Hallo David20001953,

wenn Du Hunger hast und isst, dann ist Dein Gewicht wahrscheinlich erst mal in Ordnung. Da Du Dich noch im Wachstum befinden wirst, sind Gewichtsangaben nur Zahlen. Vielleicht bist Du vor kurzem aus Deinen Sachen herausgewachsen, oder Dein Energiebedarf ist hoch. Viele Faktoren, die wir alle nicht kennen, sorgen dafür, dass Du so bist wie Du bist. Du bist Judoka und es geht Dir gut., dennoch sind manche der Meinung, dass ein Normalgewicht eine gewisse Zahl beinhalten muss. Wir Erwachsenen neigen dazu, alles in Normen zu festzulegen. Sicher, Dein Arzt hat Untergewicht nach den Normen festgestellt aber Du fühlst Dich gut und das ist ausschlaggebend. Ich glaube Du bist gesund. Ich war als 12jähriger spindeldürr und setze erst allmählich nach vielen Jahren langsam Gewicht an. Viele die sich Sorgen machen tun dies, weil sie Dich lieben.

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Hallo JanaPrincezna,

so einfach ist eine Zwangseinweisung nach PsychKG nicht. Hier muß eine erhebliche Gefährdung für sich selbst vorliegen. Diese entscheidet der untersuchende Arzt nicht nur nach Sichtung des Patienten, sondern insbesondere durch ein Gespräch an dessen Ende eine Plausibilität geknüpft sein muß. Bei der Aufnahme im Krankenhaus muß eine weitere ärztliche Untersuchung erfolgen, in deren Verlauf die Eigengefährdung bestätigt werden muß. Ein richterlicher Beschluß muß binnen 24 Std. vorliegen um die Zwangseinweisung zu rechtfertigen.

Beim sogenannten Ritzen sehe ich die Gegebenheiten hierzu nicht, obschon ein solches Handeln m.E. behandlungswürdig auf freiwilliger Basis wäre. Aber das bleibt dann Dir überlassen, wie Du mit der Situation verfährst.

Ich wünsche Dir einen guten Weg

Liebe Grüße

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Hallo Stern106,

die Kinder brauchen die Unterstützung ihrer Eltern. Deshalb finde ich den Vorschlag einhundert Euro monatlich zu sparen sehr schön. Als ich nach meiner Ausbildung mein erstes Gehalt bekam war ich froh es ausgeben zu können. Die Kinder wissen das zu schätzen. Manchmal nicht sofort.

Macht das so, denn ich denke ihr habt darüber nachgedacht.

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Die erste Frage die sich mir stellt ist die: Wovon soll ein Hartz IV Empfänger Rücklagen bilden, da die Beträge vermutlich vom laufenden Bezug abgezweigt werden. Die gleiche Frage wird wahrscheinlich auch der Leistungserbringer stellen und vermuten das Geld wird hinzuverdient, das müsstst Du dann angeben. Probleme sind hier programmiert.

Möglich wäre ein Sparbuch zu Gunsten des Kindes, die Überweisungen darauf von einem Fremdkonto vornehmen lassen. Eltern, Tanten o.ä.

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Hallo KittyKat97,

ob die Rauswurfdrohung ernst gemeint oder eine verbale Entgleisung war, das kannst vorläufig nur Du beurteilen. Theoretisch darf er Dich des Haus verweisen, wenn z.B. ein Zusammenleben nicht mehr möglich und tragbar ist. Dennoch hat er wahrscheinlich kein Sorgerecht über Dich und somit kann der Rauswurf nur über Deine Mutter erfolgen, was aber mit finanziellen Rechten für Dich einhergeht, die Deine Mutter erbringen müsste. Die genauen Umstände von hier zu beurteilen und Dir einen geeigneten Rat zu geben ist fast unmöglich.

Deshalb schlage ich Dir vor, den Kontakt zum Jugendamt zu suchen. Unter Umständen bietet sich ja auch die Möglichkeit eines betreuten wohnens für Jugendliche. Infos bekommst Du über den Sozialarbeiter im Jugendamt.

Aber vielleicht braucht es ja gar nicht soweit zu kommen.

Ich wünsche Dir einen guten Weg.

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Bziehungsgestört bist Du sicher nicht. Vielen Heranwachsenden geht es so. Du bist Dir noch nicht ganz sicher, welcher Partner für Dich in Frage kommt. Welche Eigenschaften er besitzen soll oder welche Attribute Dir wichtig sind. Das testest Du aus und das darfst Du auch. Dein Gewissen sorgt dafür, dass es Dir leid tut, das ist soziologisch gesehen, normal. Also alles im gewöhnlichen Rahmen, der Dich dennoch erschreckt. Du wirst Deinen Weg, Deinen Geschmak in Bezug auf Partnerschaft finden.

