Der Straftatbestand ist dann erfüllt wenn er sich z.B. eine falsche Identität besorgt, um Verträge zu schließen oder ähnliches.
Soll dich aber nicht weiter stören. Sobald er einen Fehler macht. Das wäre in diesem Fall dich Persönlich zu stalken und nicht über das Telefon kannst du eine sog. Unterlassungsklage einreichen.
Die verbietet ihm sich dir auf ..... meter zu nähern/mit dir in Kontakt zu treten, sich auf Plätzen aufzuhalten auf denen du auch bist.
Sollte er das dann IMMERNOCH machen, bekommt er dafür einmal kostenloses mitfahren im Streifenwagen und ne Strafe wegen Verstoßes obendrauf.