Hallo Esmeron,

als Azubi einer Werkfeuerwehr möchte ich dir gerne auf deine Frage antworten.

Frage 1: Wie gravierend sind die Unterschiede? Antwort: Dies kommt sehr darauf an, bei welcher Werkfeuerwehr du dich bewirbst. In der chemischen Industrie zum Beispiel sind Fahrzeuge und Geräte etwas anders und auch Einsätze sind dort eher die Seltenheit. Bei der Werkfeuerwehr an einem großen Flughafen hast du zwar auch flughafenspezifische Geräte, dieser kommt aber in Sachen Ausrüstung und Geräte schon eher an eine Großstadt-BF heran. Und auch bei der BF kommt es, zumindest einsatzzahlenmäßig, sehr darauf an bei welcher BF du landest. Über den Daumen gepeilt gilt, je größer die Stadt (und insbesondere die Einwohnerzahl) desto mehr Einsatze sind zu verbuchen.

Das Gehalt als "Feuerwehrmann" ist in der Werkfeuerwehr (insbesondere in der chemischen Industrie) am besten und lässt sich mit keiner BF vergleichen.

Bei der BF arbeiten ist so eine Sache. Ob und in wie fern deine Ausbildung bei der WF von der BF anerkannt wird ist Ländersache (ganz einfach, weil Feuerwehr immer Ländersache ist. Jedes Land hat seine eigenen "Feuerschutzgesetze".). Für NRW aber lässt sich sagen, dass wenn du eine Ausbildung nach VAP mD Feu NRW (Verordnung über Ausbildung und Prüfung des mittleren feuerwehrtechnischen Dienstes der Feuerwehr Nordrhein-Westfalen) bei einer WF durchlaufen hast (inkl. Laufbahnprüfung wie bei der BF), du mindestens 2 Jahre bei einer WF oder aber eine FF mit hauptamtlichen Kräften Dienst getan haben musst um wechseln zu können.

Nun ist es bei dem Beruf des "Werkfeuerwehrmann", welchen es seit 2009 gibt, so, dass du (wieder am Beispiel von NRW) nicht unbedingt eine Laufbahnprüfung machst. Ob am Ende der Ausbildung zum "Werkfeuerwehrmann" eine Laufbahnprüfung gemacht wird liegt im Ermessen des Unternehmens und ist keine Pflicht. Ohne Laufbahnprüfung aber keine Übernahme bei der BF. Auch nicht nach 2 Jahren bei der WF.

Ich hoffe ich konnte dir helfen. Bei Fragen einfach fragen.

Gruß Fabian

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Hallo,

ich weiß nicht wie alt ihr beide seit.

Schul- und Wohnortwechsel könnten helfen. Nicht vergessen beim Einwohnermeldeamt eine Auskunftssperre zu beantragen (Bevor man den Wohnort wechselt!).

Jenachdem wie weit ihre Familie geht von alten Angewohnheiten wie Facebook, etc. Abstand nehmen. Alte Freunde, alte Handys, etc sind tabu.

Gruß

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Hallo pischikin,

diese Frage ist zwar schon etwas her, allerdings möchte ich es, angesichts dessen was ich hier drunter so lesen, nocheinmal für alle erklären.

Was die Verbeamtung von Berufsfeuerwehrleuten angeht, wurde hier schon mehr oder weniger ausfühlrich, dafür aber richtig beantwortet.

Auch Angehörige Freiwilliger Feuerwehren sind nach § 5 Beamtengesetz Ehrenbeamte. Dies ist nötig um hoheitliche Aufgaben, unter Umständen auch unter Einschränkung von Grundrechten einzelner Menschen, ausführen zu dürfen. Grundrechte darf nicht jeder einschränken! Dein Löscheinheitsführer hatte also schon recht.

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Befindet sich dein Cousin immernoch in dieser Drückerkolonne? Hattest du Kontakt mit ihm indem er dir gesagt hat, dass er dort raus möchte aber nicht kann?

Wenn dem so ist könnte ich dir helfen.

Du kannst mir hier Antworten oder eine Nachricht schreiben.

Gruß

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Erzählst du uns wie es ausgegangen ist? Ist er reingerutscht und braucht Hilfe?

Gruß

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