Es kann sein das du bei der Überstellung in die Vollzugsanstalt Handschellen tragen musst. Deine Kleidung die du bei dir trägst trägst du solange bis du in dieser ankommst für gewöhnlich wirst du dann kontrolliert ob du Waffen etc dabei hast wird im Normalfall sogar schon bevor du Übestellt wirst gemacht aus Eigenschutz Gründen der Beamten. Dir werden dann falls es in der Vollzugsanstalt eine Kleiderordnung haben gibt deine Kleidung abgenommen gereinigt und für den Zeitraum deines Aufenthaltes verwart dir wird dir passende Kleidung übergeben die du dann zu tragen hast . Sollte das nicht der Fall sein (so ist es meistens) musst du eine Tasche mit Kleidung packen .

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Ich finde es Beispielsweise eine absolut übertriebene Reaktion deines Rektors gegen die Mann gerechtlich aufgrund des Faktors des Rufmordes und auf Unterlassung klagen ebenso hast du ein Recht auf Schulbildung natürlich der Rektor hat zwar das recht dich von der Schule zu verweisen aufgrund solcher Vorkommnisse sollte es allerdings vorgericht enden hat er es zu beweisen das du es wustest du aber im Umkehrschluss natürlich eindeutig Beweisen musst das das nicht der Fall ist .

Ich hoffe der Freund der dir diesen Zettel gegeben hat würde ebenfalls zur rechenschaft gezogen Beleidigung ist strafbar und er hat dich angestiftet diesen Zettel im wissen das er beleidigend ist bewusst an dich weiter gegeben und dich somit zu einer tat bewegt. Dann kommt noch dazu das er vermutlich wollte das du verprügelt wirst er hat dich also ganz bewusst dieser Gefahr ausgesetzt.

Es ist ein ganz schwieriges Thema.

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