1. Finde ich, ist der SA aus jeglichen ethischen (nicht nur beruflichen) Gründen dazu verpflichtet, zu handeln.
2. Der Sozialarbeiter unterliegt grundsätzlich der Schweigepflicht. Es gibt einige Ausnahmen (siehe §§203 ff. StGB), wozu auch die Gefahr der Selbst- oder Fremdgefährdung gehört. In diesem Fall würde ich sagen, dass er nicht zur Verschwiegenheit verpflichtet ist.
3. Der SA kann freilich ein solches Versprechen abgeben und MUSS es sogar. Das ist im StGB verankert.
4. Positive Entwicklungen würde ich in diesem Fall nicht einbeziehen, da es erstens um Fremdgefährdung durch die Klienten geht und zweitens, aufgrund der Aussagen der Klienten deren positive Entwicklung grad "auf Eis zu liegen" scheint.
Im Übrigen finde ich (selbst SA) akzeptierende Jugendarbeit mit rechten teilweise gut.
Gut deswegen, weil den Jugendlichen ein Platz zum Austausch untereinander geboten wird (sie "lungern" nicht auf der Straße rum). Weiterhin kann man im geordneten Rahmen besser auf die Kids eingehen und eventuellen Vorurteilen oder Stammtisch-Ansichten positiv entgegenwirken.
Grüße. :)