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Generell reicht die schriftliche Bestätigung aus.

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Du hast die Möglichkeit Kontakt mit Profamilia aufzunehmen. Dort wirst Du unentgeldlich sowie auch anonym beraten und untersucht.

www.profamilia.de

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Dein Arbeitgeber kann dir eine formlose Lohnbescheinigung ausfüllen, oder den entsprechenden Vordruck vom Jobcenter verwenden.

Auf Grund fehlender Unterlagen darf Dir das Jobcenter die finanzielle Hilfe nicht versagen. Das Jobcenter muß einen vorläufigen Bescheid erlassen. Gemäß § 1 Abs. 2 Nr. 2 SGB II ist das Jobcenter verpflichtet Deinen Lebensunterhalt zu sichern. Du kannst ALG II gemäß § 40 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1a SGB II i.V.m. § 328 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 und Satz 2 SGB III zur sofortigen vorläufigen Entscheidung beantragen, und das Dir zustehende ALG II zur sofortigen Auszahlung fordern.

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Je nach Ausführung der Türe kannst Du die Türbänder justieren, da sich die Türe im Laufe der Zeit vertikal und/oder horizontal verstellen kann. Neue Türen können immer verstellt werden. Bei alten Türen helfen manchmal Fitschenringe.

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Hallo Frazzy,

im Grunde ist Dein Bauchgefühl richtig. Dein Vater muß nicht für Dich bezahlen, da Du freiwillig ausgezogen bist und die bis dahin gegebene, elterliche Fürsorge ohne Grund aufgibst. Anders verhielte es sich, wenn Dein Vater Deinen Auszug angestrebt und auch durchgesetzt hätte. Deine Entscheidung bedingt nun auch dass Du nun selbst für Dich aufkommst. Allerdings kannst Du kären, ob Dir nicht eine Berufsausbildungsbeihilfe zusteht. Die Auskunft hierzu erhältst Du beim örtlichen Jobcenter.

Liebe Grüße

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Hallo MelinaVanTastic,

sicherlich sprichst Du die Schadstoffe an, die in diversen Teesorten gefunden wurden und die in den Medien vor einigen Tagen thematisiert wurden. Hierbei handelt es sich um Ernteverunreinigungen durch Fremdpflanzen. Das heißt diese Fremdpflanzen sind für die Schadstoffe in verschiedenen Tee´s verantwortlich.

Wenn Du beispielsweise die Möglichkeit hast Kräuter zur Teebereitung selbst zu sammeln, kannst Du Verunreinigungen durch Fremdpflanzen weitestgehend ausschließen.

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Hallo Cathrin82,

ob Dir Leistungen nach SGB II zustehen erfährst Du im § 7 SGB II (Leistungsberechtigte). Der Bedarf für Erstausstattung ist in § 24 Abs. 3 Nr.1 SGB II geregelt. Grundsätzlich kannst Du Dir das SGB II durchlesen um weitere Ansprüche für Dich heraus zufinden. http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/index.html

Alle Leistungen werden beim Jobcenter für Deinen Wohnort persönlich beantragt.

Liebe Grüße

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Hallo juann1111,

es ist für junge Mütter durchaus normal, dass sie sich über die Zukunft Gedanken macht. Sie versucht mögliche Szenarien durchzuspielen und so auch jenes, welches in Dir Verunsicherung erzeugt. Wenn Du Ihr nun zeigst, dass die gemeinsame Zukunft auf sicheren Füßen stehen kann und Du bereit bist dafür zu arbeiten und mit Aufmerksamkeit für eure Familie die neue Rolle übernimmst, kann das für Deine Freundin hilfreich sein und ihr ein wenig Druck nehmen.

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Hallo Nicole12H,

Deine Frage lässt Verantwortung, die Du übernehmen willst, erkennen. Gleichzeitig kann hier von einer sogenannten Co-Abhängigkeit gesprochen werden in der Du Dich befindest.

Generell ist aus gesundheitlichen Gründen der Alkoholgenuss für minderjährige schädlich und deshalb auch verboten. Das ändert auch nicht die Erlaubnis bzw. das Dulden der Eltern (Sorgepflicht).

In der geschilderten Anfrage zu Deinem weiteren Vorgehen, kann ich Dir nur raten, Dir professionelle Hilfe von z.B. Beratungsstellen für Suchterkrankte, geben zu lassen. Alleine wirst Du das nicht schaffen.

Als einmischen empfinde ich das nicht, da hier die Gesundheit des Kindes dem Recht der Eltern auf freie Erziehung entgegen steht.

Liebe Grüße

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