Ja, da du als Schüler/-in verpflichtet bist bestimmte Leistungen zu erbringen, z.B. musst du pro Fach eine bestimmte Zahl Schulaufgaben schreiben. Konnten die Leistungen von dir nicht an den allgemeinen Terminen erbracht werden, weil du beispielsweise erkrankt warst oder aus anderen Gründen entschuldigt warst, kann und muss der Lehrer/ die Lehrerin einen Ersatztermin bestimmen. Der Ersatztermin kann und wird häufig zu einer Zeit stattfinden zu der du regulär frei hättest.

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