Hat sich erledigt. Habs gefunden. Die Ladiner - Vola, Vola

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VERGESSEN ZU ERWÄHNEN:

In meinem Fall würde es um das Wach- und Sicherheitsgewerbe gehen.

Ich hör von hier und da die Gegenteiligen Meinungen, dass der Mindestlohn auch im 400-Euro-Nebenjob pflicht wäre. Dann eben wieder, dass nicht!

Gibts irgendwo stichhaltige Quellen dafür?

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Nenna Yvonne - Go Around

http://www.youtube.com/watch?v=CouBg_O-Ajs
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Hab mal gerade gestöbert und eine schöne Tabelle gefunden, die mir die ganzen rechtlichen Erläuterungen hier erspart; guck mal hier: http://www.planet-liebe.de/beziehung/sex-und-das-gesetz.html

Ist recht einleuchtend und stimmt auch. Daran sollte deine Frage beantwortet sein...

Grüßle Jojo

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Eine Anzeige sollte natürlich gestellt werden. Hier handelt es sich auf jeden Fall um eine Straftat. In Betracht kommt eher nach §240 StGB die "Nötigung". Denn einer Körperverletzung nach §223 StGB sind vorauszusetzen, dass deiner Vater körperlich mißhandelt oder an der Gesundheit geschädigt wurde, dass scheint mir hier aber nicht der Fall zu sein. Denn hier wurde dein Vater zu der Handlung gezwungen, ohne Gehhilfe zu stehen/gehen bzw. sich diese wieder vom Boden zu holen, obwohl er sichtlich auf die Gehhilfe angewiesen ist...

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Nein, ist nirgends gereglt, ob du da mitm PKW, Rad, Kraftrad oder Go-Kart durchfährst... Ich behaupte sogar, wenn du zu Fuß durchläufst und schön an den Fenster hältst, dass du auch was bekommst. Schließlich wollen sie ja was verkaufen.

Und wenn die Filiale es doch nicht will, dann werden sie dich höchstens höflich drauf aufmerksam machen... Da gibts zu 99% kein Hausverbot, wie hier bereits geschrieben (zumindes beim erstma mal nicht)...

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Deine Fragestellung verwirrt mich etwas, aber die anderen User haben ja schon zahlreich geantwortet. So brauch ich hier nicht mehr näher eingehen...

Möchte nur noch ergänzungshalber hinzufügen (da du ja auch nach "Recht" fragst): Das demonstrative Duzen kann sogar den Straftatbestand der Beleidigung nach StGB §185 erfüllen. Zum Beispiel wenn man jemanden schon mehrmals darauf hingewiesen hat, dass man nicht geduzt werden will und dieser weiter duzt. Dann stellt dies durchaus eine herabwürdigende Äußerung dar, welche als Beleidigung zu sehen ist!

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Rein rechtlich gesehen, wenn er dir durch am Ohr ziehen Schmerzen zufügt, begeht er eine Körperverletzung und erfüllt den Tatbestand nach §223 StGB "Körperverletzung" oder §340 StGB "Körperverletzung im Amt". Letzteres wäre davon abhängig, ob er ein verbeamteter Lehrer ist und das ganze (wie auch von dir beschrieben) während der Ausübung seines Dienstes geschehen ist...

Wenn es nicht allzu schlimm ist, würde ich vom Aufwand einer Anzeige und den daraus resultieren Konfrontationen mal absehen und würde mit dem Lehrer selber, dem Rektor der Schule oder dem Vertrauenslehrer darüber reden. Das Recht diese Tat anzuzeigen hättest du jedoch!

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Also erstmal finde ich es Schade, dass auf eine solche ernstgestellte Frage solche dummen Antworten kommen, hier sollten einige User nochmals überdenken, ob sie wirklich reif genug sind, um hier Fragen zu beantworten...

SO, nun zur Frage...

Also so hart es klingt, aber nach §176 StGB "Sexueller Mißbrauch von Kindern" ist es in Abs. 1 tatsächlich so geregelt, dass sexuelle Handlungen an Personen unter 14 Jahren nicht vorgenommen werden dürfen ( http://dejure.org/gesetze/StGB/176.html ).

Sex ist in Deutschland prinzipell erst ab 14 Jahren erlaubt.

Da man ab 14 Jahren strafmündig ist, kann das auch strafrechtlich verfolgt werden. Möglicherweise kommt dann aber nach §21 StGB eine Verminderte Schuldfähigkeit in Betracht. Dies kommt eben auf die gesamte Situation an und dies würde dann ein Richter entscheiden.

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Prinzipiell eine ganz gute Frage. Also:

Als Fahrzeugführer (der du ja in diesem Fall dann auch wärst), bist du natürlich verpflichtet, dich in eine ordnugsgemäße Fahrposition zu bringen, so wie du es in der Fahrschule gelernt hast. Also Anschnallen, Füße unten und nicht aus dem Fenster rausstrecken, Angurten, etc... In der Fahrschule wurde dir auch beigebracht, auf dem Fahrersitz zu sitzen.

