Hallo,
sehe zwar, dass der Thread schon alt ist, aber gebe trotzdem Antwort. Du hast Recht. Wenn jemand die staatliche Prüfung zur Altenpflegerin oder Krankenschwester, bzw. heute Gesundheits- und Krankenpflegerin abgelegt hat bekommt er die Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung. Wie schon in anderen Postings beantwortet ist die Berufsbezeichnung geschützt und jeder macht sich strafbar diese ohne Erlaubnis zu benutzen. Das "examiniert" davor zu setzen ist eigentlich überflüssig, denn ohne staatliche Prüfung auch keine Erlaubnis diese Berufsbezeichnung zu führen.
Viele setzen dieses "examiniert" vor ihre Berufsbezeichnung um dem Beruf mehr Gewicht zu geben, ist aber überflüssig. Bisschen wie weisser Schimmel. Es gibt sogar welche die das noch mehr unterstreichen, mit 3jährig, examinierte Altenpflegerin, dass ist wie der weisseste, weisse Schimmel:-).
Im Grunde ist das "examiniert" auch falsch, hat sich aber umgangssprachlich bei uns festgesetzt wie: "Examensfeier, Examensfragen, usw". In jeder Urkunde steht staatliche Prüfung und nichts von "Examen", schaut mal nach!....
LG Brady