Es gibt ein Haufen Kommunikationsmedien. Die Frage ist, welche politische Richtung du einschlägst.
Denn die Foren der eher linksorientierten werden einem rechtskonservativen nicht zusagen und umgedreht.
Eine gute Plattform über tagesaktuelle Themen mit starkem Bezug zu Streitkräften ist das Blog augengeradeaus von Th. Wiegold.

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Geben denn die von dir befragten Kaah Ieehs keine vernünfitge Antwort auf die Frage? Hätte jetzt erwartet, dass man da quasi sofort eine gut verwertbare Antwort bekommt.

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1. Bewegte Lieferung (Hamburg – Französisch)
  • Sachverhalt und Beurteilung:
  • Bei der bewegten Lieferung wird der Transport der Güter vom Standort des Verkäufers (bzw. des an der Lieferkette beteiligten Unternehmers) in das Ausland betrachtet. Da der französische Abnehmer als Privatperson (bzw. für nichtunternehmerische Zwecke) bestellt, greift § 3c Abs. 1 UStG (Nach- bzw. Ortsverlagerung der Lieferung). Das heißt, der Ort der Lieferung – und damit der Umsatzsteuerschuld – liegt in Frankreich.
  • Konsequenz:
  • Die Lieferung zwischen Großhändler Hamburg und dem französischen Kunden ist in Deutschland nicht umsatzsteuerbar; stattdessen unterliegt sie dem französischen Umsatzsteuersystem. Dadurch ergibt sich – je nach den französischen Regelungen – die Verpflichtung, sich in Frankreich umsatzsteuerlich zu registrieren.
  • Anmerkung zur Referenz:
  • Ihre Angabe „Lieferung § 3 (6a) S. 4 HS.2“ verweist auf eine spezielle Norm, die unter Umständen in der Fachliteratur oder in Kommentarwerken diskutiert wird. Entscheidend ist, dass die Regelung zur Ortsbestimmung (vgl. § 3c Abs. 1 UStG) hier korrekt angewendet wird.
2. Unbewegte Lieferung (Karlsruhe – Hamburg)
  • Sachverhalt und Beurteilung:
  • Hier handelt es sich um den innerdeutschen Erwerb der Ware. Da die Güter nach wie vor aus Karlsruhe stammen und – auch wenn sie letztlich direkt vom Großhändler Karlsruhe an den französischen Abnehmer versendet werden – der Verkauf zwischen Karlsruhe und Hamburg vertraglich organisiert wurde, liegt der Lieferort bei Karlsruhe.
  • Rechtliche Einordnung:
  • Nach § 3 Abs. 1 in Verbindung mit § 3 Abs. 7 S. 1 Nr. 1 UStG wird diese Teilleistung als unbewegte Lieferung von Karlsruhe aus bewertet, was sie in Deutschland steuerbar macht. Da keine Befreiungstatbestände greifen, ist diese Lieferung mit deutscher Umsatzsteuer zu belegen.
  • Ergebnis:
  • Der Umsatz, der im Rahmen dieser Teilleistung entsteht, ist in Deutschland steuerbar und es besteht die übliche steuerliche Melde- und Abführungspflicht.
Fazit
  • Grundsatz:
  • Die Unterscheidung in zwei Teilleistungen ist korrekt. Für die bewegte Lieferung (Hamburg – Frankreich) bestimmt der Umkehrungsmechanismus (Ortsverlagerung gemäß § 3c Abs. 1 UStG) den Leistungsort in Frankreich.
  • Steuerliche Folgen:
  • Großhändler Hamburg muss sich in Frankreich umsatzsteuerlich registrieren, da der Umsatz in Frankreich steuerbar wird.
  • Hingegen ist die unbewegte Lieferung von Karlsruhe an Hamburg als Inlandslieferung zu behandeln und unterliegt der deutschen Umsatzsteuer, sofern keine speziellen Befreiungen greifen.
Ergänzende Hinweise
  • Dokumentationspflichten:
  • Gerade bei grenzüberschreitenden Sachverhalten ist es wichtig, alle Nachweise (bspw. Transportdokumente) sorgfältig zu führen. Dies betrifft vor allem die Begründung der Ortsverlagerung der Lieferung.
  • Einzelfallprüfung:
  • Trotz der korrekten grundsätzlichen Aufteilung sollten im konkreten Fall auch weitere Besonderheiten (z. B. vertragliche Gestaltungen oder spezifische Vereinbarungen zwischen den Parteien) berücksichtigt werden, die zu einer abweichenden umsatzsteuerlichen Behandlung führen könnten.

