Bismarck!

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Das Lied von Eis und Feuer!!!

Ich warte sehnsüchtig auf den nächsten Band und mir wird jetzt schon ganz schwer ums Herz, wenn ich bedenke, dass die Geschichte ihrem Ende zugeht

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Du sprichst mir aus der Seele!

Schön zu wissen, dass auch andere so ticken

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Kann das Jugendamt ohne Absprache einfach Kindergeld einstreichen, bzw Geld verlangen?

Hallo, seit dem 1. Dezember letzten Jahres lebt meine 17jährige Tochter (sie wird im Juli diesen Jahres volljährig) im betreuten Einzelwohnen. Zweimal wöchentlich bekommt sie Besuch von einer Familienhelferin, die ihr wöchentlich 50 Euro aushändigt. Mehr Informationen habe ich nicht über den Ablauf und auch nie Bekanntschaft mit der FH gemacht. Ich muss hinzufügen, dass meine Tochter schon viele Monate zuvor stark gedrängt hat, eine eigene Wohnung zu beziehen. Zum Erfolg kam sie schließlich, nachdem eines Tages ein Streit zwischen uns eskalierte und sie handgreiflich gegen mich wurde, was ich nie erwartet hätte, da es noch nie zuvor auch nur ansatzweise dazu kam. Sie ging dann sogar noch soweit, die Polizei anzurufen und MICH der Misshandlung zu bezichtigen.Jedenfalls bekam meine Tochter letztendlich ihren Willen und eine eigene betreute Wohnung. Ich war noch stark gekränkt und wollte vorerst mal nichts mehr mit meiner Tochter zu tun haben, bis ich das Ganze verarbeitet habe und äußerte dies auch. Das wurde auch so akzeptiert und mir wurde gesagt ich hätte nicht mehr zu tun, als hin und wieder eine Unterschrift für mein Kind zu leisten, da sie noch nicht volljährig ist. Das Kindergeld bekommt meine Tochter schon seit September letzten Jahres von mir immer zur Monatsmitte bar ausgehändigt, da sie mir auch da schon ewig in den Ohren lag. Das heisst, abzüglich 65 Euro, die ich immer zwei Wochen im vorraus an meine älteste Tochter aushändige, über die der Handyvertrag meiner Teenietochter läuft. Nun bekam ich plötzlich Anfang letzten Monats Post vom JA mit der Aufforderung meiner Zahlungspflicht nachzukommen und ihnen für Januar und Februar insgesamt rund 400 Euro zu überweisen. Und so wurde mir langsam klar, dass die 50 Euro wöchentlich, die meine Tochter bekommt, wohl das Kindergeld sind, was aber weder ich noch mein Kind wussten. Umgekehrt sollte das JA aber wissen, dass ich monatlich das Geld meiner Tochter aushändige, da ich dies mitgeteilt habe. Zwei Wochen nach diesem Schreiben kam Post vom Arbeitsamt, dass das Jugendamt veranlasst habe, daß das Ki-Geld für mein Kind nun an das JA geht. Daran hätte ich nichts einzuwenden gehabt, jedoch geschah ohne Vorwarnung oder Absprache mit mir oder meiner Tochter. Was dazu führte, dass nicht nur ich auf den 2 Wochen im Voraus gezahlten 65 Euro für ihren Handyvertrag sitzen bleibe, sondern auch meine Tochter zum 15. mit Geld von mir rechnete um andere Rechnungen zu zahlen.darf das Jugendamt so vorgehen? Muss ich das Geld bezahlen? Sind diese wöchentlichen 50 Euro, also allein das Kindergeld wie wir nun wissen, alles wovon mein Kind seinen Lebensunterhalt finanzieren muss? Mir ist inzwischen klar, dass das JA seiner vollständigen und ausführlichen Aufklärungspflicht nicht im Geringsten nachkam. Muss ich mir das gefallen lassen? Ich bin übrigens alleinerziehend und beziehe HartzIV. Danke schonmal für eure Antworten

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Ja klar ist es legal, wenn du ihn vorher darauf hinweist! Schließlich ist er dann ja selbst Schuld, wenn er weiterquatscht und gibt sein damit sein Einverständnis! Ich bin fassungslos, dass hier Einige anderes behaupten. 

 Aber selbst wenn du ihn nicht vorwarnst, machst du dich nicht strafbar, solange du es nicht öffentlich machst. Solange du der Teilnehmer des Gesprächs bist und es zum eigenen Schutz und nur für rechtliche Zwecke aufzeichnest, machst du dich nicht strafbar. Schlimmstenfalls wird es vor Gericht nicht zugelassen. Du kannst es aber immerhin deinem Anwalt vorspielen, welcher dann als Zeuge der Unterhaltung dient...

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