Soso, dann möchte ich mal aufräumen.
Mit in der Klasse B enthaltenen Klasse M darfst du KKR mit max. 50ccm und einer bbH. von 45km/h fahren.
Das wäre in deinem Fall also einmal Fahren ohne Fahrerlaubnis(Straftat+6 Punkte in Flensburg) und die Betriebserlaubnis wäre erloschen(Ordnungswidrigkeit +3 Punkte in Flensburg).
Und was Baceteker angeht:
Für ein Fahrzeug mit unter 50ccm(bei einem KKR sind es ja 49cc) benötigst du nicht Klasse A1, sondern A.
Denn die Klasse A1 umfasst Fahrzeuge mit einem Hubraum von über 50ccm, das wird gerne mal verwechselt.
Also überlegs dir gut und drossel die Kiste lieber oder lass es machen.
greets