Vorstrafen muss ein Bewerber in der Bewerbung nur angeben, wenn sie im Führungszeugnis stehen und wenn sie für den Arbeitgeber von berechtigtem Interesse sind, ansonsten darf der Bewerber diese verschweigen.

Also ja, auch eine vorbestrafte Person hat durchaus Chancen auf dem Arbeitsmarkt. Es kommt sehr stark auf die Stelle und den Arbeitgeber an.

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Zuerst an verschiedenen Unis bewerben. Welche Unterlagen Du einreichen musst, kann Dir die Uni beantworten, meistens steht das auch auf der Internetseite.

Wenn Du eine Zulassung bekommen hast, kannst Du umziehen. Es kann sein, dass der Vermieter auch noch Unterlagen haben will, z. B. eine SCHUFA-Auskunft.

Sobald Du umgezogen bist, gehst Du mit Deinem aktuellen Personalausweis zum Einwohnermeldeamt. Das solltest Du innerhalb von zwei Wochen machen, sonst kann es teuer werden.

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Nein, das hat keine Nachteile. Meine Reithose hatte weder Gummi am Po (wusste gar nicht, dass es das gibt), noch Gummi an den Knien. Als ich mit Reitstunden angefangen habe, hatte ich nur Jogginghosen, auch damit hatte ich keine Probleme.

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Wenn Unterricht stattfindet, musst Du normalerweise teilnehmen.

Wenn Du in Deinem Urlaub nicht am Unterricht teilnehmen möchtest, z. B. weil Du gerne verreisen willst, kann Dein Ausbilder versuchen, das mit der Berufsschule zu regeln. Das ist meistens möglich, wird aber nicht so gerne gesehen, und in Deinem Zeugnis taucht dann außerdem ein Fehltag auf.

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Die Dinger finde ich toll! Der Vorhang, den Du gepostet hast, hat einen Stangendurchzug, dass heißt, Du brauchst eine Gardinenstange. Die kannst Du normalerweise auch über einer Tür anbringen, falls diese nicht bis zur Decke reicht.

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