Ganz klar in der StVO - Straßenverkehrsordnung - geregelt.
Diese besagt hierzu:
§ 5 Überholen
(1) Es ist links zu überholen.
...
(7) Wer seine Absicht, nach links abzubiegen, ankündigt und sich eingeordnet hat, ist rechts zu überholen. Schienenfahrzeuge sind rechts zu überholen. Nur wer das nicht kann, weil die Schienen zu weit rechts liegen, darf links überholen. Auf Fahrbahnen für eine Richtung dürfen Schienenfahrzeuge auch links überholt werden.