Nach der allgemeinen Verkehrsauffassung kann ein Ehemann auch Willenserklärungen für seine Ehefrau abgeben, sofern es sich um "kleine" Geschäfte des Alltags handelt, worunter meines Erachtens auch die Eintrittserklärung in einen Verein zu zählen ist. Schließlich haftet der Ehemann auch für die Zahlung der Beiträge der Ehefrau. Daraus folgt, dass der Ehemann diesen Vertrag auch wieder alleine, also ohne Ehefrau wieder kündigen kann.
Normalerweise regelt man dies genau wie den Treppendienst. Feste Intervalle, für jeden gleich. Somit würde eine Berechnung, wie sie dein Nachbar anstellt, überhaupt nicht notwendig. Weiter könnte man vereinbaren, dass 15 € dann fällig werden, die dann der Verpflichtete an den jeweils nächsten bezahlt, sofern er seiner Verpflichtung nicht nachkommt oder sich von einem anderen Mieter vertreten lässt. (z.B. im Urlaub/Krankheit/etc.)
Sofern der Garten mitvermietet ist, obliegt es dem Vermieter die Anschaffung der Geräte zu finanzieren. Diese könnte er nämlich auch nicht in der BEKO auf den Mieter umlegen. Die Anschaffung eines Rasenmähers wäre nur dann umlagefähig, wenn zuvor ein Altgerät vorhanden war, dessen Reparatur teurer als die Neuanschaffung wäre.
Du solltest deine Hausaufgaben selbst machen. Dadurch könntest du dir ggf. auch Kommasetzung, Groß- und Kleinschreibung und weitere Orthographiekenntnisse aneignen, wie z.B. den Unterschied zwischen "das" und "dass"!
Sofern deine Frage dahingehend zu verstehen ist, ab welchem Wert des durch die Verlosung gewonnenen Gegenstands eine Versteuerung vom Gewinner vorzunehmen ist. muss zunächst geprüft werden, welcher Personenkreis berechtigt war, an der Verlosung teilzunehmen.
Ist es eine öffentliche Verlosung, z.B. in einer Fußgängerzone, bleibt der Gewinn ohne steuerliche Folgen.
Wird im Rahmen einer betrieblichen Weihnachtsfeier innerhalb der Belegschaft z.B. ein Auto verlost, so ist der Gegenwert zu versteuern. Genaueres kann dir dein Steuerberater erklären
.... ich empfehle dem Fragesteller dringend, die verbleibende Zeit mit dem Studium der deutschen Sprache in Wort und Schrift zu nutzen. Ich staune nicht schlecht, dass dermaßen viele Fehler in nur einen Satz passen!
Ich war mehrere Jahrzehnte in dieser Branche tätig und kann deshalb ziemlich gut mitreden. Die sogenannte "Hausweinprobe" ist meines Erachtens ein Relikt des vergangenen Jahrhunderts, sodass sich nur ein kleiner Teil von potentiellen Kunden darauf einlässt.
Darunter sind dann leider auch Individuen wie "Wolle", der sich auf Kosten anderer betrinken möchte. Jeder weitere Kommentar zu solchen "Patienten" erspare ich mir an dieser Stelle.
Es gleicht insofern der Suche nach der Nadel im Heuhaufen, um mit Hausbesuchen Geld zu verdienen..
Da solche Firmen heutzutage nur noch Vertragsverhältnisse als sog. Handelsvertreter anbieten und ca. 20% Provision auf den Nettoumsatz bezahlen, kannst du dir selbst ausrechnen, wie hart bzw. fast schon unmöglich es ist, dauerhaft (auch in den Sommermonaten) ein ausreichendes Einkommen zu erzielen, welches bei mindestens 3500 € bis 4000 € monatlich liegen müsste, da du neben der Krankenversicherung, spätestens nach 2 Jahren Pflichtmitglied in der gesetzlichen RV wirst und mangels "Arbeitgeber" sowohl Arbeitgeber- als auch Arbeitnehmerbeitrag alleine aufbringen musst. Das sind zurzeit etwa 20% deiner Einnahmen.
