Naja das Finanzamt sieht bzw weiß ja auch welche Einnahmen/ Gewinn der Freund monatlich oder jährlich hat. Das Geld wird ja irgendwann mal da gewesen sein, sonst würde die Nachzahlung ja nicht so hoch ausfallen. Wenn er das Geld für andere Dinge verbraten hat- sein Pech. Das Finanzamt muss sich auf keine Ratenzahlungen einlassen.
http://www.asp-rechtsanwaelte.de/unterhalt/kindesunterhalt.htm
Also in kochendes Wasser solltest du sie nicht legen ;O) Wenn du aber z:B. irgendwo in den Urlaub fährst, wo es sehr heiß ist, dann macht das nix ;O)
Du kannst nicht einfach so deinen Vornamen ändern lassen!!! Wenn über dich merkwürdige Dinge im Internet zu finden sind, dann kannst du die Betreiber der jeweiligen Seiten dazu bringen, deine Einträge, Profile etc zu löschen,brauchst denen nur ne Mail schreiben mit der Bitte um Löschung usw. so dass das dann auch nicht mehr über Google zu finden ist.
Der Vater des Kindes muss weiterhin Unterhalt zahlen, es spielt keine Rolle, ob du dann mit einem Anderen verheiratet bist oder nicht
Sowas wie: je höher der Absatz, desto kürzer der Hauptsatz????????
Das dein Dad für die Schule dann Geld zahlen muss, ist wirklich unnötig bzw schade um das Geld......aber das ist ein anderes Thema ;) Ich wollte damals eine Art Selbstfindungsjahr, wurde von meinen Eltern abgelehnt aus "Trotz" hab ich dann halt eine Ausbildung gemacht. Als ich mir 100% sicher war, dass ich meinen Traumjob gefunden habe, war ich 24,hatte die erste Ausbildung fertig und musste dann noch eine machen um in meinem Traumjob zu arbeiten. Ich bin der Meinung, dass niemand mehr ein Leben lang in ein und demselben Beruf arbeitet. Irgendwann orientiert man sich doch nochmal um......ist doch auch okay so und macht es für dich vielleicht etwas entspannter. Wenn du was mit Jugendlichen machen willst, warum machst du dann nicht zB erst sowas wie eine Ausbildung zum Erzieher, dann kannst du dich später in dem Bereich fortbilden und kommst deinem Ziel immer näher..... Bei mir waren es damals zwei komplett unterschiedliche Berufe- Steuerfachangestellte und Heilerziehungspflegerin, sodass mir bei der zweiten Ausbildung nicht wirklich Förderungen zustanden und ich mich selbst irgendwie "durchkämpfen" musste.
Ja, Kindergeld bekommt man weiterhin und gemeldet wird es auch. Was viele nicht wissen, ist dass man sich eigentlich (auch wenn es "nur" über die Sommerferien ist) bei der Arge melden muss. Die Schule endet am letzten Schultag, die Ausbildung beginnt aber ja meistens nicht direkt am nächsten Tag heißt während der Ferien ist man im Grunde arbeitslos (es steht einem kein Geld zu, man ist über die Eltern versichert usw) aber später wenn die Rentenversicherung mal nach Zeiten fragt, die du nachweisen musst, fehlen dir die Ferien immer.
Kommt auf die Ausbildung drauf an. Bei einigen reicht ein Hauptschulabschluss, bei anderen ein Realschulabschluss und für andere Ausbildungen braucht man widerum sein Abi......... Aber ganz ohneSchulabschluss wird man sicherlich keine Ausbilung machen können
Ich denke nicht, dass dir da irgendwas passieren kann. Woher soll der Kontrolleur am Flughafen zB wissen, dass du eigentlich in der Schule sitzen müsstest? Kann doch auch sein, dass du irgendwo "nur" jobbst oder aber ne Ausbildung machst, in der du zB nur einmal in der Woche Schule hast und die restliche Zeit im Betrieb arbeitest. Also ich an deiner Stelle würde mir da keine Sorgen machen.... Viel Spaß im Urlaub ;O)
Torch- In deinen Armen
Das ist doch reine Geschmackssache, wenn es dir gefällt mach es! Ich persönlich steh nicht so auf Nasenpiercings, dafür gibt es aber bestimmt auch genügend Menschen, die nciht auf die Piercings stehen, die ich hab! Denk aber daran, dir bei deinem Vorhaben einen guten Piercer zu suchen, und nicht direkt zum Nächstbesten zu gehen!!!!
