Lege dir keine Verbote auf, sondern stelle dir Aufgaben als Herausforderungen.

...zur Antwort
3 kinder

Gleichmäßig verteilt auf Jungen und Mädchen.

...zur Antwort

Höchtwahrscheinlich giltst du damit bereits als gewerblicher Verkäufer, weshalb das Finanzamt ein Auge darauf hat.

Folgende Anhaltspunkte sprechen für gewerbliches Handeln: 

  • Ankauf von Gegenständen für den gezielten Verkauf
  • Verkauf in erheblichem Umfang (ab 30 Artikeln im Monat wird es kritisch)
  • Anbieten von Neuware oder vielen gleichartigen Sachen
  • Regelmäßige Verkäufe über längere Zeiträume
  • Professioneller Auftritt im Internet (Werbung, Shop, Powerseller)
  • Verkauf für Dritte (Schwiegereltern, Freunde)

Je mehr dieser genannten Kriterien erfüllt sind, desto eher liegt ein gewerbliches Handeln vor.

...zur Antwort