Hallo,

Du musst Dich an einer Gesundheits- und Kinderkrankenpflegeschule bewerben. Dein Ansatz was Du schreiben willst liest sich doch ganz gut. Für die Bewerbung solltest Du die neue Berufsbezeichnung Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin benutzen. Seit 2004 gibt es keine Ausbildung mehr mit der Berufsbezeichnung zur Kinderkrankenschwester.

LG Brady

...zur Antwort

Hallo,

ja beide Berufsbezeichnungen sind gleich. Wobei es seit 2004 nur noch die Ausbildung zur Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin gibt. Beide Berufsbezeichnungen sind geschützt. Eine Gesundheits- und Krankenpflegerin kann sich dennoch nicht als Kinderkrankenschwester bezeichnen oder nennen. Andersrum kann aber eine Kinderkrankenschwester oder Krankenschwester die neue Berufsbezeichnung annehmen, muss sie jedoch nicht.
LG Brady

...zur Antwort

Hallo Zwergenmama,

Du meinst sicherlich die Ausbildung zur Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin. Schwester kommt in den Berufsbezeichnungen in der Kinderkranken- und Krankenpflege seit 2004 nicht mehr vor. Unter Umständen kann die Ausbildung auf 2 Jahre gekürzt werden, wenn eine vorherige Ausbildung zur Krankenpflegehelferin von einem Jahr absolviert wurde.

LG Brady

...zur Antwort

Hallo KleineLucy,

ich habe von der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege wenig Ahnung, da ich aus der Gesundheits- und Krankenpflege komme, aber die Ausbildung die Du anstrebst nennt sich Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin. Die Berufsbezeichnung der Kinderkrankenschwester und der Krankenschwester hat sich seit dem Jahr 2004 aus fachlichen und berufspolitischen Gründen geändert. "Schwester" kommt in keiner Berufsbezeichnung mehr vor. Hoffe, Du bekommst noch Antworten die Dir weiterhelfen.

LG Brady

...zur Antwort

Es gibt keinen Unterschied. Die Berufsbezeichnung Altenpfleger ist geschützt. Es ist auch vollkommen überflüssig ein "examiniert" davor zu setzen, denn ohne die staatliche Prüfung gibt es kein Prüfungszeugnis und keine Urkunde zum Führen der Berufsbezeichnung Altenpfleger. Es wird also kein Examen abgelegt sondern eine staatliche Prüfung. Examen hat sich aber umgangssprachlich entwickelt und viele sprechen oder schreiben von Examen, Examensfeier, Examensfragen, usw. Ohne eine praktische Ausbildungsstätte kann keine Ausbildung in der Pflege absolviert werden. Die Ausbildung zum Altenpflegehelfer wird unterschiedlich in den Bundesländern geregelt. In der Regel dauert sie ein Jahr und schliesst auch mit einer staatlichen Prüfung und der Urkunde zum Führen der Berufsbezeichnung ab. Diese Berufsbezeichnung ist ebenso geschützt. Altenpflegehelfer und Krankenpflegehelfer sind jedoch keine Pflegefachkräfte, hierzu zählen nur Pflegekräfte mit einer mindestens 3 jährigen Ausbildung, wie z. B. der Altenpfleger oder Gesundheits- und Krankenpfleger.
LG Brady

...zur Antwort

Hallo Cameluta,

ich würde Dir raten dich in der Altenpflege erstmal zu qualifzieren. Du wirst ohne eine Qualifikation in dem Bereich dies nicht schaffen können, bzw. dürfen. Auch darfst Du Dich nicht als Altenpflegerin bezeichnen, da diese Berufsbezeichnung geschützt ist. Examiniert ist auch nicht ganz so richtig. Alle in der Gesundheits- und Krankenpflege oder Altenpflege legen eine staatliche Prüfung ab. Diese Urkunden werden durch die Bezirksregierung ausgestellt. Examen wird umgangsprachlich benutzt, kann in den Urkunden gerne von Pflegefachkräften nachgelesen werden. Dort steht kein Wort von Examen. Alle sprechen oder schreiben von Examen, wie Examensfragen, Examensfeier, usw. LG Brady

...zur Antwort

In der Gesundheits- und Krankenpflege und der Altenpflege wird eine staatliche Prüfung abgelegt. Das Wort "Examen", ist auch nicht ganz so richtig. In dem Prüfungszeugnis oder auch in der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung steht nichts von Examen. Können alle, die eine Pflegfachkraft sind in ihren Urkunden nachlesen. Es wird umgangsprachlich benutzt, genau wie Examensfragen, Examensfeier, Examenspüfung, usw. Es bedeutet nur, dass man eine Prüfung bestanden hat. Hätte man diese staatlich anerkannte Prüfung nicht bestanden, dürfte man sich auch nicht Krankenschwester/Krankenpfleger, bzw. ab 2004 Gesundheits- und KrankenpflegerIn oder AltenpflegerIn nennen. Es gibt also keine Unterschiede, alle Pflegefachkräfte legen ein staatliche Prüfung ab. Pflegefachkräfte haben eine mindestens 3 jährige Ausbildung. LG Brady

...zur Antwort

Jede Person auch ohne Ausbildung darf sich Schwester nennen. Eine Pflegefachkraft, wie Krankenschwester/Krankenpfleger legt eine staatliche Prüfung ab und bekommt dann die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung. Die Ausbildung zur Pflegefachkraft beträgt mindestens 3 Jahre. Seit 2004 hat sich die Berufsbezeichnung Krankenschwester in Gesundheits- und Krankenpflegerin (GuK) geändert hat und das Wortteil "-schwester" ist verschwunden. Dies geschah aus fachlichen, sowie berufspolitischen Gründen. Ich persönlich begrüße diese Änderung, obwohl Gesundheits- und Krankenpflegerin doch sehr sperrig ist. Für die Patienten macht es keinen Unterschied, sprechen mich weiterhin mit meinem Nachnamen an. LG Brady

...zur Antwort

Hallo,

sehe zwar, dass der Thread schon alt ist, aber gebe trotzdem Antwort. Du hast Recht. Wenn jemand die staatliche Prüfung zur Altenpflegerin oder Krankenschwester, bzw. heute Gesundheits- und Krankenpflegerin abgelegt hat bekommt er die Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung. Wie schon in anderen Postings beantwortet ist die Berufsbezeichnung geschützt und jeder macht sich strafbar diese ohne Erlaubnis zu benutzen. Das "examiniert" davor zu setzen ist eigentlich überflüssig, denn ohne staatliche Prüfung auch keine Erlaubnis diese Berufsbezeichnung zu führen. Viele setzen dieses "examiniert" vor ihre Berufsbezeichnung um dem Beruf mehr Gewicht zu geben, ist aber überflüssig. Bisschen wie weisser Schimmel. Es gibt sogar welche die das noch mehr unterstreichen, mit 3jährig, examinierte Altenpflegerin, dass ist wie der weisseste, weisse Schimmel:-). Im Grunde ist das "examiniert" auch falsch, hat sich aber umgangssprachlich bei uns festgesetzt wie: "Examensfeier, Examensfragen, usw". In jeder Urkunde steht staatliche Prüfung und nichts von "Examen", schaut mal nach!.... LG Brady

...zur Antwort