Das Praktikum war für mich eine gute Möglichkeit, Einblick in das Unternehmen XY zu bekommen. Ich fand es sehr interessant, die Kunden zu beraten und die neue Ware entgegen zu nehmen, zu sichern und später beim Verkauf der Ware sie wieder zu entsichern. Alles in Allem konnte ich dem Praktikum nur positive Aspekte abgewinnen.
Hallo,
Einnahmen aus Minijobs muss man nicht angeben, es sei denn man hat mehrere und kommt über die 450,00 € pro Monat Falls du die Einnahmen aus dem Minijob doch angeben willst, dann würde ich mal unten auf der Anlage N schauen, da würde ich das in Zeile 28 eintragen! Und dann die Bruttobeträge Die Beiträge, die an die Rentenversicherung bezahlt werden, musst du ja eh gesondert angeben! Und Belege würde ich generell dazu legen, du hast sie doch eh beim Erstellen in der Hand, da kann man sie auch direkt einscannen. Erspart hinterher Lauferei und Nachfragen und der Bescheid ist schneller fertig
Hallo,
die Risterrente wird ab Beginn der Auszahlung voll versteuert, egal ob du die Rentenleistung in Anspruch nimmst, oder ob der Vetrag vorzeitig gekündigt wird. . In diesem Fall hat das Finanzamt also leider Recht....
Ja, der AN-Pauschbetrag wird garantiert gewährt, ohne dass man irgendwelche Quittungen einreichen muss. Das du jetzt weniger wiederbekommst als in 2011 liegt daran, dass du in 2011 nur 4 Monate gearbeitet hast, vorher vielleicht studiert, oder Hartz4 bekommen hast. Da ja die Steuererstattung/Rückzahlung mit dem ganzen Jahreseinkommen berechnet wird, hieße das ja, dass dein Einkommen in 2011 für vier Monate auf 12 umgerechnet werden. Wenn du zB nur 4000 Euro im Jahr verdient hast, bekommst du durch die Steuererklärung die Steuern wieder, wenn du in 2012 aber zB 20.000 Euro verdient hast, müssen die auch versteuert werden. Und bei Steuerklasse 1 mit keinem AN-Pauschbetrag und auch sonst keinen weiteren Ausgaben, die man geltend hätte machen können (ist nur ein Beispiel weiß ja nicht ob du Stkl 1 hast) sind 153 Euro Erstattung vollkommen okay :)
Hallo,
ja,es kann sein, dass du zwischendurch Schübe bekommst. Dadurch verschlimmert sich das Ganze dann ein wenig, du musst wieder mehr Medis nehmen etc. Mir geht's während eines Schubes aber immer am schlechtesten, danach geht es wieder einigermaßen, bin trotzdem mehr eingeschränkt als vorher.
Hallo! Es gibt Trockenshampoo für die Haare, das könntest du dann an dem Tag verwenden, an dem du dir die Haare nicht waschen darfst. Und sonst mach dir nen Zopf/Hochsteckfrisur, damit fällt das nicht so doll auf.
Hallo,
ich würde ganz unverbindlich ne SMS schreiben und sie fragen, was sie am Wochenende so vorhat, um rauszufinden, ob sie Freitag nach der Arbeit Zeit hat. Wenn sie nichts weiter vor hat, würde ich sie von der Arbeit abholen, warum denn auch nicht. Ich würde mich sehr drüber freuen, wenn sowas auch mal jemand für mich gemacht hätte. Viel Glück"
Hallo,
man kann seit dem 01.01.13 als geringfügig Beschäftige/r 450 Euro. statt wie bisher 400 Euro verdienen. Du kannst eine zusätzliche Zahlung für die Altersrente machen, musst du aber nicht. Dann musst du ein Schreiben an den Arbeitgeber und zur Bundesknappschaft schicken (das macht dann aber der Arbeitgeber), in dem du ihnen schriftlich mitteilst, dass du keine zusätzlichen Beiträge für deine Rente zahlen möchtest.