Angenommen die Bundeswehr wird jetzt zu Katastrophenfällen, Notständen, Verteidigungsfällen oder so etwas in der Art in bestimmten Städten positioniert. Wäre das Militär der Polizei übergeordnet was zum Beispiel Befehlen Durchführung angeht? Grundsätzlich sind ja Beide im Grundgesetz verankert und von elementarer Bedeutung, weswegen ja wahrscheinlich eine Zusammenarbeit oder so etwas erfolgen müsste (denke ich mal).