Während der Probezeit kannst du jederzeit fristlos Kündungen ! Dies steht im BBiG.
Sollte das nach der Probezeit erfolgen so hast du eine Kündigungsfrist von (glaube ich) 4 -6 Wochen.
Also lieber fristlos ohne jegliche Kosten und ´´Wartezeit´´ kündigen als wenn du noch Schadensersatz zahlen musst.