Hallo,
mit der Personenstandserklärung erklärst Du dich wieder zu einer natürlichen Person, siehe auch unter Selbstverwaltung Seibel Rudolf oder unter Selbstverwaltung Frühwald.
wenn man die Personenstandserklärung abgegeben hat und die Behörde nicht innerhalb von 21 Tagen Widerspricht kannst Du dich durch Proklamation in Selbstverwaltung geben und dann den Internationalen Strafgerichtshof Den Haag Beitreten und dan bei Verstößen von BRD Behörden gegen dich, diese beim ISTGH anzeigen, siehe auch unter Selbstverwaltung Seibel Rudolf.
Grüße