Ich kenne das österreichische Recht nicht.
In Deutschland jedoch, würde ich nicht zur Polizeistation gehen. Auch Anwälte raten davon ab. Bei uns (in Deutschland) muss man nur einer Ladung vom Staatsanwalt nachkommen.

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Es nennt sich lediglich freiwillige Selbstkontrolle, sie ist jedoch verpflichtend.
Ansonsten erhalten Filme keine Jugendfreigabe.

Strafbar machst du dich beim anschauen jedoch nicht. Auch deine Eltern nicht, wenn sie dir etwaiges Material zugänglich machen.

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Je nach Gerät, kannst du die gedrehten Videos (die in der Fotos-App sind) vom iPhone via AirDrop an ein iPad senden.

Dazu klickst du das Video an, unten Links befindet sich der Share-Button. Über diesen kannst du dann direkt das vorliegende Video (oder auch gleich mehrere) via AirDrop an ein iPad oder MacBook schicken.

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Du kannst mit deinen Gläubigern Ratenzahlung vereinbaren zur stückweisen Abzahlung.

Auch solltest du schauen, ob ein Termin bei der Schuldnerberatung möglich ist und dich dort beraten lassen.

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Je nach konkretem Modell:
Klasse AM oder B.

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Die Gewissheit wird dir nur ein Schwangerschaftstest (oder Besuch beim Gynäkologen) geben.

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Entweder bei einem Psychiater (Arzt mit psychotherapeutischer/psychiatrischer Facharztausbildung) oder bei einem Psychotherapeuten, der eine Approbation besitzt (Zulassung zur Heilkunde).

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Der Lade-Controller deines Smartphones bestimmt den Ladestrom. Falls dieser mehr als 2.1A zulässt, wäre es sinnvoll das Smartphone am 2.4A Port anzuschließen.
Dadurch, würde sich die Ladezeit verringern.

Wird aber wie gesagt, vom Smartphone selbst bestimmt.

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Natürlich. Apple (und Drittfirmen) bieten dazu extra passende Adapter an. Also Lightning auf HDMI.
Sofern vorhanden, kann man sich diesen aber sparen und für so etwas nen Apple TV verwenden.

Netflix wird perfekt synchronisiert. YouTube leider nicht (geht nicht ins 16:9 sondern bleibt im iPad-Format; hättest dann schwarze Balken links und rechts)

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Jetzt bestellen. Dann sind sie selbst bei Chaos im Regelfall schneller da, als bei späteren Bestellzeitpunkt.

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Auf Grund der Schallgeschwindigkeit (343m/s) kann man der einfachheithalber mit 333 rechnen.
In 3 Sekunden legt der Schall demnach etwa 1km Strecke zurück. Da das Licht quasi augenblicklich da ist, kannst du deshalb aus der zeitlichen Differenz von Licht und Ton die Strecke ableiten.

Im Grunde als die Sekunden zählen und diese mit 333 multiplizieren und du hast die Strecke in Metern.

Du kannst aber auch die Sekunden durch 3 dividieren und erhältst quasi die Strecke in km.

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Reinlassen musst du diesen nicht. Gut wäre es aber, sich zu erklären. Also die Gründe (Krankenhausaufenthalt) mit diesem zu besprechen.

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Wem du etwas zurückzahlst ist irrelevant. Du kannst mit den meisten im Normalfall Rückzahlungsraten vereinbaren die angemessen und sozialverträglich sind. Solange man mit offenen Karten spielt und seine Situation erklärt, ist das meistens kein Problem.

Einen Kredit um Altschulden abzulösen, wirst du unabhängig vom Schufa-Eintrag eher nicht bekommen. Zumindest zu guten Konditionen.

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