Hallo.
Ich lebe mit meinem Partner zusammen (wir sind NICHT verheiratet), jedoch arbeite ich zur Zeit nicht, beziehe auch nix vom Staat, da ich mit unserem 1-jährigem Kind Zuhause sitze.
Zum Vorfall: Mein Partner steckt derzeit noch immer in der Scheidung mit seiner Noch-Ehefrau, mit der er ebenfalls ein Kind hat. Da er bis vor kurzem arbeitslos war, war er von der Unterhaltspflicht fürs Kind befreit. Heute kam ein Schreiben vom Jugendamt, dass sie ü.3000€ Rückzahlung von ihm Fordern fürs Kindesunterhalt (Da er ja wieder arbeitet). Ebenso wurde an den Arbeitgeber ein Pfändungsbeschluss gesendet und das nächste Gehalt wollen sie einbehalten.
Dürfen die das überhaupt??? Mein Partner bekommt derzeit Pi Mal Daumen 2300€ Brutto. Miete, Essen, Rechnungen... Wir haben uns heute an den Kopf gefasst und wissen nicht, wie weiter.
Sind aber der Meinung, dass das Jugendamt nicht weiss, dass er derzeit wieder eine neue Familie und noch ein Kind hat. Liegt er auch unter der Pfändungsgrenze? Nochmal: ich arbeite Nicht!!! Er versorgt uns alleine!
Natürlich hat er vor die Schulden zu bezahlen, nur eben nicht auf einen Schlag!
Sollten wir einen Anwalt einschalten? Hoffe, ihr habt ein Tipp. Danke