Viele behaupten, Spanisch sei vom grammatikalischen her einfacher als Italienisch und in der Aussprache ist es umgekehrt.

So oder so wird's im Endeffekt egal sein, beide sind sich sehr ähnlich. Spanisch kann halt damit punkten, dass es nach Englisch, Chinesisch und Hindi die am vierthäufigsten gesprochene Sprache der Welt ist und deshalb dabei um eine Weltsprache handelt, was man vom Italienischen nicht behaupten kann.

Allein deshalb würde ich Spanisch den Vorzug geben.

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Region Chiemgau/Berchtesgadener Land, da ist Bayern mit am schönsten...

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http://www.chiemgau-tourismus.de/

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Großbritannien ist die Bezeichnung für die größte Insel der Britischen Inseln. Nichts anderes!

England ist Landesteil des Staates "Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland"!

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Siehe auch hier: http://de.wikipedia.org/wiki/Vereinigtes_K%C3%B6nigreich#Staatsname

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Befasse dich mal mit der Realität und du wirst deine pol. Ansichten alle überdenken!!!

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Lern Spanisch, damit kommst recht weit in der Welt... (Und schön klingts auch noch)

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Lt. Audi heißt det Dingens ganz einfach Dachreling. Gebt halt einfach den Typ (Audi A4) und das Bj. an, dann findet ihr schon die passende Box...

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Lass dir mal von einem Leistungs- oder anderen (guten) Freihandschützen in eurem Verein zeigen, wie freihändiges Schießen funktioniert. (Hat viel mit richtigem Stand, Anschlag, Atmung, etc. zu tun.) Dass man am Anfang nicht sonderlich glänzt, ist durchaus normal.

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Kann auch sein, dass die Batterie von haus aus schwach ist, weil sie alt ist...

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Indem du dir die grundlegenden Vokabeln durch lernen aneignest.

Hossd ja noo a weng Zeid!

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Neusprachlicher Zweig

Wobei der altsprachliche interessanter wäre...

Welcher Zweig dir nun am besten liegt, kann ich nicht beurteilen, das solltest du schon selbst wissen. Und je nachdem solltest du den dir am naheliegendsten Zweig wählen.

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§812 BGB:

(1) Wer durch die Leistung eines anderen oder in sonstiger Weise auf dessen Kosten etwas ohne rechtlichen Grund erlangt, ist ihm zur Herausgabe verpflichtet. Diese Verpflichtung besteht auch dann, wenn der rechtliche Grund später wegfällt oder der mit einer Leistung nach dem Inhalt des Rechtsgeschäfts bezweckte Erfolg nicht eintritt.

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(2) Als Leistung gilt auch die durch Vertrag erfolgte Anerkennung des Bestehens oder des Nichtbestehens eines Schuldverhältnisses.

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Der Begünstigte ist also von sich aus schon verpflichtet, den Kassierer darauf hinzuweisen!

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