Da die Frage bislang nicht beantwortet werden konnte und wir es auch nicht besser wussten, haben wir uns dem Thema angenommen und tatsächlich zwei interessante Studien dazu gefunden: 

Erste Studie kam zu dem Ergebnis, dass einige Cannabinoide - darunter THC - diuretisch wirken, d.h. zu einer vermehrte Ausschwemmung von Urin aus dem Körper führen (Quelle: https://pubmed.ncbi.nlm.nih.gov/23019138/), wonach man nach dem Kiffen wohl auch häufiger auf Toilette muss (die Studie wurde jedoch an Ratten durchgeführt). 

Eine andere Studie hat sich mit dem Phänomen beschäftigt, dass einige MS-Patienten davon berichten, dass sich ihre überaktive Blase nach dem Konsum eines Joints häufig bessert, sie also weniger oft auf Toilette müssen (Quelle: https://www.med.lmu.de/aktuell/2012/artikel_ueberaktiveblase/index.html).

Ob man nun nach dem Kiffen öfter auf Toilette muss oder nicht, hängt wohl stark davon ab, welche Cannabinoide konsumiert werden, wie viel davon und von der körperlichen Konstitution (also davon, ob man beispielsweise an einer Reizblase leidet oder nicht). 

In unserem Beitrag zum Thema gehen wir noch etwas genauer auf die unterschiedliche Wirkung der CB1- und CB2-Rezeptoren auf dein Pinkelverhalten ein: https://cbd-deal24.de/cannabis/cannabis-konsumieren/kiffen/pinkeln-vom-kiffen/

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Two-Face

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Den größten Einfluss auf die noch andauernde Ungleichbehandlung von Alkohol und Cannabis hat unserer Meinung nach Richard Nixons “War on Drugs”, den der damalige US-Präsident vermutlich vornehmlich ausrief, um bestimmte Wähler-Gruppen seiner politische Gegner zu kriminalisieren.

In der Folge wurden psychedelische Substanzen, wie LSD, Psilocybin, Crack und Cannabis verboten. Die Entscheidung erfolgte somit nicht aus wissenschaftlichen oder logischen, sondern aus politischen Gründen. 

Mit dem US-Betäubungsmittelgesetz von 1970 wurden Drogen in 5 Klassen eingeteilt. Abgesehen von Heroin wurden absurderweise ausgerechnet Cannabis, LSD und Psilocybin zur Klasse 1 der gefährlichsten Drogen gezählt. Denn laut dem berühmten Ranking der gefährlichsten Drogen vom ehemaligen Berater der britischen Regierung, David Nutt, stehen LSD und Psilocybin weit unten im Ranking und Alkohol, als gefährlichste Droge, auf Platz 1!

Dem Ranking von Nutt zufolge ist Cannabis allerdings auch nicht so ungefährlich, wie es vielen Cannabis-Enthusiasten lieb wäre. Die Rangliste findest du u.a. auf den Seiten vom Hanfverband. (Quelle: https://hanfverband.de/nachrichten/news/neue-studie-zur-gefaehrlichkeit-von-drogen-erschienen)

Long story short: 

Mit Nixons “War on Drugs” wurde auch die medizinische Forschung an diesen Substanzen massiv erschwert oder gar unmöglich gemacht, obwohl vielversprechende Wirkungsweisen, insbesondere von LSD schon damals bekannt waren. Bei ARTE gibt es dazu eine spannende Doku mit dem provokanten Titel „Werden wir mehr Drogen nehmen?“. (Link zur Doku: https://www.arte.tv/de/videos/104840-001-A/werden-wir-mehr-drogen-nehmen/)

Dass es bis zum Jahr 2023 (oder 2022) gedauert hat, bis überhaupt mal Bewegung in das Thema kommt, hat aber sicherlich neben politischen auch kulturelle und gesellschaftliche Gründe - wie bereits kommentiert wurde.

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Im Eckpunktepapier (von 2022) der Bundesregierung steht dazu: "Zudem soll dem berechtigten Interesse Betroffener an der Beseitigung des Makels der Verurteilung Rechnung getragen werden. Dazu sollen eingetragene Verurteilungen aus dem Bundeszentralregister, die ausschließlich wegen einer Handlung eingetragen sind, für die das Gesetz künftig keine Strafe mehr vorsieht (insbes. Besitz, Erwerb und Anbau von Cannabis bis zu einer Höchstmenge von 20 bis 30 Gramm bzw.von drei weiblichen blühenden Pflanzen, s.o.), getilgt werden." 

Über offene Gefängnisstrafen steht nichts im Eckpunktepapier. Da die Mühlen des Gesetzgebers langsam mahlen (und wir uns vermutlich noch etwas gedulden müssen), dürften wohl die wenigsten - zur Gefängnisstrafen - Verurteilten (wegen des Besitzen von weniger als 30 Gramm oder drei weiblicher blühender Pflanzen) darauf hoffen, dass sie aufgrund einer möglichen Legalisierung und Amnestie früher aus der Haft kommen. 

In der neuesten Kabinettsvorlage wurde der betreffende Passus noch erweitert und macht Hoffnung, dass deine Frage bald nur noch theoretischer Natur ist, sollte es zu keinen (oder weniger) neuen Verurteilungen kommen:

“Vor dem Inkrafttreten der geplanten Neuregelungen obliegt es den Strafverfolgungsbehörden der Länder von der Strafverfolgung abzusehen und die geltenden Opportunitätsvorschriften (insbes. §31a BtMG) anzuwenden. Eine diesbezügliche Abstimmung unter den Ländern wird angeregt.” 

Quelle: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/Gesetze_und_Verordnungen/GuV/C/Kabinettvorlage_Eckpunktepapier_Abgabe_Cannabis.pdf

Es kommt dann wohl auch darauf an, in welchem Bundesland du lebst….

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