Nein, das ist rechtlich nicht möglich. Ein Minderjähriger braucht für eine rechtlich wirksame Verlobung die Einwilligung seiner Eltern.

das liegt daran, dass eine Verlobung ein rechtlich wirksamer Vertrag ist (§§ 1297 ff. BGB). Und weil so ein Verlobungsvertrag nicht „lediglich rechtlich vorteilhaft“ ist, brauchen Minderjährige die Einwilligung der Eltern (§§ 106, 107 BGB).

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Also ich mache das so: Wenn ich mit der angeblichen Forderung so gar nix anfangen kann (mich wirklich an nichts erinnere, wie so eine Forderung entstanden sein könnte), dann ignoriere ich solche e-mails / Briefe.

wenn allerdings Post von Gericht kommt (Mahnbescheid oder Klage) dann ist Handlung erforderlich... (in der Regel: Mahnbescheid mit dem beigefügten Formular widersprechen, bei Klage Anwalt aufsuchen)

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Schau mal, auf dieser Webseite findest du das sehr anschaulich erklärt: https://www.paycenter.de/ratgeber/p-konto-pfaendung-pkw/

Besonders wichtig ist deren Schluss-Satz:

„Allgemein ist die Pfändung des PKWs personen- und situationsabhängig und kann niemals pauschalisiert werde. Wir empfehlen Betroffenen eine Schuldnerberatungsstelle aufzusuchen und sich von Experten zum Thema PKW-Pfändung beraten zu lassen.“

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Also wenn sie es wirklich falsch verstanden hat, dann habt ihr schlicht keine Einigung (weil ihr nicht beide das gleiche gewollt habt). Weil du das aber auf whatsapp hast, wird sie es schwerer haben, im Streitfall einen Richter davon zu überzeugen, dass sie dich wirklich falsch verstanden hat, denn auch wenn jemand eine sprache schlecht versteht, versteht man geschriebenes meist besser, als gesprochenes. Aber wer weiß, vielleicht kann sie den Richter ja tatsächlich überzeugen?

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Oh, Mann... Da hat das System meine Antwort einfach verschluckt...

Also nochmal.

Danke für die Quelle, Worfster.

Die Frage mit dem Komma nach dem "Hallo" häten wir geklärt. Für meine Bedürfnisse daher ab jetzt ohne Komma.

Bleibt nur die Frage nach dem Satzzeichen am Ende der Grußformel...

Also ich sehe das ja so:

"Sehr geehrter Herr Mustermann" ist kein vollständiger Satz, sondern lediglich eine Anrede. Diese kann nicht alleine stehen (Wieso sollte ich jemanden anreden, wenn ich ihm nichts zu sagen habe?) Daher muss der Satz vervollständigt werden und deswegen auch ein Komma am Ende der Formel.

"Hallo Herr Mustermann" hingegen ist keine Anrede, sondern eine Begrüßung. Diese kann sehr wohl alleine stehen und kann (und sollte meiner Meinung nach) daher auch mit einem Punkt abgeschlossen werden.

Nur: Kann ich das irgendwo schwarz auf weiß lesen?

Ach ja: Keine Sorge, ich kan sehr wohl abschätzen, wann ich distanziert "Sehr geehrter" wähle, und wann ein "Hallo" passender ist.

Ich würde in einer email an meinen Chef niemals "Sehr geehrter" schreiben. Immerhin arbeiten wir zusammen... :)

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Das ging ja ziemlich schnell mit den Antworten... :)

Vielen Dank soweit! Aber hat irgendjemand eine Quelle?

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