Rechenbeispiel:
Selbst wenn du wochentäglich für 1000 € (stornobereinigt) Wein verkaufst, wären das ca. 22000 € im Monat. Bereinigt um Sektsteuer, Mehrwertsteuer und Abgabe auf Weinzwischenerzeugnisse bleiben ca. 18000 € Nettoumsatz (nur darauf gibt es Provision), was zu einer Provision von ca. 3600 € führt. Bei diesem "Fleiß" fallen ca. 600 € an Kfz-Kosten an. Verbleiben also 3000 €. Verteilt auf 22 Tage á 10 Stunden entspricht das einem Stundenlohn von ca. 13,50 € BRUTTO
Als selbstständiger Handelsvertreter ist das eindeutig zu wenig! In der Realität erwirtschaftest du als Anfänger und ohne Stammkundenkartei wahrscheinlich aber nur 300 € - 350 € Tagesumsatz. Noch Fragen?
Ich rate dir - lass die Finger weg.
"vertreten müssen" .. bedeutet nicht nur "verschuldet", sondern auch ,wenn die Pflichtverletzung seiner Verantwortungssphäre zuzuordnen ist.
Beispiel:
Du bist Verkäufer auf Provisionsbasis. Aufgrund einer Verzögerung beim Zulieferer deines Arbeitgebers ist keine oder kaum Ware da, die du verkaufen kannst.
In diesem Fall muss dich dein Arbeitgeber finanziell so stellen, wie es unter normalen Umständen der Fall gewesen wäre.
Also: Obwohl dein Arbeitgeber keine Schuld hat, ist das Nichtvorhandensein von Ware dennoch seiner Verantwortungssphäre zuzuordnen. Dein Arbeitgeber müsste sich nun mit dem Zulieferer über den Ersatz des entstandenen Schadens (deine Provision/Gehalt) auseinandersetzen.
Natürlich kann er den Roller kaufen. Ob der Kaufvertrag dann auch gültig wird, hängt von einigen Faktoren ab, wie z.B. die Höhe des Kaufpreises. Einen gebrauchten Roller für wenige Hundert Euro dürfte über den Taschengeldparagraph 110 BGB abgedeckt sein. Der Kauf eines neuen Rollers für 2000 € wohl nicht. In diesem Fall wäre der Kaufvertrag schwebend unwirksam ...... und die Eltern könnten diesen widerrufen
Guten Morgen,
bevor du dir darüber Gedanken machst, ob HGB oder BGB gilt, ist zunächst festzustellen:
Zum Zeitpunkt des Anrufs wusste der Anrufer nicht, ob es sich um einen Privatanschluss oder Geschäftsanschluss handelt.
Unerlaubte Telefonwerbung (Cold Calls)Unerlaubte Telefonwerbung oder ein sogenannter Cold Call liegt vor, wenn ein Verbraucher einen Werbeanruf erhalten hat, in den dieser zuvor nicht ausdrücklich einwilligte. Dies ist gemäß § 7 Abs. 2 Nr. 2 und 3 Ge-setz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) verbo-ten und kann nach § 20 Abs. 1 und 2 UWG mit einem Bußgeld von bis zu 300.000 Euro geahndet werden.
Der Anruf erfolgte ohne Genehmigung bzw. ohne mutmaßliches Interesse. Insofern handelt es sich um einen "COLD CALL", was durch diverse Gesetze und Rechtssprechung verboten ist und unter Strafe steht. Somit sind Verträge unwirksam, die aufgrund eines COLDCALLS abgeschlossen werden!
Lass dich also nicht einschüchtern, melde dieses Vorgehen.
http://www.bundesnetzagentur.de/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/Verbraucher/UnerlaubteTelefonwerbung/unerlaubtetelefonwerbung-node.html
Viel Erfolg
Sicher meinst du nicht JGA, sondern JugSchG
Ohne Erlaubnis geht absolut nichts.
Zunächst die Erlaubnis der Stadt München, dann eine Reisegewerbeerlaubnis und ggf. eine Schankgenehmigung, sofern du ausschenken möchtest.