Also ein wirkliches Vergehen habe ich weder im STVG, der STVO noch der STVZO gefunden. Eine Straftat nach §315c StGB wie hier bereits erwähnt, ist es auch nicht, da keiner der angegebenen Tatbestände erfüllt wird. Möglicherweise aber dann nach §315b Abs.3 StGB:

Wer die Sicherheit des Straßenverkehrs dadurch beeinträchtigt, daß er...einen ähnlichen, ebenso gefährlichen Eingriff vornimmt...und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet

Ebenfalls kommt aber in Betracht, dass die Grundregeln der STVO (Geregelt im §1) verstoßen wird. Absatz 2 besagt:

Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, daß kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.

Also käme hier auch eine Geldbuße in Betracht.

Fakt ist, dass bei einem Unfall würde die Rechtssprechung zur "Groben Fahrlässigkeit" oder sogar dem "Vorsatz" tendieren...

Echt schwierig zu beurteilen!

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Nun, Sachbeschädigung ist nach §303 StGB eine Straftat. Auch der Versuch (nach Abs. 3) ist strafbar, siehe z.B. hier: http://dejure.org/gesetze/StGB/303.html

Es kommt auf die gesamte Situation an, was du genau gemacht hast, das restliche Verhalten deinerseits. Ebenso ob du schon mal aufgefallen bist, andere Delikte, etc...

Ein Eintrag ins polizeiliche Führungszeugnis erfolgt erst ab 90 Tagessätzen. Alles darunter beeinträchtigt deine Berufslaufbahn normalerweise nicht.

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Guck mal hier: http://www.wbs-law.de/abmahnung-filesharing/vorbeugende-unterlassungserklaerung-kann-vor-teuren-filesharing-abmahnungen-schuetzen-303/

Unten ist ein Link zu einer Unterlassungerklärung. Mit dieser sollte es auch ohne finanziellen Schaden für dich zu regeln sein...

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Der Download ist grundsätzlich nicht straftbar, lediglich die Vervielfältigung (z.B. das Uploaden beim Filesharing) oder das zur Verfügung stellen. So definiert es das UrhG (siehe z.B. § 53 UrhG)

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Oh gott, was ich hier schon wieder lese...

NOTWEHR ist diejenige Verteidigung, die erforderlich ist, um einen GEGENWÄRTIGEN rechtswidrigen Angriff ... abzuwehren...

Da gibt es keine Zeit oder Abstandsbeschränkung. Gegenwärtig bedeutet einfach, in der selben Situation. Es ist schwer zu erklären und es gibt auch keine zeitliche o.ä. Einschränkung dafür, da sich "Gegenwärtig" einfach aus der herrschenden Situation ergibt....

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Ein unklares Gesetz... Es gibt verdammt viele Gesetze, viele erscheinen aber in Verknüpfung mit anderen Gesetzen dann doch recht einleuchtetend... Andere wiederum deuten mehr eine Grauzone, eine Art Toleranz an. Einiges ist und bleibt auch nach dem Durchstöbern aller mögliches Gesetze unklar, sodass dies unter die Kategorie "Einzelfall" fällt.

Am besten wäre, du nennst mal ein konkretes Beispiel, dann kann man besser darauf antworten

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Ein Polizist hat wie jeder verbeamtete Person, Soldat, Arzt oder aber auch Mitarbeiter einer Firma (bei einigen Firmen zumindest), im "Arbeitsvertrag" stehen, dass über "firmeninterene Details" verschwiegenheit zu bewahren ist.

In diesem Fall handelt es sich um eine verbeamtete Person (Polizist), welche durch die Weitergabe von internen Angelegenheiten (Bekanntgabe einer möglichen Ordnungswidrigkeit/Straftat) an Dritte, sogar ein Dienstvergehen begeht. Eine Beschwerde beim Vorgesetzen oder der zuständigen Polizeibehörde kann da durchaus einige Probleme für ihn bereiten, da ein Polizist sicht der Verschwiegenheit seiner dienstlichen Tätigkeiten verpflichtet hat... Hierbei handelt es sich sogar um ein Amtsgeheimnis wobei das Verbot der Bekanntgabe dieser an Dritte auch Datenschutzrechtliche Gründe hat!

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Kennt ihr den Unterschied zwischen FSK12, FSK16 und FSK18?

FSK12: Der Gute bekommt das Mädchen

FSK16: Der Böse bekommt das Mädchen

FSK18: Alle bekommen das Mädchen

Sorry, den musst ich hier mal loswerden.

Aber es stimmt, die Eltern können den Film (oder auch ein Videospiel) erwerben und es dem Kind geben, wenn sie der Meinung sind, dass das Kind damit umgehen kann. Sogar im Kino kann z.B. in Begleitung eines Erwachsenen ein Film, der erst ab 12 Jahren freigegeben ist, von einem 8-jährigen gesehen werden.

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In erster Linie kommt der Tatbestand nach §236 StGB "Kinderhandel" in Betracht, aber auch die §§234 und 234a ("Menschenraub" und "Verschleppung")

Schau mal hier: http://dejure.org/gesetze/StGB

Da findest du die Paragraphen im "Besonderen Teil" unter "Abschnitt 18 - Straftaten gegen die persönliche Freiheit" und unter den jeweiligen Paragraphen auch Rechtssprechungen und Gesetzesmaterialien...

Vielleicht hilft dir das weiter.

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