In der Praxis: So lange der Fußgänger keinen Satz nach hinten machen musste, wird kein Mensch (und schon gar kein Polizist) sich die Arbeit machen darüber ein Bericht zu schreiben.

...zur Antwort

Wozu überhaupt die allgemeine Hochschulreife ? Bis auf einige wenige Ausnahmen (Pilot etc.), reichen für Beide von dir genannte Berufe ein guter Realschulabschluss. Eine allgemeine Hochschulreife erwirbt man in der Regel um eine Hochschule zu besuchen ...

Ansonsten, mach was dir gefällt, ein Beruf der einem keinen Spaß macht ist nichts, da gehst du dran zu Grunde.

...zur Antwort

http://www.heise.de/tp/artikel/36/36431/1.html

...zur Antwort

Die Probezeit ist in der Regel 6 Monate lang. Kranke Mitarbeiter helfen niemanden, man kann auch in der Probezeit mal krank sein. Ganz davon abgesehen, würde der Chef dich ohnehin nach Hause schicken, wenn er fest stellt was du hast.

...zur Antwort

Ja, wobei 16 GB Ram zukunftsorientierter sind.

...zur Antwort

Um "Betriebswirtschaft" auf Bachelor studieren zu können, brauchst du eine Hochschulzugangsberechtigung und das ist unter anderem an vielen Hochschulen der Meister. Diesen Weg gehen häufig Menschen, die schon länger im Berufsleben stehen.

Edit: Ich bezog mich auf den akademischen Grad, sollten sie den Betriebswirt im Sinne einer IHK Fortbildung meinen, trifft mein Post nicht zu.

...zur Antwort

Nein, auf Port 80 hört weiterhin der Apache Server. Von dessen Konfiguration ist dann auch die Sicherheit deines Netzwerkes abhängig. Für eine Proxy Verbindung, müsste ein Proxy Server auf diesen Port hören und dementsprechend konfiguriert sein.

Ich würde dir trotzdem raten, die FInger von Portweiterleitung und co zu lassen, da dir grundlegendes Wissen fehlt.

...zur Antwort

Jeder Informatik Bachelor an den Unis, mit anschließenden Master der speziell auf dieses Themengebiet ausgerichtet ist. In allen Studiengängen dieser Art wirst du Algebra, Ana lysis, Programmieren und Rechnernetze uä. haben. So groß sind die Unterschiede da nicht im Bachelor.

...zur Antwort

Ein Medizinstudium ist KEIN Bachelorstudiengang. Er ist in GANZ Deutschland (auch hier in Hessen) NUR mit der allgemeinen Hochschulereife aka "Gymnasium" zugänglich. Bei Bachelor Studiengängen sieht es wieder anders aus, da reicht hier in Hessen das umgangssprachliche Fachabi, in anderen Bundesländern ist das wieder anders.

...zur Antwort

Eine was ? Nivida ist ein Grafikkartenhersteller, AMD ein Cpu Hersteller und AMD 64 steht für eine Mikroprozessor Architektur, Athlon wiederum für eine Prozessorgeneration.

"NVIDIA AMD 64 Athlon" macht überhaupt keinen Sinn, bitte schau nochmal nach was du hast.

...zur Antwort

Zum Anwalt, angeben das man den Unfall nicht bemerkt hat. Fahrerflucht ist ein Vorsatzdelikt. Liegt kein Vorsatz vor, keine Fahrerflucht. Wie am Ende entschieden wird, kommt aber auf den Einzelfall an.

...zur Antwort

Mal abgesehen von der Machbarkeit, bei 2 Bildschirmen hast du genau in der Mitte den Übergang, das wird keinen Spaß machen, besonders bei Shootern nicht.

Zum technischen: Nein, wie soll das Spiel sich in 2 Auflösungen gleichseitig berechnen ? Du könntest den 1920 er mit 1680 pixel laufen lassen, das würde gehen, ist aber nix halbes und Ganzes.

