Bist du doof ? Die Packete musst du abgeben und musst die Unterschrift nehmen.

...zur Antwort

Vielleicht bist du nicht sein beuteschähma ?

...zur Antwort
Starfverfahren wegen (Fahrrad)Diebstahl?
Hallo,
mich interessiert folgende Frage.
Mal angenommen jemand hat schon oft alten Schrottfahrrädern neues Leben eingehaucht, die am Straßenrand standen und wo bisher immer stets an den Häusern geklingelt wurde, um herauszufinden wem das Fahrrad gehört.
Man reparierte sie zum Hobby und verkaufte auch mal das ein oder andere auf ebay kleinanzeigen, man sah es ein bisschen als Weltverbesserung.
Nun sah man ein Pinkes Jugendfahrrad an einer Mauer stehen, welches 2 Wochen an einer Mauer im Regen stand, ein Schiebeschloss besaß in dem der Schlüssel steckte.
Man entschied sich deshalb, nach 2 Wochen das erste mal ohne zu Fragen dieses Fahrrad mitzunehmen, aus der alten erfahrung heraus das es wohl ein nicht mehr gewolltes altes Scheunenfahrrad sei.
Als man es auf ebay kleineanzeigen, mal für 50 mal für 80 euro drinne stehen hatte,
interessierte sich jemand dafür und fragte obe es für die Tochter geeignet sei, man machte einen Termin aus und traf sich.
Derjenige erzählte dem Päärchen sogar, dass er das Fahrrad vor einiger Zeit, an einer Mauer fast 2 Wochen im Regen stehen sah, woraufhin das päärchen mitteilte das dies ihr gestohlenes Fahrrad sei, derjenige war geschockt und sie nahmen es nattürlich mit, da es ihr Eigentum war.
Sie teilten mit, das ganze der Polizei gemeldet zu haben.
Kurze zeit später, bekam man einen Brief, wegen Ermittlung eines Fahrraddiebstahls.
Man ging zur Polizei und erzählte die obige Geschichte.
Ein paar Wochen später bekam man einen Brief, mit dem Vorwurf, jenes Fahhrad an einem Bahnhof entwendet und das Schloss auf nicht bekannte Art aufgebrochen zu haben, um es für sich zu behalten.
Das päärchen zog, nach Rückruf und bitte des angenommenen "Diebes", per Telefon die Anzeige zurück, da für sie die Geschichte wohl zu Glaubwürdig erschien und man sich nicht vorstellen konnte einen Fahrraddieb vor sich zu haben.
Ausserdem gelang es dem "Dieb" eine Person, aus der Nachbarschaft des Fahrradfundorts, aufzufinden die sogar bereit ist vor Gericht auszusagen, dass dieses Fahrrad, mehre Wochen an der Mauer kurz vor ihrem Haus stand!!
Nun die Frage wie man weiter vorgehen soll, da man ja Einspruch erheben muss und es zu einer Gerichtsverhandlung kommen wird.
Sollte man sich einen Anwalt nehmen? Kann man sich selbst Verteidigen?Wie sieht es Mit den Kosten aus?
Die Kosten der Strafe belaufen sich im Beispiel auf 100 Tagessätze a 10 Euro, plus Kosten des Verfahrens und ihre Auslagen....!
Ich bedanke mich schon jetzt für jede erdenkliche Hilfe!!
MfG
...zum Beitrag

Wander einfach aus

...zur Antwort

weil der Fußball auch mehr Werbeeinnahme... hat

...zur Antwort

Mach es mit einem Elektro Rasierer

...zur Antwort

Ja wenn du dich auf dem alten Handy ein Backup erstellst und dann dein Neues Handy mit deiner alten telefonnummer anmeldest, dann das Backup runterlasen und dann die Nummer wechseln Funktion benutzen.

...zur Antwort