtszunahme Anorexie?

Hallo,

ich hatte vor 2 Wochen ein Gewicht von 37,2kg (bmi 15,5). Meine Eltern waren natürlich nicht begeistert - meinten entweder ich esse das, was sie sagen oder sie lassen mich einweisen. Nun bin ich nach 2 Wochen voller essen wieder zuhause und habe innerhalb von 2 Wochen 4,5kg zugenommen. Und somit habe ich plötzlich einen bmi von 17,2... Ich habe es erwartet aber trotzdem fühlt es sich schlimm an so eine Veränderung sowohl körperlich als auch auf der Waage zu sehen. Ich meine von einem bmi 15,5 auf 17,2 in nur 2 Wochen ist wirklich sehr extrem und man sieht es auch wirklich körperlich sehr stark.

Nun meine Frage.. ist das alles richtiges Gewicht - also Fettgewebe? (So sieht es zumindest aus) Wie viel Fett kann man in 2 Wochen zunehmen, bei einer Kalorienaufnahme von circa 1800-2000 Kalorien? Und wenn ich es innerhalb von 2 Wochen zugenommen habe, kann ich es innerhalb von 2 Wochen auch theoretisch wieder los werden? Und können meine Eltern mich wirklich gegen meinen Willen einweisen (bin noch nicht 18)?

- Bitte schreibt nicht "such dir Hilfe", da ich gerade dabei bin.. Dazu auch noch eine Frage. Gibt es eine BMI Grenze für ambulante Therapie? Dies meinte nämlich meine Beraterin, dass Therapeuten einen ab einem BMI von 15 nicht mehr aufnehmen? Und wisst ihr ob man zum Hausarzt gehen muss, um eine Kostenübernahme von der Krankenkasse für die Therapie zu bekommen? Oder geht das auch ohne das Wissen des Hausarztes?

Entschuldigung für all die Fragen aber ich bin etwas am verzweifeln.

Danke für alle Antworten :)

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Hallo,
1 Kilo Fettgewebe entsteht, wenn man 7.000 Kilokalorien (kcal) mehr zu sich nimmt, als der Körper benötigt. 

Bei einem BMI unter 15 handelt es sich um eine hochgradige Anorexie und es wird Zwangsernährung verordnet. 

Das mit der ambulanten Therapie kann ich mir nicht vorstellen, bezog sich das vielleicht auf stationäre Therapie?

Das mit der Kostenübernahme ist korrekt; Der Hausarzt verschreibt zunächst Psychotherapie und dieses Rezept reichst Du bei dem künftigen Therapeuten ein.

Im Falle von akuter Eigengefährdung ist eine Zwangseinweisung möglich und rechtens.

Alles Gute und viel Erfolg!

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Vielleicht fragt sie Dich nur aus Gewohnheit oder Höflichkeit? Es muss ja nicht zwingend einen ernsthafteren Hintergrund haben. Am besten fragst Du sie einfach mal selbst nach ihrer Intention - ich glaube, nicht, dass man das pauschal beantworten kann. Du selbst scheinst ja auch gewohnheitsmäßig zu handeln, indem Du den gemeinsamen Pausengang nicht ablehnst, damit es ihrerseits keinen Grund zur Verwunderung gibt.

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Hallo,

du kannst es auch zu einem späteren Zeitpunkt beantragen. Du kannst es Dir jedoch nicht nachträglich für die Studienzeit auszahlen lassen - gezahlt wird erst ab Antragsstellung.

MfG

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Hallo,

mit der Erkrankung sollte er sich zunächst in fachärztliche Behandlung begeben.

Die Gesetzgebung sieht außerdem die Behandlung durch Cannabis nur bei schwerwiegenden Erkrankungen vor - also entweder bei lebensbedrohlichen Erkrankungen, oder bei solchen, wo die die Erkrankung eine so schwere Gesundheitstörung verursacht, dass die Lebensqualität dauerhaft nachhaltig beeinträchtigt wird.

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Die Rückforderung ist gerechtfertigt. (Zuflussprinzip).

Vielleicht noch als Ergänzung:

War der jeweilige Lohn so hoch, dass nach Abrechnung des
Erwerbstätigenfreibetrages nach § 11 SGB II und dem Selbstbehalt nach §
30 SGB II der Bedarf zum Lebensunterhalt gedeckt war, ist das volle ALG II zurückzuzahlen.
Wenn das  "anrechenbare Einkommen" jedoch niedriger war als dein Bedarf,
besteht ein Restanspruch auf ALG II (sog. Aufstockung), d. h.
das ALG II ist nur bis auf den Restanspruch zurückzuzahlen.

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Schopenhauer.

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