Leider wird es rechtlich erst problematisch, wenn die Person auch politisch in Erscheinung tritt zB Betreuung von Infoständen, Übernahme von Posten/Funktionen, Äußerungen im Internet.

Entgegen der Darstellung vieler Leute hier ist die AfD im Sinne der Frage keine "normale" Partei. Denn es werden ja Grundrechte (Asyl, Religion) in Frage gestellt sowie das politische System in Deutschland an sich. Wer dann gleichzeitig für dieses System arbeitet hat höhere Treuepflichten gegenüber seinem Arbeitgeber, dem Staat.

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Wenn du das professionell, also als Gewerbe oder so machst, dann brauchst du ein Impressum. Wenn es dein Privatvergnügen ist, dann nicht. Schreibe irgendwo eine Email-Adresse hin als Kontaktmöglichkeit. 

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Die Frage ist kompliziert, denn denn gib keine gesetzliche Regelung dazu. Einzig ein Anspruch auf Nachtzuschlag steht dir nach der Rechtsprechung zu. Die Höhe ist aber nicht definiert sondern muss lediglich branchenüblich sein.

Du solltest einen Termin bei einem Rechtsanwalt oder besser der zuständigen Gewerkschaft machen (denn die können die entsprechenden Tarifverträge mit heranziehen und kennen oft den Betrieb).

Die Frage kann nur beantwortet werden, wenn weiß, was in deinem Arbeitsvertrag steht, ob es es Betriebsrat und eine Betriebsvereinbarung dazu gibt, ob eine betriebliche Übung greifen könnte oder ob es da Frage wie üblich im Tarifvertrag geregelt ist. Und dann, ob du überhaupt Anspruch auf diese tarifliche Leistung hast.

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