Wo muss ich mich denn nun scheiden lassen damit es nach Deutschem Recht anerkannt wird?

Ok, ist ein wenig verkorkst, aber hoffe das es fuer einige Sinn macht. Also ich bin Deutsche und habe in 2000 nen Amerikanischen Staatsbuerger in den USA geheiratet und seitdem in den Staaten gelebt. Somit war die Ehe nach Deutschem als auch US Gesetz wirksam. Nun hatten wir uns in 2009 getrennt und seit 10 Monaten lebe ich nun in Aegypten. Mein Mann moechte die Scheidung aus finanziellen Gruenden nicht einreichen, also muss ich das machen wenn ich den Kerl loswerden will. Und nun wirds kompliziert: Nach Amerikanischem Gesetz kann ich die Scheidung nicht mehr in den USA einreichen, weil sich mein Wohnsitz ueber die letzten 6 Monate NICHT mehr in den Staaten befindet. Er koennte schon, will er aber nicht. So, nach US Gesetz muss ich die Scheidung hier in Aegypten einreichen, die dann strengen Vorraussetzungen folgend fuer den Amerikanischen Rechtsraum anerkannt werden kann, bzw. mit ner Apostille von der Botschaft beglaubigt werden kann. ABER.... nach Art 17 EGBGB muss die Ehe dort geschieden werden wo sie geschlossen wurde, um rechtlich wirksamsein zu koennen. Das heisst, wenn in diesem Fall die Ehe nach US Recht in Aegypten geschieden wird, ist sie aber noch nach wie vor nach Deutschem Recht bestehend??? Wie oft muss man denn eine im Ausland geschlossene Ehe scheiden lassen bevor die Scheidung nach Deutschem Recht wirksam wird? Weil....um ja in Zukunft wieder heiraten zu koennen muss dann ja ein Ehefaehigkeitszeugnis beantragt werden, das voraussetzt das alle vorherigen Ehen nach Deutschem Recht geschieden sind! Also wie nun? Ich verstehe das nicht wie das gehen soll das es nach US Recht heisst kann in Egypten im Gericht geschieden werden, aber nach Deutschem Recht nicht anerkannt wird?

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Scheidung nach deutschem Recht könnte u. U. in den USA möglich sein
 oder hier in Deutschland, wenn Ihr hier mal gelebt habt.

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Reich einfach die Scheidung online ein über ein deutsches Gericht. Das Gericht kümmert sich dann um alles - bei einer Ehe mit einem Ausländer, der nicht erreichbar ist oder nichts über Ihn bekannt ist , wird man wenn man Ihn oder Sie nicht erreicht, einen öffentlichen Aushang machen. Versuch dein Glück mal hier https://www.ehe-scheidung-online.com/2017/05/23/scheidung-bei-auslandsbezug/

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Mit der richtigen Anwältin wirst Du innerhalb von drei Monaten geschieden ;-) such mal im Internet nach Kaschube 

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Abzocke ist es nicht. Ich war auch an der Reihe mit meiner Ehe. Exehe meine ich. Die Frage habe ich auch gestellt und wurde eines besseren belehrt. Die Onlinescheidung ist eine gute Lösung, wenn man sich halbwegs einig ist.
Sucht gemeinsam eine Ehe-Scheidung-Online Seite gebt alle Daten dort ein und nach dem Trennungsjahr, könnt ihr bei Gericht die Scheidung aussprechen lassen. Kein großer Akt und bestimmt keine Abzocke.

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Was Du bei einer Scheidung für finanzielle Nachteile erwarten, verrät Dir der www.Scheidungskostenrechner.info Ob man sich scheiden sollte - sollte man sich zweimal überlegen - ich kann ein Lied davon singen.

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Hallo, mach eine entsprechende Umschulung oder evtl. Weiterbildung. Das bieten ja einige Pflegedienste( z.B. www.coravita-intensivpflege.de ) an. Die Vergütung während der Ausbildung entspricht eines normalen Gehaltes, da Du ja aktiv mitarbeitest. Frag einfach mal nach.

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Ich gehe davon aus, dass keine Schulden vorhanden sind? Dann dürfte es ein leichtes sein die Scheidung einzureichen.

Du musst an Dich denken und möglichst schnell deine Unterlagen bei den entsprechenden Ämtern einreichen.Infos gibt es darüber hier: http://www.Scheidung-Hilfe.org

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nur das Gericht kann das festlegen und wie hoch die Kosten dafür sind lässt sich über den www.scheidungskostenrechner.info berechnen. 

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Hallo mit der erste Frage zur Scheidung an deinen Anwalt - hast Du automatisch den ersten Trennungstag - falls der Partner den früheren Zeitpunkt nicht wahrhaben will.

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erstmal die Scheidung einreichen... Gericht entscheidet dann über alles.

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Als erstes und unbedingt schnell nachholen die Scheidung bei den entsprechenden Stellen einreichen. Du benötigst Nachweise um überhaupt Unterstützung vom Staat zu bekommen. das erste offizielle Schreiben bekommt Du bei www.scheidung-hartz4.de um deinen Ansruch nach Trennung zu begründen. Maximalen Erfolg ! 

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