Während der Probezeit kannst du jederzeit fristlos Kündungen ! Dies steht im BBiG.

Sollte das nach der Probezeit erfolgen so hast du eine Kündigungsfrist von (glaube ich) 4 -6 Wochen.

Also lieber fristlos ohne jegliche Kosten und ´´Wartezeit´´ kündigen als wenn du noch Schadensersatz zahlen musst.

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Vielleicht ist es eine Schreibgeschütze Datei ?

Bei der du zwar etwas ändern kannst, jedoch diese nicht abspeichern kannst.

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Bei der Blende 1,8 ist der Hintergrund sehr Unscharf (Bokeh). Der Fokus wird auf einen ganz bestimmten Punkt scharfgestellt und somit wird der Rest der Bilder unscharf.

Je höher die Blendenzahl desto schärfer wird das Gesamtbild. Bei Wikipedia findest du eine ausführlichere Beschreibung.

Viel Spaß beim Fotografieren.

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Also für den Pilot würde ich erst einmal ein Abi machen. Dann die Grundausbildung bei Bund machen und dann kannst du dich weiter hocharbeiten. Außerdem musst du wissen was für ein Pilot du werden willst ! Willst du einen Kampfjet fliegen oder eine Transall bzw. A400M ?

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Eigentlich darf man in Teil B einer Mathearbeit den TR und das Tafelwerk benutzen. Im TW stehen ja alle Formeln für Prismen drin. Ob es Volumen Mantelfl. Etc. ist. Wenn ihr das nicht dürft würde ich Mir die Formeln immer erneut aufschreiben und dann haste es evtl. drin ;)

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