Solang du einen freien Tag pro Woche hast, ist es kein Problem für den Gesetzgeber. Die 48 Stunden/Woche kannst du jede Woche an 6 Werktagen leisten, ohne dass du dafür in der nächsten Woche einen zusätzlichen freien Tag erhalten musst.
Anders ist es natürlich wenn du alle 7 Tage in einer Woche durcharbeitest - aber das ist sowieso nicht erlaubt und der Dienstgeber bekommt Probleme mit dem Arbeitsinspektorat.
Btw. z.B. im Gastgewerbe ist in der Saison auch erlaubt noch mehr als die 48 Stunden/Woche zu leisten.
LG