...zur Antwort

Woher weißt du vor Ende des Auswahlverfahrens schon wie hoch der nc sein wird ? Ich kann nur sagen, einfach an möglichst vielen Unis bewerben und immer an der Uni einschreiben, die dir am liebsten ist und bis die letzte Uni ihr Feedback gegeben hat. Sobald du dich bei einer neuen Eingeschrieben hast, bei der Vorherigen von der Einschreibung ZURÜCKTRETEN (wichtig, das ist keine Exmatrikulation, du hast dort nie studiert). So kommt man an den besten Platz.

...zur Antwort

Ein "Tool" wie du dir vorstellst gibt es nicht. Du musst am Router ansetzen. Dieser muss QoS beherrschen. Tut er dies nicht, ist besagte Funktion nicht möglich. Dann kannst du z.b einen QoS Switch kaufen, dieser hat besagte Funktion ebenfalls implementiert. Das Problem ist, das Smartphones vermutlich über das interne Wlan des Speedports kommunizieren und wenn der Speedport nicht QoS fähig ist..... Somit müsstest du neben dem QoS fähigen Switch noch einen Acces Point kaufen den du hinter einem niedrig priorisierten Port des Switches anschließt.

...zur Antwort

Ihr habt so weit ich weiß eine Skala von 1-5, eine 2 gabs für uns in DE eig immer für die "normalen" die nicht aufgefallen sind, aber auch nicht engagiert waren. Für eine 1 musste man sich sozial engagieren. Sollte aber passen, wenn du dich nach der Mittelstufe irgendwo bewirbst ist 2 in Ordnung, der Personaler wird meist nix besseres gehabt haben.

...zur Antwort
Ticket nicht entwertet - jetzt Strafe zahlen?!

Hallo, gestern bin ich mit drei freunden (wir sind alle 15) nach Schwerin gefahren und dort zum ersten mal s-bahn gefahren. (Karten waren in der bahn zu kaufen) wir hatten das mit den tickets nicht so richtig drauf, weshalb wir sie erst gekauft haben als der zug schon eine station weiter war was allerdings kein problem ist da der preis immer gleichbleibend 1,50 € ist. Nun haben wir uns wieder hingesetzt mit unseren tickets und htten neben uns 3 Herrschaften die uns die ganze zeit mit einem scharfen blick beobachteten. Wie gesagt, das erste mal Bahn fahren, so ist mir erst nach ungefähr einer Minute aufgefallen, dass wir die tickets noch entwerten mussten. ich sagte jedem er solle mir sein ticket geben und ich gehe sie entwerten. und in genau dem Moment, als ich aufstehen wollte, standen die drei netten Herrschaften (die unser ganzes Gespräch mitverfolgen konnten) auf, und entpuppten sich als Kontrolleure. Sie haben genau mit gekriegt, dass ich grade im Begriff war sie entwerten zu lassen und haben mich absichtlich in diesem Vorgang unterbrochen. Und anstatt auch nur ein bisschen Kulanz zu zeigen, wo wir doch sehr offensichtlich es nur vergessen hatten und nie die absicht hatten schwarz zu fahren, wurde uns die strafe von 40 € aufgebrummt. meiner meinung nach ist dieses verhalten nur geldgierig und Böswillig. aber was denkt ihr? wie stehen unsere chancen bei widerspruch ?

und als kleine nebenfrage: Ich habe mal etwas von Kulanz-Verpflichtung gehört, bei Fällen wie diesen. und diese kontrolleure waren auch nur Privat-Kontrolleure, also wie sieht es da aus?

danke :)

...zum Beitrag

Ach, das hatte ich vergessen, Wirtschaftsprivatrechts Vorlesung ist schon etwas her ;) Minderjährige müssen kein erhöhtes Beförderungsentgeld aka "Vetragsstrafe" zahlen, da sie nur beschränkt geschaäftsfähig sind, der Vertrag kam nie Rechtswirksam zu stande. Deine Eltern werden natürlich nicht nachträglich einwilligen. Darauf weisen die Verkehrsgeselschaften natürlich nie hin. http://www.jura.uni-koeln.de/uploads/media/Eis_statt_Ticket.pdf

...zur Antwort