Da dir seitens des Finanzamts eine Gewinnerzielungsabsicht unterstellt wird, sind die Einnahmen und Ausgaben in einer EÜR (Einnahme-Überschuss-Rechnung) gegenüberzustellen und deiner Steuererklärung beigzufügen.
Voraussichtlich scheitert dein Unterfangen aber schon an der Erlaubnis, überhaupt auf der "Wies´n" verkaufen zu dürfen.
Ich kenne die Gepflogenheiten in Bayern nicht, aber möglicherweise wird noch eine Abfallabgabe gefordert, denn deine kleinen Schnapsflaschen müssen ja auch entsorgt werden. Ganz zu schweigen von der Gefahr, dass diese als Wurfgeschosse missbraucht werden könnten .....
Kleingewerbe ist einzig in Bezug auf die Umsatzsteuer relevant. Diese dürfen Kleingewerbetreibende nicht ausweisen.
(siehe auch: http://kleingewerbe-info.de/buchfuhrung/rechnung/)
Bezahl die Rechnung, reich sie in deiner Steuererklärung (Haushaltsnahe Dienstleistungen) ein. Da es sich offensichtlich um reine Lohnkosten handelt - auch An- und Abfahrt sind steuerlich ansetzbar - verringert siche deine Einkommensteuer um 20% von 41,50 =8,30 €
Insofern sind es rein netto nur noch 33,20 € was dich der Handwerker gekostet hat. Es lohnt sich nicht, sich darüber aufzuregen. Ende
28 Jahre in Deutschland und nun eine Fiktionsbescheinigung, kann m.E. doch nur bedeuten, dass du illegal in der BRD warst.
Mich würde der Ausgang interessieren, auch wenn deine Frage schon etwas länger zurück liegt
Widerspruch ist sinnlos.
Es gibt z.B. auch Tempobeschränkungen (Montag-Freitag) vor Schulen, die ja auch an schulfreien Feiertagen ihre Gültigkeit behalten.
Sofern ein Verkäufer Kenntnis über einen versteckten Mangel hat, diesen dann dem Käufer (natürlich wissentlich) verschweigt, liegt eine arglistige Täuschung vor.
Kennt der Verkäufer diesen Mangel zum Zeitpunkt der Übergabe nicht, bleibt es beim versteckten Mangel.
Im Mietrecht beginnt die Verjährung am Tag des Auszugs. Stellt ein Vermieter zum Beispiel erst nach 6 Monaten ( plus 1 Tag) fest, dass der Mieter Schäden hinterlassen hat, die bei der Wohnungsübergabe nicht sichtbar waren (versteckte Mängel) kann er diesen nicht mehr dafür haftbar machen.
.... in der Fragestellung sollte aber auch ... "danke im Voraus" geschrieben werden und nicht "danke im vorraus"
Ruf doch mal bei der Hotline von HERMES an ....
Telefon: 01806-311211
Ja, klar - und dein Kind hat dann neben einem Fischkopf bestimmt auch noch eine ausgeprägte Rechtschreibschwäche
Du hast eine Rechnung über 4 Kilogramm. Aus dem Baumarkt mitgenommen hast du eine Packung zu 5 Kilogramm. Selbstverständlich ist der Baumarkt berechtigt, seine Rechnung im Nachhinein zu ändern, wenn diese versehentlich falsch ausgestellt wurde.
Lösung: Dem Baumarkt gegenüber behauptest du, dass dir 5 Kilogramm zu viel gewesen wären, da du nur 4 Kilogramm brauchst und die Packung bereits geöffnet ist. Biete an, die 1000 Gramm bei dir abholen zu lassen. (Der Baumarkt ist zurzeit dein Gläubiger und muss als solcher die Ware bei dir abholen, BGB 269)
Ich nehme an, dass sich damit die Sache für den Baumarkt erledigt hat.
Mglw. gehörst du schon zu den Konsumenten, wenn ich deine nicht vorhandene Orthographie richtig zu deuten vermag