Zusammenfassung:

Ihre Lösung ist in den wesentlichen Punkten richtig: Die bewegte Lieferung an den französischen Endabnehmer wird – da dieser als Privatperson bestellt – in Frankreich umsatzsteuerbar, während die unbewegte Lieferung von Karlsruhe an Hamburg als Inlandslieferung in Deutschland steuerbar ist. Achten Sie aber darauf, die genaue Normierung und die Dokumentationspflichten nicht außer Acht zu lassen.

Ich hoffe, diese Erläuterungen helfen Ihnen weiter!

Hat mir Jet-SkiPiTea gesagt. Kling für mich plausibel.

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Also ich kann dir da nicht helfen, und sicher auch kaum jemand anderes hier im Forum. Aber wenn ich 25 Jahre jünger wäre und heute noch mal studieren würde, wüsste ich welche Webseiten ich aufrufen würde, um das Problem zu lösen (kynstliche Yntelligenz. SchatGPT und Co.) Das ist doch eine perfekte Problemstellung für die. Muss man nur richtig prompten.

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Da Introvertiertheit keine Punktanalyse sondern ein Spektrum ist, wirst du es wohl selbst beurteilen müssen, wie es auf dich zutrifft.

Lies dir den 3. Punkt bei deine Aufgaben durch und überleg, ob du gut darin bist, anderen den ganzen Tag zu erklären, was sie in Ihrer Arbeit besser machenn könnten oder sollten. Oder noch genauer, was sie falsch gemacht haben. Und das jeden Tag.

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Wie weit kommt man mit der Frankfurt School?

Nicht weit. Sie steht da einfach so rum.

Wie wahrscheinlich ist es, dass man trotz durchschnittlicher Noten in eine gute Stelle in der Führungsebene kommt und würdet ihr es einem empfehlen ?

Ich würde mal so schätzen 63 %

Was soll ich tun ?

Am besten ist es, man macht das, was einem auch Spaß macht. Niemand macht Karriere, weil er etwas macht, worauf er sein Leben lang keinen Bock hat. Das kann keiner 45 Jahre durchziehen.

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Als ZFA bist du wohl er recht eingeschränkt. Das Berufsbild ist doch sehr spezifisch. Du kannst es probieren mit einer anderen Ausbildung bei der Bundeswehr, aber wie du schon geschrieben hast, dann steigst du auf unterstem Dienstgrad ein

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Wenn du nicht erst auf eine Antwort warten willst, kannst du sonst auch glassdoor oder gehalt.de verwenden.

Dann kannst du gleich auch schauen, welches Bundesland für dich interessant ist. Die Gehaltsunterschiede sind nämlich erheblich.

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Ich hab 0 Ahnung. Aber ich würde mir auf den 3 größte deutschen Jobportalen nach "Investment" AND " Bank" suchen und dann mir die Anforderungen an solche Stellen durchlesen.

Ich denke viel genauer, wirst du es kaum bekommen

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Einsendeaufgabe ILS GEBU XX03 A20 Studyaid?

Würde sagen, Nein.

Vielleicht mal Transaktion SA38 ausprobiert?

Oder Oracle JD Edwards?

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Rettungsdienst ist schon ein interessantes Berufsfeld. Definitiv ein Job der in naher Zeit nicht durch KI/Robotics ersetzt werden wird. Abwechslungsreich. Und man hat die Möglichkeit, in andere medizinische Bereiche inkl. Medizinstudium zu wechseln.

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Wir haben früher eine Fernbeziehung gehabt. Wenn man sich nur 2 x im Monat sieht, kann man auf die Tage keine Rücksicht nehmen. Es wurde trotzdem gev*gelt. Ab und an auch anal, damit es nicht immer so blutig war.

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